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Impfverweigerin Eva Herzig verliert Job beim „Steirerkrimi“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Juni 2021.

  1. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Ich bin mir sicher, dass da auch Passagen im Infektionsschutzgesetz zu finden sind, die Gebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber enthalten.
     
  2. Menelaos

    Menelaos Guest

    Wegen der Spitze, du gestern wieder gegen mich gestreut hast. Mit dem nicht Zitieren. Ich wollte dir damit zeigen, dass ich deine Beiträge wohl lese :)
     
  3. Speedy

    Speedy Lexikon

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    Vielleicht sollte jemand Matlock fragen :D
    Obwohl sein Gebiet war ja Strafrecht ;)

    Zurück zum Thema, die Frage wird sein, darf der Chef fragen ja/nein oder muss der Arbeitnehmer auf diese Frage antworten.
    Ich vermute letzteres, fragen darf er, und wenn wie in dem Fall die Frau mehr oder weniger der Presse antwortet, dann gibt es doch kein Datenschutz Problem mehr, oder ?
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Wie schon geschrieben, §23a bietet da weite Möglichkeiten für Arbeitgeber …

    § 23a IfSG - Einzelnorm

    Da ist der Datenschutz eindeutig nachrangig …
     
    Coolman und Insomnium gefällt das.
  5. Menelaos

    Menelaos Guest

    Dann müssen sie eine Impfpflicht einführen. Anders wird man das nicht lösen können. Oder mit dem Risiko leben. Und ja, dass ist schwierig zu beantworten
     
  6. Coolman

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    Es gibt bei dem Arbeitgeber bestimmte Fragen, die nicht zulässig sind wie z.B. Fragen nach der Schwangerschaft, sexuelle Ausrichtung usw. Aber hier gilt jedoch die Offenbarungspflicht, ob man geimpft ist oder nicht, weil es dann primär um den Arbeitsschutz der Mitarbeiter geht und da würde ich mal behaupten wollen, dass die Offenbarungspflicht über den Datenschutz liegen würde, da der Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeiter auch Fürsorgepflicht hat.
     
  7. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Eigentlich wollte ich keinen Konflikt anzetteln, schließlich hast Du mich ja aus irgendeinem Grund auf die Igno, also hatte ich Dich auch nicht zitiert. Schön, dass Du trotzdem meine Beiträge liest, aber dann verwirrt mich die Igno noch mehr. Zumal ich nie dem Seed zugestimmt hatte damals. Wollte nur die Stimmung lockern. Egal ist OT. Bei Bedarf kann man ja per PN schreiben.
     
    Rafteman und Menelaos gefällt das.
  8. Menelaos

    Menelaos Guest

    Die Frage ist leicht zu beantworten. Solange es keine Impfplicht gibt, darf ein Arbeitgeber diese Frage nicht stellen. Das wäre die selbe Frage wie: Bist du schwanger? Also fragen ja, Antworten muss der Arbeitnehmer darauf nicht und das darf auch nicht zum Nachteil der jeweiligen Person werden.
     
  9. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Nein, der Arbeitgeber DARF solche Fragen nicht stellen, weil es sonst als eine Diskriminierung gewertet wird.
     
  10. Menelaos

    Menelaos Guest

    Nein, denn es ist keine Pflichtimpfung. Dies gilt nur bei einer Pflichtimpfung. Ansonsten gibt es keine Offenbarungspflicht.