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Lockdown-Verlängerung? Heute Abend Programmänderungen bei ARD und RTL

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Januar 2021.

  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    25.000€ :eek:

    Da ist es ja billiger in Bayern nach 21 Uhr Zigaretten zu holen. Wie kommen die auf so einen Betrag. :unsure:
     
  2. Hätte eine Beschwerde gegen die Polizisten geholfen?
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Beitrag ignorieren.
     
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Erst mal geht sowieso eine Anhörung raus.

    Und ja, die 25.000 € sind der Höchstbetrag für Unbelehrbare.

    Ohne jetzt jemand was unterstellen zu wollen, aber bei uns belässt es die Polizei beim Erstverstoß und wenn der Betroffene einsichtig ist, zumeist bei einer mündlichen Belehrung.
     
  5. Mal ne Frage: Weiß man denn, ob die Impfstoffe auch gegen die Mutationen helfen?
     
  6. Gast 199788

    Gast 199788 Guest

    Mir wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu den Tatvorwürfen Stellung zu beziehen. Ich habe den Sachverhalt schriftlich ausführlich dargestellt und abgeschickt. Jetzt hoffe ich auf eine Einstellung des gegen mich erhobenen Bußgeldverfahrens oder zumindest auf ein mildes Urteil.

    Vor allem, der "Verstoß" war Ende Oktober 2020. Ich habe den Vorfall schon fast vergessen gehabt, die Polizei hat mich auch nicht darüber informiert, dass gegen mich ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet oder dass auf mich ein Bußgeld zukommen wird. Ich dachte es war nur eine mündliche Verwarnung.
    Und jetzt im Januar kommt nun das schockierende Schreiben ... :eek: Da haben sie noch auf den letzten Drücker das Bußgeld-Verfahren eingeleitet, um die dreimonatige Verjährungsfrist einzuhalten ... :confused:
     
  7. Gast 199788

    Gast 199788 Guest

    Das war definitiv ein Erstverstoß. Ich habe der Polizei gesagt, dass ich eine Maskenpflicht auf der Straße nur von Großstädten kenne und in einem Dorf damit überhaupt nicht gerechnet habe. Die Polizei hat gereizt und dünnhäutig reagiert.
     
  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Die 3 Monate gelten bei StVO Verstößen.

    Ansonsten richtet es sich nach der Maximalhöhe des Verstoßes.

    Beiläufig sind die Polizisten derzeit ständig unterwegs und kommen deshalb oft nicht gleich dazu, die Anzeigen zu schreiben.
    Natürlich sollten Sie trotzdem höflich bleiben.

    Ich kriege derzeit auch Anzeigen von LKW-Kontrollen aus dem Oktober und November auf den Schreibtisch.

    Die Anhörung solltest Du auf jeden Fall beantworten, da sonst nach Aktenlage entschieden wird.
    Gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid kannst Du dann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2021
    Coolman und Gast 199788 gefällt das.
  9. Attitude

    Attitude Foren-Gott

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    Bislang gibt es keinerlei Informationen darüber, dass diese nicht dagegen wirken.
     
  10. Gast 199788

    Gast 199788 Guest

    Ich hab die Anhörung per Post und dann auch noch Online beantwortet. Bei 25.000€ hält doppelt besser.
    Als die Polizei mich zur Rede gestellt hat, hatte ich leider eine Zigarette im Mund. Sonst hätte ich natürlich sofort die Maske angelegt, das hätte mich vielleicht vor einer Anzeige bewahrt. Bloß wohin mit der brennenden Zigarette? :confused: Ich wollte auch keine Anzeige wegen "Wegwerfen einer brennenden Zigarette" riskieren. Echt blöd gelaufen. :oops: Vielleicht war den Polizeibeamten auch die Zigarette ein Dorn im Auge, so dass sie mich in die Pfanne gehauen haben ... :confused::(