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Update-Pflicht für Smart-TVs soll kommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Februar 2021.

  1. Le Chiffre

    Le Chiffre Platin Member

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    Schon jetzt ist das je nach Betriebssystem unterschiedlich. Google verpflichtet zum Beispiel die Hersteller dazu, dass sie mindestens zwei große Updates bereitstellen. Mein Fernseher von TCL, den ich im letzten Jahr für unter 500 Euro gekauft habe, wird somit noch mindestens Android 12 erhalten und dadurch effektiv mindestens 24 Monate Betriebssystem-Updates erhalten. Darüber hinaus ist Android so ausgelegt, dass viele Kernfunktionen auch unabhängig davon regelmäßig geupdatet werden können. So ist gerade vor einer Woche bekanntgeworden, dass Google eine überarbeitete Oberfläche an alle Fernseher verteilt.

    LG demgegenüber geht hier einen anderen Weg. Sicherheitsupdate werden wohl auch verteilt, aber signifikante Änderungen in der Oberfläche gibt es da nur bei neuen TV-Generationen. Unabhängig davon, ob man einen 3000 Euro OLED oder einen 500 Euro LCD-Fernseher von LG gekauft hat.
     
  2. TV_WW

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    Geht es bei den Updates nicht primär um Sicherheitsupdates, Bugfixes und die Sicherstellung der Funktionalität im Auslieferungszustand.
    Wenn also Dienst A irgendetwas am Übertragungsprotokoll ändert, wenn der Kunde es bereits aktiv nutzt, dann muss der Hersteller ein Update liefern dass der Kunde Dienst A weiterhin nutzen kann.
    So verstehe ich das; aber der Kunde kann darüber hinaus keine zusätzlichen Funktionen einfordern.
     
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  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    In diesem Forum geht es zwar primär um die Sparte Fernsehen und TV-Geräte,
    aber es geht bei der Updatepflicht auch um andere Geräte deren Software sich updaten lässt,
    und das halte ich v.a. bei Smartphones u. Co. für noch wichtiger.
    Auf deutlich mehr Smartphones als auf TV-Geräten wird z.B. Online-Banking-Software genutzt.
     
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  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Und bald auch der digitale Perso.
     
  5. everist

    everist Wasserfall

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    Und gerade das denke ich nicht. Wenn ein Hersteller hier Dutzende Drittplattformen drauf hat, ist das ja ein unkalkulierbares Risiko. Wenn dem Anbieter Nr 14 danach ist irgendwas am DRM , am Stream ect. zu ändern, ist der Hersteller hier auf Gedeih und Verderb gezwungen ein Update zu machen.
    Je nach Anpassungsgröße gibt es Probleme mit dem Speicherplatz, das kann ich mir nicht vorstellen, Hersteller zu sowas zu verpflichten.
    Die Folge wäre, deutlich weniger Apps auf den TVs. Oder wiederum Auslagerung der Apps an Drittanbieter, oder soll ich sagen Viertanbieter.
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich denke, dass man nur Bugfixes verpflichtend machen kann. Diese müssen aber dann auch kommen, das wäre schon mal ein riesiger Vorteil für die Kunden. Verpflichtende Updates für zusätzliche Funktionen oder wenn ein externer Dienst etwas ändert halte ich für problematisch. Zwar wird ein Gerätehersteller das für die Kundenzufriedenheit ohnehin versuchen umzusetzen, aber man darf das nicht erwarten. Es gibt aber eben auch Firmen, da gibt es nicht mal Bugfixes, hier muss angesetzt werden.
     
  7. everist

    everist Wasserfall

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    Dann muss auch festgelegt werden, ab welcher Dimension ein Bugfix "updatewürdig" ist. Jeder Hersteller hat noch Fehler in seinen Geräten. Diese werden kategorisiert, ich sag mal ähnlich der Nebenwirkungen bei Medikamenten.
    Bei recht unerheblichen Fehlern wird dann auch in Zukunft nichts passieren.
     
  8. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Ob auch alte Geräte ein Update bekommen müssen oder nur alle, die nach der Verordnung gebaut wurden?
     
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  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Ersetzt aber nicht den Smart TV, da der Stick kein HbbTV kann. Ich liebe es, einfach per Klick auf die rote Taste der TV Fernbedienung die Mediathek zu öffnen, statt erst umständlich ne App öffnen zu müssen
     
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  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Es kommt auf die genaue Formulierung der Vorschrift an und wie Juristen diese dann auslegen. Von daher ist das derzeit noch unklar.

    Sehr wahrscheinlich nur für Geräte welche nach Inkrafttreten der neuen Vorschrift verkauft wurden.