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Rundfunkbeitrag wird steigen: Verfassungsgericht bewilligt Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. August 2021.

  1. Wambologe

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    Nein, diese Darstellung ist falsch.
    Zum einen hatte das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass die Parlamente den KEF-Vorschlag nicht abnicken müssen. Sie können auch weiterhin nichts tun, nur wird dann der Beitrag eben automatisch erhöht.

    Änderungen daran gibt es nur, wenn die Länder gemeinsam die Erhöhung ablehnen und dabei das 2007 vom Bundesverfassungsgericht ausgeführte Verfahren einhalten.

    Darüber hinaus haben die Länder noch mehr Möglichkeiten, die das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits ausgeführt hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens 2007 in Reaktion auf das aktuelle Verfahren der Beitragsfestsetzung mehr oder weniger unverblümt gesagt, dass sich die Politik nicht über ein kompliziertes Verfahren beschweren soll, wenn sie es sich ohne Not für ein kompliziertes Verfahren entschieden haben.

    Doch, es ist so demokratisch wie alle Landesregierungen, schließlich wurde die KEF von demokratisch legitimierten Institutionen ins Leben gerufen und sie wird auch von demokratisch legitimierten Instituten besetzt.

    Aufgabe Nummer 1 der Länder bleibt es darüber hinaus, den rechtlichen Rahmen zu stecken. Wenn sie wollen, dass der Beitrag sinkt, müssen sie eben ihre verdammte Arbeit machen und Reformen voranbringen, die zu einem günstigeren ÖRR führen. Das ist die Arbeit, die sie in ihren Parlamenten und Regierungen haben.

    Es ist nicht das Problem des Bundesverfassungsgerichts, wenn sich die Politik da seit Jahren weigert, ihre Arbeit zu machen, weil sie sich - um es etwas populistisch auszudrücken - am Ende des Tages nicht im Stande fühlen, zwischen einem schlankeren ÖRR und möglichst vielen Arbeitsplätzen in Rundfunkräten zu entscheiden. Auch schwere und unangenehme Entscheidungen sind Teil der Demokratie.


    Von all dem abgesehen, ist es auch Unsinn, da jetzt ein Ende der Demokratie herbeireden zu wollen. Auch die Union hat in der Vergangenheit schon Entscheidungen abgetreten, z.B. lässt sie die Höhe des Mindestlohns auch von einer Kommission festlegen anstatt selbst darüber zu entscheiden.
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @Eike: über den Beitrag geht es eben nicht. Sachsen-Anhalt kann die Erhöhung nicht verhindern, aber dennoch auf Reformen bestehen. Es braucht einen neuen Staatsvertrag. Auch dieser kann nur einstimmig beschlossen werden. Und hier kann man wieder das Veto einlegen. Und wenn es nicht um die bedarfsgemäße Finanzierung geht, sondern Strukturreformen, sieht es ganz anders aus. Da hätte man wirklich einen Ansatz.
    Mal sehen ob man den Mut hat diesen zu verfolgen. Das Gericht verlangt nicht, dass es weiterhin über 60 Radiosender geben muss... wenn man weniger beauftragt, kann man auch die Beiträge senken. Das wäre dann verfassungsgemäß. Aber dieselbe Menge zu beauftragen ohne Beitragsanpassung geht halt nicht.
    Man muss den Auftrag ändern.
     
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  3. Siggi64

    Siggi64 Guest

    Für mich wieder eine neue Sichtweise auf dieses Gericht. Und die gibt mir zu denke
    Wie sagten wir in der DDR immer. Das war zu erwarten. :sneaky:
     
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  4. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Ja, das war zu erwarten. Wenn hier jemand so undemokratisch handelt wie die CDU in Sachsen-Anhalt, dann greift das Bundesverfassungsgericht ein. Dafür ist es auch da. Ein guter Artikel dazu ist folgender: Dieses Urteil ist für ARD und ZDF mehr wert als 86 Cent - DWDL.de

    Aber ich kann von verstehen, wenn du dich nicht mit Fakten dazu auseinandersetzen möchtest, sondern nur populistische Lügen weitertreibst. Ist halt anstrengend, Sich tatsächlich mit Themen auseinander zu setzen!
     
    Insomnium und EinSchmidt gefällt das.
  5. Siggi64

    Siggi64 Guest

    Der Westen und sein Bundesverfassungsgericht haben das letzte Wort. Der Osten hatte nie eine Chance in diesem System.
     
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  6. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Zu der Wahrheit gehört allerdings, dass die Anspruchsberechtigten Sozialleistungen beziehen oder behindert sind. Dafür muss man Antrag stellen.
     
  7. ReyRay

    ReyRay Platin Member

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    Naja, etwas weniger Gejammer wäre ja schon mal ein Anfang. Dann könnte man sich auch mit den Fakten auseinandersetzen. Aber so ein blödsinniges Posting ist natürlich einfacher als denken.
     
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  8. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Der Lacher in diesem Thema. Wo war das BVG als Frau Merkel die Wahl nicht anerkannte ?
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Fakt ist eines, der Zwangsbeitrag wird immer weiter steigen, bis dieser schlussendlich abgeschafft wird, aber das wird wohl noch dauern...
     
  10. gkwelz

    gkwelz Platin Member

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