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CI+ Modul muss gewechselt werden (Sky)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DigitalRoboCop, 30. Juli 2020.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    - Anmerkung der Moderation -
    Wo drohe ich? Ist eine Verleumdung und habe ich so auch nicht geschrieben. Daher entsprechend geahndet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2021
    srumb und KTP gefällt das.
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Klar wären Vertragsstrafen möglich……..wenn denn dann welche im Vertrag stehen würden.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Zur Sache, AGB sind einem Vertrag anhängig und beide Parteien haben diesen zugestimmt.
    AGB dürfen Klauseln enthalten die festgelegt sind. Damit verstößt niemand gegen das Gesetz. Wenn doch, kann man ja klagen. Viel Spass....

    Meine private Meinung ist immernoch, wo kein Kläger da kein Richter.... Nur sollte man nicht lautstark darauf beharren.
    Das ist im Bedarfsfall schlicht unklug.

    Auf das Polizeibeispiel auf das ich mich bezog, war das, dass angeblich keine Sau interessiert was Radfahrer an Ampeln machen.
    Das ist Unsinn. Auch für Radfahrer gilt die StVO.
    Also nicht die Worte umdrehen wie es einen passt und dann noch, ganz erbärmlich, dreimal nach Hilfe eines Users schreien.

    Denn wir haben in der Tat geklärt: Ein Recht auf Privatkopie hat man, aber nicht das Recht dies einzufordern. Wenn die in der AGB vorgeschriebenen Technik dies wirksam unterbindet, dann ist das so....
    Die Technik von Sky unterbindet das aber nicht zuverlässig. Ist nur die Frage ob man jedes Mittel einsetzen darf dies zu umgehen...

    Und genau das löst Verwunderung bei mir aus. Denn der Aufwand lohnt nicht, meines Erachtens.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2021
    kjz1 und KTP gefällt das.
  4. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Juristisch gesehen heiligt nicht jeder Zweck die Mittel. In diesem Beispiel wäre das Erspähen von Daten wie das Auslesen eines privaten Schlüssels, der zum Entschlüsseln von Aufnahmen notwendig ist, die auf der Sky Q-Festplatten liegen, nach § 202a StG eine Straftat. Unabhängig davon, ob dies ausschließlich getan wird, um das Recht auf Privatkopie zu realiseren.

    So sehe ich das auch. Zumindest für den Ottonormal-Skykunden. Für Interessierte kann der Weg durchaus das Ziel sein, also beispielsweise die Freude an der Kryptologie wie einst beim MOSC.
     
  5. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Es hat doch kein Mensch bestritten, dass die StVO auch für Radfahrer gilt.
    Nur kümmert es niemand.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Kann ich nicht bestätigen.
     
  7. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Na ja, ein paar richten sich schon danach.
     
  8. zypepse

    zypepse Wasserfall

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    Hat hier jemand geschrieben, dass die Daten auf der Festplatte entschlüsselt werden.
     
  9. John22

    John22 Gold Member

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    In Hamburg wird häufig kontrolliert ob jemand auf Rot keine Rücksicht nimmt: vor einer Woche 27 Radfahrer erwischt (zwischen 60 und 100 Euro Bußgeld), Anfang Mai 80 Rotlicht-Fahrradfahrer plus 166 auf falscher Fahrbahnseite, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, März 21 Rotlicht-Fahrradfahrer, November 14, Oktober 30, usw. Besonders das Studentenviertel ist da eine gute Bußgeld-Einnahmequelle.
     
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  10. Gast 222768

    Gast 222768 Guest

    Hat hier jemand offensichtlich keine (tiefergehende) Ahnung von der Materie?

    1. Dass sich Aufnahmen des Sky Q mittels HDCP-Bypass-Kindergarten-Equipment wie bei jeder anderen HDMI-Quelle auf ein anderes Gerät restriktionsfrei übertragen lassen, ist ein alter Hut. Interessant für den Sky-Ottonormalverbraucher wäre gewesen, deshalb auch meine Frage weiter oben, ob Sky zwischenzeitlich offiziell das Exportieren von Aufnahmen ermöglicht.

    2. Die zweite, viel effektivere Variante, die verschlüsselt auf der Sky Q-HD liegenden Aufnahmen restriktionsfrei nutzen zu können, ist, den Private Key aus dem Speicher der Box auszulesen und damit zu entschlüsseln. Das ist der Punkt, an man die DF-Spielwiese verlassen muss.