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Millionen Deutsche würden Kabel-TV kündigen – wenn sie könnten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. März 2021.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das beschreibt den Status Quo. Der mögliche Entfall des Nebenkostenprivilegs dürfte zu keinen Veränderungen führen ...
     
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  2. Discone

    Discone Lexikon

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    Nach dem Wegfall vom möglichen Nebenkostenprivileg werden Hausbesitzer beim Neubau oder im Rahmen einer Generalsanierung eher Sat-TV bevorzugen (weil ungenutztes Kabel-TV eine Fehlentscheidung ist). Die Kabel-TV Anbieter laufen bei vorhandener Sat-Anlage ins Leere, das Angebot ist dann vergebene Mühe.
     
  3. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Vermieter mit nur ein paar Mietwohnungen werden da nichts investieren und große Wohnungsunternehmen auf Grund höher Umrüstungskosten wohl eher auch nicht. Man wird eher die KabelTV-Kosten aus den Betriebskosten rausnehmen, wenn man dazu gezwungen ist, und den Posten auf die monatlichen Kaltmiete umlegen. Das ist nichtmal eine Mieterhöhung, die erfolgreich abgelehnt werden könnte.

    Für die reine KabelTV-Anschlussdose mag das zutreffend sein. Aber dafür dass dann auch KabelTV-Signale an der Anschlussdose verfügbar sind, ohne dass der Mieter sich selber darum kümmern muss, kann ein Vermieter einen angemessenen Betrag für das Ausstattungsmerkmal berechnen, entweder mit der Nebenkostenabrechnung ähnlich den Fahrstuhlkosten u.a. oder mit den monatlichen Mietkosten. Es soll sogar Mietwohnungen geben, die mit einem vom Vermieter bereitgestellten Internetzugang vermietet werden, für den auch entsprechende Kosten berechnet werden. Selbst Mietwohnungen mit vom Vermieter bereitgestellten und nutzbarem Telefonfestnetz-Anschluss, für den entsprechende Kosten berechnet (pauschal oder nutzungsabhängig mit einer Telefonrechnung des Vermieters) werden, gibt es. Komfort hat seinen Preis und wie eine Wohnung ausgestattet ist, sowie welche Kosten dafür berechnet werden, weiß man vor Abschluss eines Mietvertrags.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2021
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... warum sollten sie das? Der Kabelanschluss bleibt weiterhin bestehen und jeder Mieter wird weiterhin die Möglichkeit haben, Kabel-TV zu buchen.
    Alternativ sind da auch IPTV und WebTV verfügbar. Vielerorts können TV-Programme auch terrestrisch empfangen werden.
    Und die Kabelanbieter werden mitnichten bei vorhandener Satanlage ins Leere laufen, denn sie bieten via TV-Kabel auch Internet und Telefonie an, was über die Satanlage nicht verfügbar sein wird.

    Und wenn saniert wird, wird da eher ein FTTH-Anschluss bevorzugt werden. Darüber gibt es, zumindest für den deutschen TV-Markt, zumeist auch ein größeres TV-Angebot als via Sat ...
     
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  5. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Stimmt. Die Zukunft wird IP-basiert.
    Sat-TV wird ab einer bestimmten Größe wegen Urheberrechtsabgaben, Weiterleitungsgenehmigungen etc. richtig aufwändig. "Triple Play" ist da auch nicht dabei. Wer also zukunftstauglich sich einrichtet/ vermieten will braucht eine "gescheite" Onlineanbindung.
     
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  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Mein Reden. Neben Wasser und Strom wird eine IP Leitung die einzige Leitung sein die man in der Wohnung brauch,
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Und den IP-Anschluss können eben auch die KabelTV-Anbieter bieten, so dass dafür bei bestehenden KabelTV-Anschlüssen (erstmal) gar keine weiteren Investitionen der Vermieter notwendig sind. Ausnahmen mit uralten KabelTV-Installationen, die ich hier noch immer bei kleineren Mietobjekten als umgebaute Antennen-Anlage kenne, gibt es natürlich auch noch.
     
  8. b-zare

    b-zare Gold Member

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    So ein Bisschen Heizung/Kühlung oder gar Abwasserleitung täten auch nicht schaden...
     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    Nein, auch das wird dann mit dem neuen Gesetz verboten, über einen Datenabgleich der Finanzämter können solche dann unzulässigen Finanzverschiebungen der Hausbesitzer zu den Kabel-TV Firmen (ohne explizit ausgewiesene Zahlungen der Mieter für TV) nachgewiesen und als Umgehung der Vorschriften mit Strafzahlungen sanktioniert werden. Bei der heutigen Nutzung von einem VDSL-Anschluß hat der Vermieter kein Mitspracherecht und keine Kosteneinnahme über den Mietvertrag, so wird das in Zukunft auch für Kabel-TV sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2021
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  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Discone
    ... wie kommst du auf deine Aussage?

    BetrKV §2 Nummer 15 in der aktuellen Fassung:
    ... in der geplanten neuen Fassung soll hinzugefügt werden
    ... das macht für Vermieter auch die Installation von Satgemeinschaftsanlagen unattraktiv.