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Nach der US-Wahl...Wie geht es mit Trump weiter?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brixmaster, 11. November 2020.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Falsch. Twitter ist ein privatrechtliches Unternehmen. Wir bewegen uns hier also im Bereich Zivilrecht, nicht im Strafrecht. Was die Beziehung Kunde - Unternehmen betrifft.

    Wenn Du bei Twitter einen Account anmeldest, gehst Du einen Vertrag mit denen ein. Da stehen die Vertragsbedingungen = Regeln drin, die Du bei Benutzung des Dienstes einhalten musst. Brichst Du diese, ist Twitter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dafür braucht es keine Gerichte.

    Einfaches Vertragsrecht. Funktioniert in den USA genau so wie hier.

    Strafrechtlich relevant kann es für Trump nur zusätzlich werden. Das hat dann aber nichts mehr mit Twitter zu tun. Hier sind dann die juristischen Organe für zuständig.

    Zivilrecht und Strafrecht sind immer völlig unabhängig von einander zu beurteilen.
     
    Rafteman und Wolfman563 gefällt das.
  2. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Der Satz der von Facebook gelöscht wurde, war in meinen Augen auch ein Hetzkommentar und Fake News.
    Dann sperrt Facebook diesen Nutzer eben und schon erledigt.

    Nur das Urteil hat für Facebook USA 0 Relevanz
    Ja nur das es jetzt wieder vom Zaun gebrochen wird ist sehr seltssm
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2021
  3. Ändert aber nichts an der hohen Meinungslenkung solcher großen Portale. Deswegen dürfen meiner Meinung nach deren Regeln nicht gegen Grundrechte verstoßen, oder sie überdenken ihr Geschäftsmodell und erstellen geschlossene Benutzergruppen, die bestimmte Interessen bedienen. Dann wäre das was anderes.

    Trump gänzlich zu sperren halte ich für einen großen Fehler.
     
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Lass es mich mal anders auslegen. In Deutschland sind die Autobahnen Bundeseigentum, deshalb auch BAB für Bundesautobahn. In Frankreich hingegen sind die Autobahnen privatisiert. Was ist nun wenn ein privater Betreiber sagt "Nö ich lass dich nicht auf meine Autobahn" mit Verweis auf Hausrecht. Ich kann mir nur schwer vorstellen dass das durchgeht.
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Das wäre eh wieder irgendwann Debatte gewesen, wenn nicht heute dann dann halt beim nächsten Anlass.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Weclche Grundrechte?

    Meiinungsfreiheit bedeutet laut unserem Grundgesetz, dass "jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt."

    Dieses Recht gilt für die – vorwiegend anonymen – Meinungsäußerungen im Netz ebenso wie für die mittels traditioneller Medien.

    Aber: Nicht vom Grundgesetz geschützt sind allerdings Meinungen, die andere beleidigen oder zu einer Straftat aufrufen. Und erst recht nicht antisemitische, fremdenfeindliche oder sexistische Hetzparolen in Online-Foren. Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen.
     
    brid, Wolfman563 und Kabelfan2020 gefällt das.
  7. Die großen Portale müssen sich auch an Regeln halten. Das betrifft vor allem die Wahrung der Grundrechte. Ansonsten dürfen sie ihr Geschäft nicht ausführen. Andere müssen Parkplätze bauen, um ihrem Geschäft nachzugehen bzw Auflagen erfüllen, usw. usf.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Januar 2021
    EinStillerLeser gefällt das.
  8. Das hatte ich aber extra schon betont. Ich weiß nicht, was in den USA erlaubt oder verboten ist.

    Zum Urteil gegen Facebook:
    Ein deutsches Gericht hat so entschieden, weil der ursprünglich gesperrte Beitrag gegen kein Gesetz verstoßen hat und damit zu Unrecht gesperrt wurde.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Januar 2021
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Natürlich geht das durch :rolleyes: Wenn Du die Maut nicht zahlst, darfst Du die Autobahn in Frankreich nicht nutzen bzw. zahlst Bußgelder. -> Strafe
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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