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Lockdown-Verlängerung? Heute Abend Programmänderungen bei ARD und RTL

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Januar 2021.

  1. -Rocky87-

    -Rocky87- Lexikon

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    Biontech geht davon aus.
     
  2. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Also, die 25.000 musst Du mit Sicherheit nicht bezahlen :).
    An sich kannst Du jetzt nur abwarten, ob ein Bußgeldbescheid oder eine Einstellungsmitteilung kommt.

    Rauchen gilt halt nicht als Grund, die Maske abzusetzen.
     
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  3. duddsig

    duddsig Silber Member

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    Ich stell mir das grad bildlich vor :D:D
     
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  4. pedi

    pedi Talk-König

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  5. duddsig

    duddsig Silber Member

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  6. Coolman

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    Zunächst mal muss es geprüft werden, ob eine Maskenpflicht in deinem Ort rechtlich zulässig war. Denn man kann keine Maskenpflicht ohne weiteres wie aus dem heiteren Himmel einfach einführen, da dafür noch keine rechtliche Grundlagen gäbe. Die Kommune muss es also veranlassen, eine Verordnung der Maskenpflicht rechtlich zu verankern. Erst mit der Bekanntgabe mit der Angabe vom Datum, ab dem es gültig sein wird, im Amtsblatt wird es dann rechtskräftig. Darin muss es beschrieben werden, wo in welchem Bereich die Maskenpflicht gilt. In den Nebenstraßen wird es mit Sicherheit nicht so sein. ;)

    So wie @Wolfman563 es bereits ausgeführt hatte, müssen beide Seiten angehört werden. Sobald die Anhörung abgeschlossen ist, geht es an den Staatsanwalt, der dann nach Aktenlage entscheidet, ob man wegen der Geringfügigkeit das Verfahren einstellt oder ob man wegen dem öffentlichen Interesse das Verfahren weiter anstrengt, was natürlich dir nicht zu wünschen wäre, wenn du bei deiner Aussage wahrheitsgemäß geblieben bist. Ansonsten wäre es die teuerste Zigarette deines Lebens. ;)

    Alles Gute für dich! :)
     
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Weil sie das vermutlich immer hören.

    Die 25.000 Euro sind doch sicher "bis zu....". Niemals würde das als verhältnismäßig durchgehen. Das zahlen ja nicht mal Wirte die ihren Laden für eine Hochzeit aufmachen. Eher was im Bereich 250-500 Euro.
     
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  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Jein,

    zunächst entschiedet die Bußgeldstelle nach Abwägung der in der Anzeige und der Anhörung gemachten Angaben, ob ein Bußgeldbescheid erlassen oder das Verfahren eingestellt wird.

    Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt dann ggf im Rahmen eines Einspruchsverfahrens.
     
    Gast 199788 und Coolman gefällt das.
  9. Gast 199788

    Gast 199788 Guest

    Ich habe jetzt etwas recherchiert: So wie es aussieht, wird eine fehlende Maske in Niedersachsen mit 100 bis 150 Euro bestraft.
    Das hätten sie ruhig im Anhörungsbogen dazu schreiben sollen, statt sofort die 25.000€ Keule zu schwingen. Finde ich so nicht korrekt von den Behörden.
     
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