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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
?

Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich bin auch nur ein kleiner Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle und kein Volljurist (und zum Glück nicht für die Corona-Anzeigen zuständig) ;)

    Aus der Formulierung "Ausnahme nur mit triftigem Grund" ergibt sich m.E., dass er diesen glaubhaft machen muss.
    Steht zumindest in Baden-Württemberg auch explizit in der Verordnung so drin.

    Die Staatsanwaltschaft klagt ihn nicht an, sondern die zuständige Bußgeldstelle reicht das Verfahren, wenn er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt und sie über diesen nicht selbst entscheiden kann (weil er z.B. den Grund weiterhin nicht nennen will), an die Staatsanwaltschaft weiter.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2021
    Coolman und sanktnapf gefällt das.
  2. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Nichts für ungut. Aber wenn ich einen triftigen Grund habe, dass Haus auch während der Ausgangssperre zu verlassen, dann hätte ich das (bis auf die Diskussion mit der Polizei) genauso gemacht. Das sorgt auch dafür das die Beamten und auch die nachfolgenden Personen die das bearbeiten müssen unnötigt mit der Sache beschäftigt sind. Ist halt immer ne menge Schreibkram den man sich vielleicht bei der nächsten Kontrolle als Polizist lieber ersparen möchte.
     
    ***NickN*** gefällt das.
  3. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Je nach Lust und Laune der betroffenen Person kann man das natürlich bis zu einer gerichtlichen Klärung eskalieren lassen.
    Wenn man einen trifftigen Grund hat, ist die Chance das ding vor Gericht zu verlieren relativ gering, selbst wenn man den trifftigen Grund erst bei Gericht während der Verhandlung vorträgt.
    Ich frag mich gerade, wer muß eigentlich dann die ganzen Kosten des Verfahrens und auch die Kosten des Rechtsbeistandes vom Betroffenen tragen bzw. zahlen, wenn das Gericht entscheidet, dass die Sache eingestellt (Freispruch des Betroffenen) werden muss. Sicher doch die Staatskasse, oder?
     
  5. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Wenn ich so einen Fall bearbeiten müsste, würde ich es vor allem deshalb auf eine gerichtliche Prüfung ankommen lassen, um mir im Falle einer Einstellung dort bei künftigen ähnlich gelagerten Fällen Arbeit zu ersparen :whistle:.

    Nach welchen Kriterien die Gerichte wem welche.Kosten auferlegen, habe ich bis heute nicht verstanden ;).
     
  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Siehst du, dass ist doch genau dass was ich meint mit "Ist halt immer ne menge Schreibkram den man sich vielleicht bei der nächsten Kontrolle als Polizist lieber ersparen möchte."

    Das mit den Gerichtskosten sollte eigentlich recht einfach sein, denn bei einem Freispruch des betroffenen müßte die Kosten des Verfahren grundsätzlich komplett der Staatskasse tragen.
     
  7. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Kommt drauf an, ich habe schon gerichtliche Einstellungen gesehen, wo der Betroffene zumindest seine Aufwendungen selbst zahlen musste.
    Da bekam ich allerdings auch keine Begründung für die Einstellung mitgeteilt - ich würde natürlich nie einer Richterin oder einem Richter unterstellen, keine Lust gehabt zu haben :whistle:.
     
  8. RugbyLeaguer

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    Kann ich nicht verstehen. Denke immer noch das die anklagende Stelle nachweisen muss, dass ich aus nicht triftigen Grund unterwegs war.

    Aber denke, letztlich müssen das Juristen untereinander ausfechten.
     
  9. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Der rebellische OB fordert das wir wieder Leben können. Hat er nicht ganz unrecht...


    Palmer fordert Ende des Ziels 50er-Inzidenz: "Wir müssen auch leben"

    Montag, 11. Januar, 6.21 Uhr: Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hat ein Ende des Lockdowns im Februar gefordert. Wenn die Regierung am bisherigen Ziel einer Inzidenz von 50 festhalte, "dauert dieser Lockdown noch mehrere Monate. Es reicht jetzt. Anfang Februar müssen wir wieder kontrolliert aufmachen. Wir müssen auch leben", so der Grünen-Politiker via "Bild"-Zeitung.

    Die Schäden an der Wirtschaft und der Gesellschaft würden zum Teil exponentiell steigen, der Innenstadthandel sei bereits "auf der Intensivstation, der fällt bald ins Koma. Die Insolvenzen werden anrollen. Ich meine, wir halten das nicht durch."

    Auch die scharfen Corona-Regeln sieht Palmer kritisch. "Die meisten Menschen machen weiterhin mit. Aber: Es steigt halt auch die Spannung und die Menschen werden zunehmend genervt."

    Quelle:
    https://www.focus.de/gesundheit/news/aktuelle-lage-im-ticker-coronavirus-deutschland-15-811-neu-faelle_id_12821504.html
     
  10. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Bei bestimmten Berufen bin ich mir jetzt nicht so sicher. Wie ich mich im Krankenhaus beworben habe musste ich nachweisen ob ich gegen Masern geimpft bin. Wenn ich nicht gegen Masern geimpft wessen wäre hätte ich geimpft werden müssen sonnst hätte ich dort den Job nicht bekommen . Wer sagt dann das es, wer im bestimmten Bereichen arbeitet, nicht dazu verpflichtet wird geimpft zu werden?
     
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