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Rassismus in Deutschland und in aller Welt

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Benjamin Ford, 13. Juni 2020.

Schlagworte:
  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Tja und das ist aber keine Straftat. Mit deiner Argumentation kann man alles niedermachen wenn man sich "beleidigt" fühlt. Ich fühle mich auch von dem Benehmen des Herren beleidigt. Auch dass er belehrend sagen will was 2021 erlaubt sein soll.
     
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Stimmt. Gendergaga macht es vor.
     
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  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Sagt wer ?
    Selbstverständlich können Beleidigungen in Deutschland eine Straftat sein.
     
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  4. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Aber war es denn überhaupt eine Beleidigung? Ja, er hat sich beleidigt gefühlt und andere Kunden wiederum haben sein lautstarkes Verhalten offenbar als bedrohlich empfunden. Mal abgesehen davon, dass er der deutlich hörbaren Aufforderung von einigen anderen Kunden das Filmen zu unterlassen, nicht nachgekommen ist. Wie löst man eine derartige Situation zufriedenstellend auf? Was gar nicht geht sind die fliegenden Pappkartons.
     
  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Unabhängig von diesem Fall ...

    1. Eine Sache kann man nicht beleidigen.

    2. Die Bezeichnung „Negerkuss“ ist nicht verboten ... zum Glück sind wir in Deutschland noch nicht an so einem Punkt!

    3. Wenn ich zu meiner Frau im Laden sage, vergiss nicht, die Negerküsse einzupacken, ist das meine Sache ... wenn jemand meint, mich „erziehen“ zu müssen, kann das sehr schnell nach hinten losgehen ... inkl. einer Anzeige wegen Nötigung, wenn man sich mir in den Weg stellt.

    4. Wenn sich jemand, den ich gar nicht angesprochen habe, beleidigt fühlt, soll er mich anzeigen ... mich aber in Ruhe lassen. Dafür gibt es dann Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. (Amts-) Richter.
     
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  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Das kann ich nicht nicht beurteilen......auch alle anderen hier es nicht können......und es sich trotzdem anmaßen.

    Die Gesamtsituation ergibt (wenn es eine war) die Beleidung. Ob man in Deutschalnd Negerkuss nun sagen darf oder nicht, ist irrelevant. Beispiel: Wenn ich einen Schwarzem vorsätzlich 20 mal damit provoziere, sehe ich das trotzdem als Beleidigung.....und vermutlich auch die Justiz.
     
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  7. AlBarto

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    Man beleidigt jemanden, indem man nicht mit der Person spricht? Ja gut. Dann fange ich mal einzelne Nutzer zu verklagen.
     
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  8. Benjamin Ford

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    Mann soll das nicht so darstellen, dass der Kunde es nicht absichtlich gesagt hat und nur mit seinem Sohn gesprochen hat. Für mich war das eindeutig gegen den Schwarzen gemünzt und provozierend gemeint.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2021
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  9. AlBarto

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    Dass kann Herr prince vor Gericht klären lassen.
     
  10. Benjamin Ford

    Benjamin Ford Board Ikone Premium

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    Braucht er nicht. Die Geschäftsführung von Aldi Nord hat ihm recht gegeben, dass es ein rassistischer Vorfall war und intern die Konsequenzen gezogen.
     
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