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Millionen Deutsche würden Kabel-TV kündigen – wenn sie könnten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. März 2021.

  1. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Kinder, tuats ned streitn!
     
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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wenn man die Sender aus den Nebenkosten nimmt wird es dafür eh keine Preislisten geben, da Objektabhängig.
     
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  3. joegillis

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    Könnte gut sein, dass es objektabhängige Preislisten geben wird.
    Sprich: Preisklasse Hochaus, Preisklasse Mehrfamilienhaus, Preisklasse Zweifamilienhaus, Preisklasse Einfamilienhaus.
    Ist aber alles Zukunftsmusik.
     
  4. hellboy 12

    hellboy 12 Silber Member

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    Bis wieder einer weint ...
     
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  5. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Wie soll der Vermieter auch garantieren, dass Sender xy im Angebot des Kablers bleibt?
    Da gibt es ja immer wieder Veränderungen... und nicht mal beim Kabelanbieter selbst ist die Weiterverbreitung bestimmter Programme Vertragsgegenstand.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das ist der Status Quo.
    Preisklasse Einfamilienhaus -> Einzelnutzervertrag
    Preisklasse Zweifamilienhaus -> Mehrnutzervertrag (Kabelanschluss Haus)
    Preisklasse Mehrfamilienhaus -> Mehrnutzervertrag (Kabelanschluss Haus)
    Preisklasse Hochhaus -> individueller Vertrag, abhängig von der Art des Kabelanschluss (z.B. Kabelanschlus Haus (Hausverteilanlage im Eigentum des Hauseigentümers), Kabelanschluss Wohnung (Hausverteilanlage im Eigentum von Vodafone))

    Bei Mehrnutzerverträgen (Kabelanschluss Haus) entstört Vodafone im Störungsfall nur bis einschl. Hausübergabepunkt. Mit der Option "Kabel Anschluss Service" entstört Vodafone bis zur Anschlussdose in der Wohnung. Die Hausverteilanalge verbleibt dabei im Eigentum des Hauseigentümers.

    Größere Wohnungsgesellschaften unterhalten eigene Kabelnetzbetreiber, die mit Kabelanbieter wie z.B. Vodafone Signalzulieferungsverträge abgeschlossen haben. Auch dazu gibt es gesonderte Verträge.

    Und was das angeht -> https://immobilienwirtschaft.vodafo...liste_MNV_Kabel_Anschluss_Haus_Digital_HD.pdf
    Standard ist da der Kabelanschluss Haus Digital HD, wobei die Möglichkeit auf ein Downgrade auf die Produktvarianten Digital bzw. Grundversorgung besteht ...
     
  7. joegillis

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    Danke für die Zusammenfassung, war mir alles bislang bekannt.

    Es gibt einfach drei verschiedene Produktvarianten (Die Preislisten sind alle vom Stand Februar). Die Mehrzahl sind aber alte Bestandsverträge, eben ohne HD.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    .... und warum sprichst du dann von Zukunftsmusik?
    ... der Vertrag, der hier der Kabel-TV-Versorgung zu Grunde liegt, wurde zum 1.1.2009 abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt gab es hier im Kabel nur Premiere HD und EinsFestival HD (zu dem Zeitpunkt noch im Testbetrieb). Heute sind die verschlüsselten Privaten in HD inklusive.
    Das Kabel-TV-Produkt trug damals die Bezeichnung "Digitaler Kabelanschluss". Darin waren zusätzlich Receiver und Smartcard zum Empfang der seinerzeit "grundverschlüsselten" Programme enthalten.
    Mit der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone ist nun das CI+ Modul inkl. Smartcard enthalten. Seitens des Vermieters gab es keine Information über vertragliche Änderungen bzgl. der Kabel TV Versorgung ...
     
  9. joegillis

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    Lies mal richtig: Ich sprach von den verschiedenen Arten des "Objektsonderpreises" im Einzelnutzervertrag, die es vielleicht geben könnte. Im Hochhaus wird der Einzelnutzervertrag wohl dann weniger kosten als in einem Vierparteienhaus.

    Das macht Vodafone nicht automatisch. Möglicherweise hat ein Wohnungswirtschafts-Medienberater da irgendeinen Deal ausgehandelt (Vertrag um x-Jahre verlängert, bei gleichem Preis o.ä..
    Aber mich würde da mal interessieren: Kam CI+ Modul und Smartcard von Vodafone direkt oder über den Vermieter? Normalerweise muss hinter jeder Smartcard ein Name registriert sein. Zumal Vodafone entsprechenden Schadenersatz fordert, wenn man die Sachen bei Umzug etc. nicht zurückgibt (Smartcard 35 Euro, CI+ Modul 59 Euro).
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das nennt man dann Mehrnutzervertrag, ggf. mit Kabel Anschluss Service.
    Das gibt es heute schon und ist keine Zukunftsmusik.
    Daran wird auch die geplante Änderung der BetrKV nichts ändern. Solche Mehrnutzerverträge wird es weiterhin geben, nur eben dass die Kosten dafür nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden dürfen.
    Die Mehrnutzerverträge dürften weiterhin Bestand haben, aber da, je nachdem was im Mietvertrag vereinbart wurde, Mieter Kabel-TV abwählen werden können, wird sich das auch mit Sicherheit auch auf die Konditionen der Mehrnutzerverträge auswirken. Wenn der Vermieter weiterhin das Inkasso übernimmt (logischerweise nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten), wird sich das positiv auf die Konditionen auswirken.

    Und was man nicht vergessen darf: Wenn Vodafone ihre Breitbandprodukte wie Internet und Telefonie via TV-Kabel anbieten möchte, ist Vodafone auf den Zugang zu den WE angewiesen. Ohne diesen Zugang kann Vodafone die WE nur über VDSL erreichen und darüber sind und werden keine Gigabit-Tarife möglich sein. Zudem ist Vodafone dabei auf die Telekom angewiesen, bei der Vodafone die "letzte Meile" anmieten muss. Auch kann sich positiv auf die Konditionen der Mehrnutzerverträge auswirken.
    Wenn ich mir die aktuelle Alternativen zum Vodafone-Kabel anschaue (Kabel-TV (DVB-C): z.B. Telekom, Netcologne, DSL-TV (IPTV): z.B. Telekom, Netcologne, 1&1), WebTV: z.B. Telekom, Waipu.tv, Zattoo), gehe ich davon aus, dass sich nach Entfall des Nebenkostenprivilig das mtl. sich bei um die 10€/Monat inkl. HD einpendeln wird, zumindest was die Mehrnutzerverträge angeht.
    Den Kabelanbieter werden Mieter weiterhin nicht frei wählen können. Mit DSL-TV und WebTV gibt es schon heute Alternativen zum vorhandenen Kabelanschluss. Die geplante Änderung der BetrKV wird hier für mehr Wettbewerb sorgen.
    ... das dürfte der Übernahme von Unitymedia geschuldet sein. Statt SDTV-Receiver werden jetzt CI+ Module zur Verfügung gestellt. Und bei Vodafone ist das grundsätzlich mit den Privaten in HD verbunden.
    Zudem ist nicht Vodafone mein Kabelanbieter, sondern ein NE4-Netzbetreiber, bei dem der Geschäftsführer auch Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft ist.
    Das läuft dann nicht über Mehrnutzerverträge, die grundsätzlich objektorientiert sind, sondern über Signalzulieferungsverträge, die sich nicht an einzelnen Objekte orientieren.
    Hardware und Smartcard können nur direkt bei Unitymedia, jetzt Vodafone West, angefordert werden. Gleiches gilt für das Modem, das für die Nutzung der enthaltenen 2 Mbit/s Internetflat erforderlich ist.

    Und wenn ich den von Unitymedia zur Verfügung gestellten SD-Receiver Samsung DCB-B270G nicht zurücksende, beträgt der "Schadensersatz" 59€, wenn ich den von Unitymedia zur Verfügung gestellten HD-Receiver Humax UMZ-101C ( Tschüss analog. Hallo digital.) nicht zurücksende, werden 35€ fällig und wenn ich beiden zugehörigen UM02-Smartcards nicht zurücksende, dürfte mich das 70€ kosten.
    Macht zusammen 164 €. Zumindest in Bezug auf den Samsung-Receiver dürfte mir Vodafone in der "Kündigungsbestätigung" mitteilen, dass ich den Receiver nicht zurück schicken brauche. Damit spart Vodafone Entsorgungskosten.

    Als Unitymedia meine I12-Karte gegen eine UM02-Smartcard inkl. dem o.g. Humax-Receiver austauschte, brauchte ich weder die alte Smartcard noch den der Smartcard zugeordneten Receiver zurücksenden ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. März 2021