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Impfverweigerin Eva Herzig verliert Job beim „Steirerkrimi“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Juni 2021.

  1. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

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    Falsch! Und es wird nicht richtiger, wenn man es beliebig wiederholt! §23a ist da eindeutig … sehen bis jetzt auch alle Fachanwälte so.
     
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  2. Menelaos

    Menelaos Guest

    Das ist mir klar, trotzdem stellen diese Frage viele.
     
  3. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Die Schwangerschaft wird ja vom AGG gedeckt. Diese ist aber auch keine Gefahr für die Belegschaft. Allerdings die Verbreitung von Viren oder Krankheiten, vor allem das SARS COV 2 wegen der aktuellen Lage. Das Infektionsschutzgesetz hat ja auch partiell Grundrechte "pausiert", also kann es das AGG erst recht hintendran stellen.
     
  4. Speedy

    Speedy Lexikon

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    dir ist schon klar, das du dir selbst grade in den 4 Sätzen wiedersprochen hast ;)

    Wie du siehst, so einfach ist es nicht ;)
     
  5. Menelaos

    Menelaos Guest

    sorry,das selbe könnte ich jetzt über dich schreiben. ich beziehe mich auf eine Antwort eines Chefs eines Krankenhauses. Momentan besteht noch keine Pflicht zur Offenlegung des Impfstatus. Aber das werden irgendwann mal Gerichte entscheiden müssen.
     
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  6. Menelaos

    Menelaos Guest

    Ok etwas verständlicher ausgedrückt. darf er diese Frage stellen. Nein, darf er nicht.

    wird er diese Frage stellen. Ja, das wird er. wird die Person antworten. Sehr wahrscheinlich. Wird es der Wahrheit entsprechen. Auch sehr wahrscheinlich. Muss es der wahrheit entsprechen ohne eine Impfplicht. Nein, muss es nicht. Hoffe nun ist mein Standpunkt klar
     
  7. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Stimmt, ich habe keine Ahnung … ich saß nur in einer Veranstaltung der KV, in der es genau um dieses Thema ging … der Vortrag wurde von einem Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht gehalten … Thema: Können Angestellte in Praxen zur Impfung verpflichtet werden und wie das mit der Auskunftspflicht ist … der Typ, der da 2,5 Stunden doziert hat, berät hier die ÄK und berät auch die Landesregierung …

    Aber glaube Du, was Du willst … ich bin an dieser Stelle raus. Schönen Tag noch.
     
  8. Menelaos

    Menelaos Guest

    Sorry. leg mir keine worte in den Mund, die ich nicht geschrieben hatte. Ich habe nicht geschrieben, dass du keine Ahnung hast, sondern habe nur erwidert, dass es auch eine andere Seite gibt. denn auch ich war in einer solchen Sitzung anwesend. Und da hieß es. Momentan gibt es keine Pflicht zur Offenlegung. Und bei mir geht es um über 12000 Angestelle im Gesundheitssystem. das kann natürlich nächsten Monat schon ganz anders aussehen.
     
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  9. simonsagt

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    Genau was? Das Kapern der Zelle und Herstellung von Zellfremdem Material? Das passiert ganz genauso!

    Wenn da draufsteht dass man sie 8 Stunden tragen kann und sie kein Ventil haben, dann stimmt irgendwas nicht. Das sind dann keine echten ffp2 Masken, sondern Fälschungen.

    Warum werden ffp2 überhaupt in Apotheken verkauft? Gab es die schon vor der Pandemie in Apotheken?

    Was qualifiziert den Coronabeauftragten, Coronabeauftragter zu sein? Nichts! Der hat die undankbare Aufgabe bekommen sich zu kümmern. Eine fachliche Authorität ist er nicht. Und wenn du dich einliest wirst du feststellen, dass dort wo Maskenpflicht gilt, ffp2 Masken mit Ventil nicht erlaubt sind.

    Um deine Frage zu beantworten: die Tatsache dass ich recht habe, qualifizierte mich, den Coronabeauftragten zu verbessern.

    Die Anzahl der Lagen sagt 0 aus. Die Masken haben (hoffentlich) eine Zertifizierung. Diese Zertifizierung ist ffp2. Wenn eure Masken besser wären, wären es ffp3 und nicht ffp2.

    Aber da man die 8 Stunden tragen kann, hat entweder der Hersteller gelogen, oder die haben soviel Leckage, dass der Rest der Maske egal ist.

    Wie schon erwähnt, ffp2 ist ein Standard für den Eigenschutz beim Arbeiten gegen Stäube und Partikel. Und sofern dieser Schutz wirksam ist, gelten recht strenge Empfehlungen, wie lange so ein wirksamer Schutz getragen werden soll. Und das ist weit, weit, weit unter 8 Stunden. Wie kann also ein Hersteller plötzlich Masken herstellen, nach diesem Standard, die dann für 8 Stunden geeignet sein sollen? Da stinkt doch was!

    Kommt immer drauf an was genau "verweigert" wird. Und warum. Redest du von Leuten die sich nicht gegen Masern impfen lassen. Leute die sich nicht gegen Grippe impfen lassen. Leuten die sich generell nicht impfen lassen. Leute die sich zwar gerne gegen Corona impfen lassen wollen, aber bestimmten Impfstoffen nicht vertrauen?

    :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO: . Mach nicht den Fehler ein statistisches Phänomen auf konkrete Fälle zu beziehen. Nur weil du geimpft bist, heißt das nicht, dass du die Krankheit nicht bekommen kannst. Oder dass die Symptome nicht schwer sein werden. Es heißt noch nichtmal, dass sich bei dir überhaupt der sogenannte Impfschutz entwickelt. Gab es nicht irgendwo in Südamerika einen Skandal, weil sich da rausgestellt hat, dass der verwendete Impfstoff gerade mal bei 60% der Impflinge einen Impfschutz aufbauen konnte?

    Da wollte sich wohl jemand nicht festlegen. :sneaky: . Nur weil einzelne Juristen bestimmte Meinungen haben, heißt das nicht, dass das so ist. Sonst würden ja auch alle Instanzen immer gleich urteilen und es gäbe keine Instanzen. Überhaupt gäbe es keine Rechtsstreitigkeiten, weil dann würde man einfach zu einem x-beliebigem Juristen gehen und könnte rechtsverbindliche Auskünfte einholen.

    Meine Nichtjuristen-Meinung ist, wenn es keine Impfpflicht gibt, hat es den Arbeitgeber einen Dreck zu interessieren. Er muss sowieso davon ausgehen, dass auch Geimpfte erkranken und andere anstecken können, kann also vor Ende des Pandemienotstandes sowieso kaum Maßnahmen fallen lassen. Insbesondere kann er nicht "Geimpfte" ohne Masken rumrennen lassen, während die anderen noch Masken aufhaben müssen. Auch sogenannte Gesundete dürfen doch auch nicht ohne Maske arbeiten!
     
  10. simonsagt

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    Um das mit der Auskunft beim Arbeitgeber nochmal auszuführen. Das wäre in der Theorie nur irgendwie von Belang, wenn sich für den Einsatz des Arbeitnehmers dadurch etwas ändern würde. Aber wenn noch nichtmal Gesundete eine Ausnahme bekommen, warum sollte das für Geimpfte gelten? Du kannst nicht ohne Maske Bus fahren und deinen Zettel vom Gesundheitsamt zeigen, dass du schon Corona hattest. Aber das ist auch kein Arbeitsverhältnis.

    Als Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter in einem Fall wie bei der Schauspielerin hätten auch Tests ausreichen können. Die sind so billig, dass man da für die Drehtage jeden Tag einen machen könnte. Der Morgenkaffee zum mitnehmen kostet da erheblich mehr. Denn mit der Impfung der Mitarbeiter wollte der Produzent doch prinzipiell die Maskenpflicht und Abstandregeln abschaffen.

    Und das alles nochmal mit dem Hintergrund, dass selbst eine Impfung nicht verhindern kann, dass man die Krankheit bekommt oder weitergeben kann. Das Risiko ist geringer, aber nicht weg.

    Nachtrag: ich kenne eine Geimpfte Person, die trotz Impfung noch mindestens drei Tests pro Woche machen muss. Arbeitet in einem Seniorenheim. Soviel zur Andersbehandlung von Mitarbeitern, die Geimpft sind.