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Einbaupflicht für smarte Stromzähler ausgesetzt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 6. März 2021.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Warum nicht? da dreht sich doch nichts, sie zählen halt zurück. Das wäre doch technisch problemlos möglich.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Weil es in Deutschland nicht erlaubt ist, deshalb wird es technisch nicht umgesetzt. Wenn man el. Strom ins Stromnetz einspeisen möchte benötigt man einen Zweirichtungszähler, der bezogene und eingespeiste kWh separat zählt.
    El. Strom ins öffentl. Stromnetz einspeisen ohne Zweirichtungszähler ist rechtswidrig in Deutschland.
    Genauso wie eine PV-Anlage mit dem öffentl. Stromnetz zu verbinden ohne diese beim Stromnetzbetreiber anzumelden; aber es gibt eine Bagatellgrenze bei PV-Anlagen von 600 Watt Einspeiseleistung.
     
  3. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ich bin zwar kein Fachmann auf dem Gebiet, aber von der Logik her ist doch so ein Smartzähler auch eine Art Computer. Da muss es doch möglich sein da etwas zu programmieren dass das geht, mit Plombe und co.
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Smartmeter haben keine frei zugänglichen Programmierschnittstellen. Ohne das Gehäuse zu öffnen geht da gar nichts. Ausserdem brauchst du entsprechendes Fachwissen um da irgendwas in dieser Richtung machen zu können.
    Habe ich bereits erwähnt dass es für Unbefugte rechtlich nicht erlaubt ist?

    Und die Gefahr eines Stromschlages bei offenem Gehäuse und angeschlossenem Smartmeter sollte nicht unterschätzt werden. Ganz ungeschickte Zeitgenossen verursachen dabei auch noch nette Lichtbögen mit dem Schraubendreher. :eek:
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ist mir klar dass der Netzzugang einzig dem Netzbetreiber gestattet ist, ähnlich dem APL der Haustechnik für DSL. Ich meinte damit auch eher die Hersteller dieser Geräte. Müsste so etwas zu entwickeln nicht auch im interesse der Netzbetreiber sein?
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nein, das ist es nicht. Weshalb sollte das im Sinne der Netzbetreiber sein dass ein Kunde für el. Strom den dieser ins Netz einspeist gleich vergütet erhält als wenn dieser diesen aus dem Netz bezieht?
    Das Stichwort lautet Netznutzungsgebühren, an dieser Stelle.

    Für Stromkunden ist es egal ob diese el. Strom beziehen oder einspeisen, diese benutzen dann das öffentl. Stromnetz.
    Würden Kunden aber pro eingespeiste kWh denselben Geldbetrag wie für bezogene kWh erhalten dann würden diese die Netznutzungsgebühr selber einkassieren.
    Klar?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2021
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Liegt es gegebenenfalls daran, dass es sich um Wechselstrom handelt? Da gibt es ja keine Flussrichtung.
    Oder, vereinfacht ausgedrückt. Ein Motor dreht sich immer in die gleiche Richtung, auch wenn er umgepolt wird. Nimmt man den Motor als Generator ist es das gleiche. Wechselstrom verhält sich nicht wie Wasser, das von A nach B läuft.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Klugsch... Bei Wechselstrom wechselt die Flußrichtung in schneller Folge hin und her, deshalb nennt es sich ja Wechselstrom.

    Ob el. Energie (in einem Stromnetz) bezogen oder eingespeist wird hängt von der Phasenlage zwischen el. Spannung und el. Strom ab. Aber das erfordert ein wenig Wissen aus Elektrotechnik.
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Den gleichen Betrag nun nicht, da würde es sicher genug Abzüge geben, aber wenn ein Privatmensch Strom einspeist dann würde das doch den Betreiber entlasten und das Netz stützen wenn der Bedarf hoch ist, was im Sommer vielleicht ganz praktisch ist.
     
  10. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    @TV_WW

    Ich meinte Flussrichtung im Sinne von Wasser. Mit ist durchaus klar, dass die Richtung wechselt (50Hz).
    Ich meinte, wenn ich Strom einspeise, müsste sich, beim mechanischen Zähler, das Zählwerk (Motor) doch immer noch in die gleiche Richtung drehen und nicht rückwärts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2021