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Keine Befreiung von Rundfunkbeiträgen ohne Antrag auf Sozialhilfe

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. November 2021.

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  1. Gorcon

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    Wenn die nur mal ihre Arbeit machen würden, wenn sie neue Gesetze beschließen. :rolleyes:
     
    Michael Hauser gefällt das.
  2. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Naja die machen doch ihre Arbeit... irgendwie.
    Das System ist mit sich selbst beschäftigt (seiner Bürokratie), das schafft Arbeitsplätze, die Leute sind konditioniert. Teile und herrsche funktioniert. Zu eindeutige Gestze stehen dem nur im Weg...

    Auf hier (Medien/ÖRR) runter gerissen: Wenn beim Vorhandensein von 16 Landesregierungen, es 9 LRA + ZDF + DLR gibt, sind das unzählige divergierende Meinungen. Standortpolitik und übliches Geschwafel um Arbeitsplätze inbegriffen.
    Ergebnis, dessen was du derzeit "erlebst".
    Auch hier den Rundfunkbeitrag und dessen Auswirkungen seiner Existenz betreffend.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Sieht man ja. Jetzt hat sich herausgestellt das man ungestraft Impfzertifikate fälschen darf. (weil man das ja Privat macht und kein Arzt macht)
     
    Michael Hauser gefällt das.
  4. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Meine Empfehlung bei niedriger Rente/Einkommen: Giro-Konto in Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen,denn bis zur Pfändungsfreigrenze kann nicht gepfändet werden,- da gehen die Sender in puncto HHA komplett leer aus :D:D:D:p !
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wer keine Sozialhilfe (Hartz 4) beantragt, ist offensichtlich nicht bedürftig und kann daher auch den Rundfunkbeitrag zahlen, genau wie Miete, Essen, etc. Wie soll das auch sonst vonstatten gehen. Soll der Beitragsservice ernsthaft die Bedürftigkeit prüfen?
     
    Volterra gefällt das.
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Schlechter Plan. Dann kommt der Gerichtsvollzieher zuhause vorbei und es wird noch teurer. Ohne Insolvenzantrag wird man die Schuld ja nicht los.
     
    timecop gefällt das.
  7. KTP

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    Zu Zeiten von Corona kommt kein Gerichtsvollzieher zuhause vorbei,- und teuer wirds nur für die Gegenseite !

    ... doch wird man,nach dem Tode fallen die Schulden ins Nichts .... und weg sind sie :D:D:p!
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Auch wenn weniger vollstreckt wird sind die Vollstreckungen nicht ausgesetzt. Die Kosten des Vollstreckungsversuchs kommen natürlich obendrauf. Und was machst Du eigentlich wenn Corona vorbei ist (bzw. in Bayern ist das erst der Fall, wenn Markus Söder abtritt)?

    Du magst Deine Erben nicht, oder? Wenn die das Erbe nicht ausschlagen können sie das nämlich sonst blechen.
     
  9. emtewe

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    Nicht nur das. Schau dir doch die Diskussion um das Steuerrecht an. Es gibt Modelle zu einer Steuerreform die das System dramatisch vereinfachen würden. Im wesentlichen würde man die Steuern senken, und die Subventionen und absetzbaren Mittel reduzieren. Das ganze System würde damit so dramatisch vereinfacht, dass du danach ein Heer von arbeitslosen Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht hier herumlaufen hättest.
     
  10. KTP

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    Vollstreckungsversuche gabs bei mir schon ettliche - alle vergebens !

    ... meine Erben leben im europäischen Ausland,außerhalb der EU !
     
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