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Impfverweigerin Eva Herzig verliert Job beim „Steirerkrimi“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Juni 2021.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    Ich denke, jeder hat das Recht sich für oder gegen eine Corona-Impfung entscheiden zu dürfen. Um mal auf das Ursprungsthema zurückzukommen, ich halte das Verhalten der Produktionsfirma für problematisch und würde bei einer bereits bestehenden arbeitsvertraglichen Beziehung zumindest prüfen, welche Möglichkeiten sich bieten, dagegen vorzugehen.
    Bei uns käme niemand auf die Idee, einen Mitarbeiter wegen seiner Ablehnung einer Corona-Impfung kündigen zu wollen. Aus genau solchen Gründen existieren doch für Arbeitgeber gesetzlich verbindliche Hygenie-Auflagen und -konzepte. Sie einzuhalten ist doch in jeder Landesinfektionsschutzverordnung festgeschrieben.
     
  2. Monte

    Monte Talk-König

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    Als ich vor sehr langer Zeit mal auf den Volksverpetzer gestoßen bin, hatte ich auch erstmal 5 Sekunden gedacht, in einer falsche Welt gelandet zu sein. Aber wenn man ein paar Sekunden länger schaut, merkt man eben, dass es tatsächlich eine seriöse Seite ist, die inzwischen ja auch ein(ig)e Auszeichnung(en) vorweisen kann.
     
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  3. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Und wenn Diese nun einmal nicht umsetzbar sind ohne eine Versetzung der Mitarbeiter? The show must go on, in jedem Betrieb.
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Die Dame wurde ja auch nicht gezwungen um mal wieder zum Thema zu kommen. Die Produktionsfirma hat genau das Richtige getan und alle Anderen geschützt, denn das ist auch ihr Auftrag dafür zu sorgen, daß der Arbeitsplatz sicher ist. Ein Loch im Boden wird auch abegedeckt und Eva ist halt durch ihre Eunstellung eine potentielle Gefahr die beseitigt werden mußte. Also alles richtig gemacht.
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Der Spiegel hatte dazu schon einen Beitrag, der inzwischen leider nur noch kostenpflichtig abzurufen ist. Im Wesentlichen wurde da deine Ansicht bestätigt, es gibt aber natürlich Ausnahmen - insbesondere im Medizin- und Pflegebereich. Im Zweifelsfall muss dem Betreffenden eine andere Aufgabe zugewiesen werden, wenn es diese nicht gibt, ist eine Kündigung aber gerechtfertigt. So ist ungefähr die deutsche Rechtslage. Wie es nun in Österreich aussieht, weiß ich nicht.
     
  6. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    Es ist doch gar nicht so, daß während der letzten Monate der Filmproduktionsbetrieb komplett eingestellt war. Unter Einhaltung entsprechender Hygeniekonzepte sind doch diverse Fernsehprojekte erfolgreich fertiggestellt worden. Gerade deshalb ist die Entscheidung der Produktionsfirma, einen anderen Weg gehen zu wollen, um so schwerer nachzuvollziehen.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    Möglich wäre der Gedanke, dass das Drehen unter den strengen Bedingungen auf Dauer zu kompliziert und zu kostenintensiv ist und man deshalb auf Impfungen setzt. Das wäre dann schon nachvollziehbar.
     
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  8. zwenn

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    Wer ist eigentlich diese Eva H.?
     
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  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    Der Kostenfkator dürfte die eigentliche, treibende Überlegung gewesen sein. Ich kenne die österreichische Rechtssprechung nicht, aber in Deutschland wüsste ich, wie ein arbeitsgerichtlicher Kammertermin enden würde.
     
  10. pallmall85

    pallmall85 Board Ikone

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    Der beste Post in diesem Thread. :)