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Millionen Deutsche würden Kabel-TV kündigen – wenn sie könnten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. März 2021.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nehmen wir mal Mehrnutzerverträge im Standardtarif, so wie sie vor Jahrzehnten von der Deutsche Bundespost eingeführt wurden und heute noch verfügbar sind.
    Der Vermieter zahlt in einer solchen Vetragskonstellation nur die Entgelte für die belegten Wohneinheiten.
    Für den Vermieter beudetet das, dass er Veränderungen dem Kabelanbieter mitteilen muss. Eine Weitergabe von Mieterdaten ist dabei nicht erforderlich.
    Auch im Rahmen von Mehrnutzerverträgen erbringen Kabelanbieter ihre Leistungen grundsätzlich nur bis zum Hausübergabepunkt. Im Fehlerfall in der Hausverteilung ist der Vermieter der Ansprechpartner.
    Für zusätzliche entgeltpflichtige Angebote buchen den Mieter direkt beim jeweiligen Kabelanbieter. Der Vermieter steht dabei außen vor.

    Das von dir beschriebene Szenario wäre als nicht Neues.
    Neben dem Mehrnutzervertrag im Standardtarif gibt es noch den Mehrnutzervertrag im Pauschaltarif. Hier zahlt der Vermieter für alle Wohneinheiten, unabhängig davon ob sie belegt sind oder nicht. Die Entgelte pro Wohneinheit sind etwas niedriger.
    Alles andere ist identisch mit dem Standardtarif.

    Natürlich sind auch individuelle Verträge mit der Wohnungswirtschaft möglich.

    Die Situation bei mir:
    Ich habe meine Wohnung bei einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet. Mietvertraglich wurde die TV-Versorgung via Kabel vereinbart. Die Installation von individuellen "Empfangsanlagen" ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
    Die Kabel-TV-Versorgung übernimmt ein Kabelnetzbetreiber, der eine 100%ige Tochtergesellschaft ist. Die Wohnanlage wird mit einem sog. "Digital Kabelanschluss" versorgt. Der NE4-Kabelnetzbetreiber bezieht das Signal hier von Unitymedia jetzt Vodafone. Der Vertrag zwischen Vermieter und Unitymedia jetzt Vodafone stammt noch aus Zeiten der Grundverschlüsselungen.
    Im Störungsfall ist grundsätzlich der NE4-Kabelnetzbetreiber der Ansprechpartner. Ob die Ursache für die Störung n der NE4 oder vorgelagerten NEs zu suchen ist, spielt für den Mieter keine Rolle.

    Im Rahmen des digitalen Kabelanschlusses werden Receiver inkl. Smartcard sowie ein Modem für die enthaltenen 2Mbit/s Internetflat. Wenn Mieter entsprechende Services nutzen möchte, muss er die jeweilige Hardware über eine spezielle Mieterhotline bei Unitymedia jetzt Vodafone bestellen. Dafür werden einmalig Aktivierungsentgelte und Versandkosten in Rechnung gestellt.

    Sollte Kabel-TV sein Nebenkostenprivileg verlieren, werden sich mit Sicherheit auch die Geschäftsmodelle zwischen den großen Kabelanbieter und der Wohnungswirtschaft verändern.
    Wie die Lage nach einem möglichen Wegfall des Nebenkostenprivilegs aussehen wird, lässt sich aktuell schwer beurteilen und ist zudem rein spekulativ.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... die Vermieter würden so günstigere Tarife aushandeln können. Zudem könnte der Vermieter auch Vermittlunsprovisionen erhalten, wenn seine Mieter Zusatzleistungen bei dem jeweiligen Kabelanbieter beauftragen ...
     
  3. Seed007

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    Der Kosten-Nutzen ist nicht gegeben, weil die schon dafür sorge tragen müssen, dass Mieter die Leitungen im Haus finanzieren, auch wenn sie die nicht nutzen wollen. Schließlich zahlt auch keiner für Telefonleitungen die man nicht nutzt.

    Das Gesetz wäre Segen für den einen und Fluch für den Anderen. Sofern der Vermieter nicht hunderte Einheiten dem Betreiber anbieten kann, wäre es schon ein Totalschaden darüber überhaupt nachzudenken wirtschaftlich
     
  4. joegillis

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    Die großen Wohnungsbaugesellschaften verhandeln vielleicht. Die kleineren verhandeln doch nicht, die kriegen eine Preisliste vorgelegt und schließen ab oder nicht. Und die Hausverwaltungen als provisionseinstreichende Medienberater? Das hat aber sowas von geschmäckle... ;-)
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Die einen würden so, die anderen würden anders, aber lasst die Leute doch ohne Bevormundung selbst entscheiden !
     
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  6. Discone

    Discone Lexikon

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    "That is the hoppeling Point":
    Deswegen ist auch eine Zwangsabgabe für die TV-Infrastruktur ein Unding. Wenn Kabel-TV in einer Wohnung genutzt wird, dann muß dafür ein angemesser Preis freiwillig gezahlt werden. Alle anderen Wohnungsnutzer dürfen mit so einer Kostenumlage nicht belastet werden, jeder hat die freie Wahl seiner TV-Versorgung und Radio-Versorgung und Internet-Versorgung, im Rahmen der technischen und verfügbaren Möglichkeiten > jeder kann auch ganz auf die TV-Versorgung verzichten.
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Will aber keiner oder zumindest nicht die, die jetzt preiswertes KabelTV haben. Schon deshalb ist die Themenüberschrift „Millionen Deutsche würden Kabel-TV kündigen - wenn sie könnten“ irreführend. Erstens haben die meisten keine andere TV-Versorgung zur Verfügung, die KabelTV ersetzen könnte, und wenn der KabelTV-Anschluss zur Mietsache gehört, so dass man gar nicht selber einen KabelTV-Vertrag hat, kann man auch nichts kündigen, egal ob nun die Kosten für den KabelTV-Anschluss mit den Mietnebenkosten oder in den monatlichen Mietkosten angeführt wird. Bleibt nur Kündigung des Mietvertrages, um die KabelTV-Kosten einsparen zu können.
     
  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Nein, sobald das Gesetz endlich durch sein sollte, muss dieses Entgelt aus den Nebenkosten verschwinden. Es ist wie bei den AGBs. Wenn sie akzeptiert werden, gilt nur das, was vom Gesetzgeber nicht unter "Irreführung, Verstoß gegen die guten Sitten etc." fällt. Diese Punkte sind dann einfach nicht gültig. Genauso die Gebühren für den Kabelanschluss. Ich persönlich bin froh, wenn ich dafür nicht mehr bezahlen muss. Vollkommen unnötig.
     
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  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Die Vermieter werden dann die Nebenkosten um den Betrag absenken und die Miete um den selben Betrag erhöhen, eben als Austattungsmerkmal der Mietsache. Das entspricht dann dem, was eigentlich damit bezweckt wurde und wird, das Entgeld für das Ausstattungsmerkmal mit KabelTV-Anschluss. Dagegen als Mieter klagen zu wollen, halte ich deshalb für aussichtslos. Bleibt nur, den Mietvertrag aufzulösen.
     
  10. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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