1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabel-TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2021.

  1. Seed007

    Seed007 Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Juni 2020
    Beiträge:
    3.277
    Zustimmungen:
    1.428
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Es ist ja wohl auch ein Unterschied ob man für 80 Mio Bürger was machen muss oder für eine Handvoll Bürger und ein Land das weniger Einwohner hat als eine deutsche Großstadt.:D

    In den Bergen jenseits der großen schweizer Städte sieht es mit Internet genauso toll aus wie hier.:eek:
    Gleiches Spiel in Österreich. In Voralberg bekommt man ebenfalls keine fetten Leitungen außerhalb der Städte.

    Lasst Euch also keinen Bären aufbinden:rolleyes:
     
    prodigital2 gefällt das.
  2. prodigital2

    prodigital2 Institution

    Registriert seit:
    7. September 2005
    Beiträge:
    18.554
    Zustimmungen:
    1.885
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Technisat S3 DVR

    Und GANZ GENAU DAS ist nicht in Ordnung!

    Wieso entscheidet der Vermieter wie ICH MEINE TV-Signale /- Programme empfange?
     
    Discone und siggi64 gefällt das.
  3. Seed007

    Seed007 Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Juni 2020
    Beiträge:
    3.277
    Zustimmungen:
    1.428
    Punkte für Erfolge:
    163
    weil die Mietsache zweckgebunden ist. Kein Mensch möchte sich die Immobilie verschanden lassen mit Satanlagen und damit das Eigentum entwerten lassen. Als Mieter gibt es Regeln, wer das nicht möchte soll sich eben ein Haus bauen oder kaufen, dann kann er darüber frei entscheiden.
     
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Nein, ein Glasfaseranschluss wertet eine Immobilie auf.

    Es gibt kein Recht auf die Installation einer Satanlage. Auch wenn das Nebenkostenprivileg fällt. Das hat also damit nix zu tun. Das Problem ist die Kombination aus Infrastruktur und Signallieferung beim Kabel.

    Genau so ist es. Es gab' ja mal Wohnungsbaugesellschaften, die haben versucht ihren Mietern auch noch entsprechende Stromverträge mitzuverkaufen: Energielieferung per Mietvertrag: Deutsche Annington lenkt ein
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.418
    Zustimmungen:
    31.418
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Hier ist der Vermieter froh wenn er die Wohnung dadurch besser vermietet bekommt und daher gibt es keine Kabelgebühren in den Nebenkosten mehr.
    Sat ist natürlich in den meisten Häusern dann auch erlaubt.
     
  6. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Dafür gibt's ja auch unauffällige Balkon-Lösungen, z.B. die flachen Schüsseln von Selfsat.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.418
    Zustimmungen:
    31.418
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nicht jeder hat einen Balkon (und schon garnicht auf der Seite wo die Schüssel ran kommt). (Hier sind die Balkons in der Regel auf der Westseite also auf der "falschen". ;)
     
    Der er mig! gefällt das.
  8. Seed007

    Seed007 Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Juni 2020
    Beiträge:
    3.277
    Zustimmungen:
    1.428
    Punkte für Erfolge:
    163
    die Frage bezog sich allgemein darauf, warum der Vermieter es vorschreiben darf.

    Der Vermieter muss, wenn er eine Empfangsquelle ausschließt den Mieter die Möglichkeit geben TV zu empfangen. Da kommt das Kabel ins Spiel.
    Von Streaming und Co war zu der Zeit der Gesetzgebung gar nicht die Rede.

    Der empfang der TV Programme muss laut Mietrecht Barrierefrei sein. Die Abrechnung unterliegt den Bedingungen des Mietvertrages.
     
  9. Seed007

    Seed007 Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Juni 2020
    Beiträge:
    3.277
    Zustimmungen:
    1.428
    Punkte für Erfolge:
    163
    genau das muss auch geographisch stimmen und was ist wenn der Balkon nicht Richtung Süden zeigt?:D

    Der Gesetzgeber muss klar verbindliche Regelungen treffen und wenn der Vermieter das Ganze ausschließt, dann ist es legitim.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.418
    Zustimmungen:
    31.418
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Nein, muss er nicht! Auch ohne Kabel oder Sat kann er das.
    Der Gesetzgeber braucht da nichts machen!