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Rundfunkbeitrag wird steigen: Verfassungsgericht bewilligt Erhöhung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. August 2021.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Nur das die Politik bei den Sendern nicht das sagen hat.
     
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  2. AllBlackNZ

    AllBlackNZ Platin Member

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    Immer dieses "Zwangsgebühren"-Gerede! Was ist mit Steuern, oder anderen Abgaben, die jeder von uns zahlen muss? Irgendwie ist der ÖRR scheinbar immer wieder der Punchingball, der für alles herhalten darf! Sicherlich kann man zu den Gehältern seine Ansichten haben, aber wenn ich einen Job antrete, und ich bekomme am Ende nicht das, was mir vertraglich zugesichert wurde, dann ist das Vertragsbruch, und gehört da auch vor Gericht! Keiner hier würde sich dann sagen, dass das dann eben so ist, dass ich nicht das bekomme, was mir zugesichert wurde.
    Die Struktur des Ganzen können die Länder jederzeit anpasssen. Wenn sie das nicht wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann ist das so, oder die Bürger müssen eben Politiker wählen, die entsprechende Anpassungen vornehmen. Aber einfach mal so den ÖRR den Geldhahn zudrehen zu wollen, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien und von daher ist das Urteil völlig korrekt. Wenn dir einer deine Grundlage wegnehmen würde, würdest du auch dagegen vorgehen und das dann zurecht!
     
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  3. Insomnium

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    Wieso wundert mich Diese Aussage nicht?
     
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  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Der ÖR will sich aber auf gar keinem Fall mit einem Steuerfinanziertem Modell vergleichen. Denn dann wäre es tatsächlich Staatsfernsehen.
    In der Praxis macht es aber keine Unterschied. Zwang ist Zwang. Bekanntlich hat der WDR schon Verweigerer ins Gefängnis bekommen.
     
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  5. NickNite

    NickNite Platin Member

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    Wer zahlt schon gerne mehr im Monat für die gefühlt gleiche Leistung wenn man öffentlich rechtlichen Rundfunk hört oder sieht, von denen die sich ausschließlich bei kommerziellen Anbietern bedienen will ich gar nicht erst anfangen. Insofern ist das Urteil des BVG ein Wahlgeschenk für die AFD. Und Verschwörungstheorien beginnen ja jetzt schon in diesem Thread.
    Auf der anderen Seite brauchen ARD und ZDF eine politikferne Ermittlung ihrer finanziellen Erfordernisse und dürfen keine Gefangene politischer Interessen sein. Insofern ist das Urteil eine Stärkung der Unabhängigkeit des ÖRR.
     
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  6. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Das klingt so, als habe der WDR Interesse daran gezeigt, dass die Leute ins Gefängnis kommen.

    Du weisst aber schon, warum die Leute in Haft mussten? Das Ihnen ihre Weigerung zur Vermögenauskunft bei anderen Zahlungsverpflichtungen genauso auf die Füsse gefallen wäre, ist also keine reine Eigenart des Rundfunkbeitrags sondern der ganz normale Vorgang bei Zahlungsverweigerung.
     
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  7. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Da will ich Dir auch Dein gutgläubiges Denken nicht kaputt machen. Aber die Verstrickung der ÖR Medien mit der Politik lässt sich nicht mehr verleugnen.
     
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  8. gkwelz

    gkwelz Platin Member

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    Schau dir mal die Zusammensetzung der einzelnen Rundfunkräte an. Eine größe Vielfalt kann es fast gar nicht geben.
     
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  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Mein reden, also ist Zwang. Also quasi eine Steuer. Dann sollen sie es so nennen....
     
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  10. Wambologe

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    Dass das Urteil so gefällt wurde, sollte keinen wundern. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2007 genau umrissen, wann die Eröhung niedriger ausfallen darf als von KEF empfohlen. Diese Kriterien wurden auch in diesem Jahr nicht so erfüllt, wie vom Bundesverfassungsgericht 2007 vorgegeben.

    Aber das heutige Urteil ist für ÖR-Kritiker noch schlimmer als man hätte annehen können. Das Bundesverfassungsgericht hat im dem heutigen Urteil - soweit das aus der Pressemitteilung zu entnehmen ist - entschieden, dass einzelne Landesparlamente eine Erhöhung nicht mehr alleine blockieren können. Das BVerfG hat hier den Spieß jetzt umgedreht und verlangt, dass es beim Abweichen (!) von der KEF-Empfehlung Einstimmigkeit braucht.

    Im Umkehrschluss heißt das: Einzelne Länder wie z.B. Berlin können in Zukunft dafür sorgen, dass alles so kommt, wie von der KEF empfohlen.

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Erhöhung bewilligt, sondern im Grunde auch einer zusätzlichen Erhöhung in der laufenden Rechteperiode zugestimmt. Bei der Neubeurteilung sollen jetzt nämlich z.B. auch etwaige Zusatzbelastungen durch Corona berücksichtigt werden.

    Da kann man Sachsen-Anstalt und seiner Weigerung nur gratulieren. Dass sie lieber nichts gemacht haben anstatt sich um ordentliche Reformen zu kümmern, hat dazu geführt, dass sie sich selbst entmachtet haben und dass die Bürger unter Umständen in der laufenden Rechteperiode unterm Strich noch mehr bezahlen müssen, weil bei einem regulären Verfahrensgang die Corona-Krise gar nicht berücksichtigt worden wäre.

    Dummheit kostet eben. Glückwunsch nochmal!
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2021
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