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COVID-19 - Die politische und gesellschaftliche Diskussion

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Gast 140698, 12. März 2021.

?

Wie ist euer Impfstatus

Diese Umfrage wurde geschlossen: 23. Oktober 2022
  1. Ich warte noch auf einen Termin

    0 Stimme(n)
    0,0%
  2. 1. Dosis erhalten

    4 Stimme(n)
    1,6%
  3. 2. Dosis erhalten

    12 Stimme(n)
    4,9%
  4. Ich bin vollständig geimpft

    77 Stimme(n)
    31,3%
  5. Ich lasse mich nicht impfen

    35 Stimme(n)
    14,2%
  6. Ich kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden

    2 Stimme(n)
    0,8%
  7. Ich bin vollständig geimpft & Booster Impfung

    116 Stimme(n)
    47,2%
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    (Wieder mal ;)) Keine Ahnung, wie das woanders ist, aber in unserem Landkreis gibt es eine Allgemeinverfügung, in der die Rechte und Pflichten während der Quarantäne festgeschrieben sind.

    Ich gehe davon aus, dass die den Betroffenen vom Gesundheitsamt auch zugestellt wird.
     
    Winterkönig, Eulendieb und Rohrer gefällt das.
  2. Eulendieb

    Eulendieb Gold Member

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    Super, danke. (y)
    Kannst mal daraus zitieren, was zum Thema 'Ständige telefonische Erreichbarkeit während der Quarantäne' gesagt wird?
     
    Koelli gefällt das.
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Zum „Freund“ wird es bei uns nicht reichen, aber auch abseits davon, ist mir deine Eulenperspektive relativ Peng.
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Leute, die Quarantäneverordnung gibt alles klar vor:

    2. Die unter Ziffer 1 Buchstabe a) – c) genannten Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich unter untenstehenden Kontaktdaten beim Gesundheitsamt [oder opt. entsprechende fachliche Stelle einzutragen] des [einzutragen: des Kreises/ der kreisfreien Stadt XX] zu melden.

    Folgende Daten müssen mittgeteilt werden:

    • Vor- und Nachname,
    • Geburtsdatum,
    • Telefonische Erreichbarkeit,
    • Anschrift,
    • Einordnung der eigenen Person (Ziffer 1 Buchstabe a - c),
    • Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens,
    • Tag des Testes,
    • Vor- und Nachname, von allen im Haushalt lebenden Personen.


    Dann, weiter unten:

    5. Den unter Ziffer 1 Buchstabe a) – e) genannten Personen wird die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach § 31 IfSG untersagt. Ausgenommen ist Home-Office, wenn dies ohne Kontakt zu anderen Personen durchgeführt werden kann.

    6. Die Anordnung zur Absonderung gilt solange, bis sie vom Gesundheitsamt [oder opt. entsprechende fachliche Stelle einzutragen] wieder aufgehoben wird, spätestens jedoch nach 14 Tagen. Eine Verlängerung kann im Einzelfall möglich sein. Bei Kontaktpersonen richtet sich die Anordnung nach dem PCR-Ergebnis des Indexfalls (der anfangs bestätigte COVID-Fall).

    Für die Fallkonstellationen positiver Selbsttest nach Ziffer 1 Buchstabe e) sowie positiver Antigenschnelltest (PoC-Test) nach Ziffer 1 Buchstabe b) und nachfolgender molekularbiologischer Untersuchung (PCR-Test) endet die Pflicht zur Absonderung automatisch mit Ausschluss der Infektion bei Vorliegen des negativen Testergebnisses. Bei Personen nach Ziffer 1 Buchstabe c) ist hierfür der Indexfall (der anfangs bestätigte COVID-Fall) maßgeblich. Das negative Testergebnis ist auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

    7. Diese Allgemeinverfügung gilt [bitte hier das konkrete Datum festsetzen] bis einschließlich [bitte hier das konkrete Datum festsetzen]. Eine Verlängerung ist möglich.

    8. Zuwiderhandlungen können nach § 73 Absatz 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden.

    9. Die Anordnung ist gemäß § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar.
     
    -Rocky87-, Gast 188551, Friek und 5 anderen gefällt das.
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Finde den Download auf der Homepage gerade nicht, weiß aber, dass das Gesundheitsamt sowohl telefonisch als auch persönlich die Einhaltung überprüft.
     
    Rohrer und Eulendieb gefällt das.
  6. Eulendieb

    Eulendieb Gold Member

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    Der hier stehende Satz wurde gelöscht. Moderation.

    Bitte pflegt einen respektvollen Umgangston

    Nunja... ich denke, die Moderation wird unser OT-Geplänkel rasch bereinigen. ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Juli 2021
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    @Eulendieb & @Teoha ... wie wäre es, wenn ihr eure zarten Bande der Freundschaft per PN weiter verfestigt ... oder geht euch einfach aus dem Weg ... je nach Lust und Laune ... :coffee:
     
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  8. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ich wollte auch gerade ansetzen, aber nicht ganz so nett. ;)
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    QED
    Danke für die Bestätigung meiner Einschätzung.
     
  10. Eulendieb

    Eulendieb Gold Member

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    LOL... nichtsdergleichen! Auch, wenn Du das gerne hättest.

    Du hast behauptet:
    Davon steht nichts - nichteinmal sinngemäß - in der von @Mythbuster dankenswerterweise zitierten Quarantäneverordnung.

    Alles was in dieser drin steht, finde ich richtig, zweckmäßig und muss auch durchgesetzt werden. In der Sache widerspreche ich nicht. Überhaupt nicht!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Juli 2021
Status des Themas:
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