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Aufnahmen von SKY-Festplatte kopierbar auf PC oder anderes Medium?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von WIEDEHOPF, 20. April 2015.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Verrannt hast nur Du Dich. Die Realität hat Dich überholt.
    Deine Wortspielerein ebenso.
    Ach übrigens, justiziabel ist übrigens auch mich mit Sky in Verbindung zu bringen. Weil dies eine haltlose Behauptung ist.

    Also. Nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
     
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  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    @christian1992

    Wir sind hier alle (einschl Eike) einer Meinung:

    Du darfst aufnehmen was du aufnehmen kannst.
    Du darfst gucken, was du willst.
    Du darfst abonnieren was du willst.

    Fertig, oder musst du noch weitere infantile Vorwürfe gegen Eike erheben weil er einen Begriff (Guckrechte) nicht in deinem Sinn interpretiert ?
     
    Gast 140698 und Eike gefällt das.
  3. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Genau das halte ich für sehr schwammig. Wie kann man etwas umgehen was technisch wirksam ist? wenns wirksam wäre dann könnte mans nicht umgehen ;)
     
  4. Kreisel

    Kreisel Institution Premium

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    Früher habe auch ich regelmäßig von Premiere/Sky archiviert. es waren schöne Zeiten mit der S02-Smartcard. Dementsprechend ärgerte ich mich, als ich im Februar 2014 mit dem Pairing und dem Sky+-Receiver konfrontiert wurde. Mein Sky-Konsum sank rapide. Der Rest des Haushalts akzeptierte das Gerät.

    Irgendwann änderten sich die Zeiten. Interessante Neuerungen wie Sky Arts HD und das erweiterte Abrufangebot machten mir Lust auf die vergünstigte Zweitkarte. Durch maxdome, Prime Video und Netflix schätzte ich die Abrufmöglichkeiten schon vorher. So nutzte ich ab diesem Zeitpunkt Sky+ und Dreambox in einem raum parallel. Es war für mich die beste Option.

    Inzwischen werkeln hier 2 Sky Q und ein Apple TV 4K für den Sky-Konsum. Die Dreambox ist aber auch nicht arbeitslos geworden. Aus dem Free-TV oder den Öffis aus der Schweiz archiviere ich durchaus noch, aber deutlich weniger als früher. Habe Premiere/Sky über acht Jahre in alternativer Hardware genutzt. Heute ginge das zwar wohl noch, aber es ist aufwändiger und das Abrufangebot wäre nicht nutzbar. Daher ist es für mich keine Option mehr.

    Hoffe ihr verzeiht mir, dass ich so weit ausgeholt habe.
     
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  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nein. Für den normalen Nutzer ist es „technisch wirksam“, wenn beim drücken der Aufnahmetaste keine Aufnahme erfolgt.
    Das ist die gesetzliche Definition.
    Ganz einfach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2021
  6. Arcardy

    Arcardy Forenrekordhalter Premium

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    Doch, ich tue das. Und ich mache das auch selbst (also das mit dem Aufnehmen von Netflix).

    Ich lasse mir es nicht verbieten, Privatkopien anzufertigen. Egal ob Netflix oder Sky: Ich nehme auf und archiviere terabyteweise.

    Habe einen Vu+ Duo 4K SE Receiver für TV-Aufzeichnungen. Da ich momentan noch über DVB-T2 schaue kann ich natürlich kein Sky buchen.

    Da Sky wohl keine CI+ Module mehr herausgibt muss ich mal schauen, wie das ist wenn ich irgendwann mal (hoffentlich) über DVB-C schaue. Ich denke, ich buche dann einfach das Pay-TV Paket von Vodafone.
     
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  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ähm, Prinzipiell sind auch bei den Pay-TV Paketen der Kabelanbieter die Restriktionen so gesetzt.

    Neben den AGB wenn man das umgeht, aber eigentlich ging es ja hier um die verschlüsselte Festplatte. Warum man sich heutzutage alles speichern muss, erschließt sich mir nicht mehr. Aber das ist ein Privatgefühl. Ich würde nie dazu kommen alles anzusehen. Das "knacken" der verschlüsselten Sky - Platte ist strafrechtlich das gleiche wie das knacken der Smartcard.

    Netflix kann man wie aufnehmen? Mit analoger Umwandlung?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2021
  8. maxmus69

    maxmus69 Platin Member

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    In dem Fall gehe ich davon aus du weißt was du tust, technisch meine ich.

    Welche Größe hat den ein "normal langer" Film in UHD von Netflix?
     
  9. samlux

    samlux Wasserfall

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    es gibt x Video Downloader, mit denen man sowohl Netflix, Prime, Hulu als auch Disney+ Inhalte runterladen kann.
    Mir persönlich wäre das alles auch zu zeitaufwendig. Ich bleibe bei der altbewährten Methode und kaufe meine BD's oder digitale Versionen von Spielfilmen. Serien sammle ich eh nicht :)
     
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  10. christian1992

    christian1992 Junior Member

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    Warum sprechen hier einige, einschließlich der "Sky-Du-hast-nur Guckrechte-" @Eike eigentlich immer von "wir", oder ist das hier der (infantile?) pluralis majestatis?

    Außerdem: der "Sky-Du-hast-nur Guckrechte-" @Eike beharrt auch starsinnig und störrisch weiterhin auf seiner kleinen eigenen "Du-hast-nur Guckrechte-Netto-AGB-Realität":

    Ich habe den Eindruck, er will damit verbissen seine falsche "Du-hast-nur Guckrechte-Netto-Realität" weiterhin als "strafrechtliche" Drohgebärde für allgemeingültig erklären. AGB's stehen aber niemals über einem Gesetz. Aber ich will seine Meinung gar nicht ändern, das kann ich auch nicht. Ändern kann er nur sich selbst. Und das will er offenbar nicht. Soll er doch seine Meinung behalten. Aber es ist dann auch nur seine eigene Meinung.

    Daneben gibt es aber noch eine andere Brutto-Realität. Dass "Knacken" von verschlüsselten Inhalten, ob Streams oder SKY-HDs, für den Privatgebrauch hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Und ich hatte den Eindruck, diese Realität kommt in diesem Forum einfach zu kurz.

    Denn DAS steht genauso im Urheberrecht § 108b Abs. 1. Hier nochmal zum Nachlesen, für alle Starrsinnigen:
    Das strafrechtsfreie Anfertigung einer Privatkopie zum eigenen privaten Gebrauch, auch von kopiergeschütztem Material, ist heute im Urheberrecht § 108b Abs. 1 verankert: »Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«

    Das ist übrigens auch der Grund, weshalb SKY strafrechtlich nicht gegen Linux-Boxen vorgehen kann.

    Weil vieles inzwischen nur noch zeitweilig in einigen Streams vorhanden ist, und man es sich vielleicht später anschauen will. Auch gekaufte online-Inhalte können plötzlich z.B. bei Insolvenzen verschwinden.
    Ist zwar nur noch für Nostalgiker interessant, aber viele alte, politisch nicht korrekte Filme oder Szenen werden inzwischen ebenfalls gerne entfernt oder politisch korrekt umgeschnitten (z.B. Filme in denen ein "Neger" vorkam). Stalin lässt grüßen...

    Nicht nur, es gibt inzwischen genug kostenpflichtige Downloader, die alle streams entschlüsseln und abspeichern, denn das strafrechtsfreie Anfertigung einer Privatkopie zum eigenen privaten Gebrauch, auch von kopiergeschütztem Material, ist heute im Urheberrecht § 108b Abs. 1 verankert: »Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«

    Allerdings können die Anbieter, wenn sie es mitbekommen, die entsprechenden Accounts sperren, da greifen die AGB's. Wer sowas macht, sollte sich über diese Konsequenzen zumindest klar sein.
    Strafrechtlich können sie jedoch nicht dagegen vorgehen.

    Übrigens hat auch das Rippen von selbst gekauften, verschlüsselten BluRays oder 4KHDs für den Privatgebrauch damit keine strafrechtlichen Konsequenzen.

    Die Weitergabe an Dritte ist aber immer strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)!
     
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