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Vorsicht vor Fake-Streamingdiensten – VZBV veröffentlicht Liste

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. April 2021.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Vorsicht Abzocke: Die Verbraucherzentrale informiert neuerdings mit einer alphabetisierten Liste über Fake-Streamingdienste.

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  2. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Meistens sitzt das Problem vor dem Bildschirm, wenn Dummheit weh tun würde, ohje...
     
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  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Muss man dann ja nicht bezahlen und wer da eine Persönliche E-Mail Adresse verwendet ist selbst schuld.
     
  4. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Das Problem ist ja, das die meisten zu faul sind sich mit der Sache auseinander zu setzen oder eben wegen Angst einfach zahlen. Und nur deswegen gibt es diese Betrüger...
     
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  5. Speedy

    Speedy Institution

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    jupp, die hoffen das nur 1% zahlt, und wenn dann 100.000 per Mail angeschrieben werden, werden 1.000 zahlen.
    selbst wenn es nur 500 sind, hat es sich bei 500 x 200 Euro = 100.000 gelohnt.

    oft werden auch nur Mail Adressen gekauft, und dann blind irgendwelche Rechnungen verschickt.
    Selbe Masche.
     
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  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Mit den Verbrechern konnte man wunderbar Spaß haben.;)

    "Sie können sich ihre Drohungen gerne in den Ar.. schieben" (auf eine Rechnung und Drohung per Mail)

    Und am Telefon zu so einer Schla..e...(die angerufen hatte, um mitzuteilen das eine Rechnung vorliegt)

    Wie groß sind ihre Tixxen. ?
    Wäre es nicht besser sie beziehen HaIiVau, als kriminelle Anrufe zu tätigen ?:LOL:

    Aber das Thema ist so alt, bestimmt schon 2 Jahre oder länger.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. April 2021
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  7. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Das Problem liegt im Mahnbescheid begründet. Dieses Instrument müsste ersatzlos gestrichen werden.

    Dann dürfte eine Klage unter 25 Euro gar nicht zulässig sein, auch keine Anwaltskosten oder Mahngebühren.

    Zwar würde dann ein Schwarzfahrer durchs raster fallen, aber dafür gibt es das StGB. Und da könnte es dan Ausnahmen geben von dieser Regelung, dass bei Betrug etc. doch auch dann die Klage zulässig ist vor einem Zivilgericht, also dann dem Amtsgericht.
     
  8. joegillis

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    So ist es. Oft ist der Betrag so gewählt, dass ein Anwalt oder sonstiger juristischer Beistand mehr kosten würde, als zu bezahlen.
     
  9. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Nein, die Internetseiten und die Email-Anschreiben sind inzwischen sehr gut gemacht. Das sieht alles ziemlich professionell aus, mit persönlichem Anschreiben, teilweise sogar mit "Kontrolldaten", z.B. aus geklauten Datensätzen.
    Gerade bei Senioren, die ihr Leben lang noch nie irgendwas mit einem Inkassobüro oder einer Anwaltskanzlei etc. zu tun hatten, sind anfällig für sowas, frei nach dem Motto: "Wir kennen uns nicht so im Internet aus, vielleicht haben wir ja wirklich was falsch geklickt...".
    Die Mitglieder des "Frankfurter Kreisels" waren da bis vor ein paar Jahren sehr aktiv und kreativ.
     
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  10. wiana

    wiana Senior Member

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    Einfach und logisch: Kein Unternehmen hat was zu verschenken. Das gilt auch für Streamingdienste. Ich persönlich halte es mit Prime und Netflix. Die Testphasen verpflichten hier zu nichts. Wer aber der Meinung ist, immer alles für lau haben zu müssen, ist selber schuld, wenn er auf solche Aasgeier rein fällt.
     
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