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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
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Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
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  1. Road Runner

    Road Runner Silber Member

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    Klar haften wir selbst dafür, die Pharmaindustrie sackt nur den Gewinn ein ohne Risiko!

    Da können die klar behaupten es ist sicher, zur Verantwortung ziehen kann man sie ja nicht.

    Und hinterher heißt es dann wie üblich, konnte ja niemand Wissen.

    Wer sich mit einem Experimentellen Impfstoff impfen lassen will soll es machen, aber die anderen in Ruhe lassen.
     
    grummelzack gefällt das.
  2. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ich muss mal schauen ... wir haben irgendwo ein Register ... aber da sind auch nur die Notfallzulassungen aufgelistet.

    Wenn da die Versicherungen mauern (aufgrund der kurzen Marktzeit), ändert das aber nichts an den Studien und an den aktuellen Werten, was Nebenwirkungen etc. betrifft. Wenn man sich den Wirkmechanismus des Vakzins anschaut: Welche Spätfolgen sollte es geben? Es haben rund 300 Universitäten daran geforscht, weltweit ... niemand hat Zweifel ... jetzt frage ich: Warum dann Zweifel? Warum die besten Wissenschaftler in Frage stellen? Aus Prinzip?
     
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ist doch auch so! Wirst Du gezwungen? Nein!
     
    Winterkönig und Wolfman563 gefällt das.
  4. Road Runner

    Road Runner Silber Member

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    Zur Zeit noch nicht, das wird sich wohl sehr schnell ändern, wenn mal 60-70% geimpft sind.

    Da wird dann soviel Druck aufgebaut, das den Leuten nichts mehr anderes übrig bleiben wird!
    Aus der Politik kamen ja immer wieder mal dementsprechende Äußerungen.
     
    grummelzack gefällt das.
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Beides ist nicht vergleichbar. In einer Großstadt wie Berlin ist die Regelung absolut sinnvoll, wenn 2 oder mehr Impfstoffe und mehrere Impfzentren zur Verfügung stehen. Auffen Land kann Impftourismus über Stadt-und Ländergrenzen hinaus entstehen. Daher von Spahn die grundsätzliche Absage. Darüberhinaus würde eine Art "Anspruch" dazu führen, das die Impfzentren mit extra Beschaffungen beschäftigt werden, nur weil 2 Leute einen anderen Impfstoff haben wollen. Auch in Berlin kann man sich nicht den Impfstoff seiner Wahl in sein Lieblingsimpfzentrum liefern lassen, sondern muss durch die Stadt gondeln.

    Zahnarztangestellte. Kann vor Gericht durchgehen, kann auch nicht. Der Chef dürfte drauf setzen dass keiner dabei ist der/die sich verweigert und stattdessen auf Weiterbeschäftigung ohne Impfung klagt und damit das Arbeitsverhältnis ggf. als "zerrüttet" fortgesetzt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2021
  6. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Nie und nimmer ist in Deutschland eine Impfpflicht durchsetzbar...indirekt ja, aber niemals direkt...
     
  7. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    Durch einfache Rechtsverordnung ist das möglich. Das kann Spahn sogar ganz allein Verfügen. Da braucht er nicht mal jemanden fragen.
    § 20 Infektionsschutzgesetz.:p
     
  8. Road Runner

    Road Runner Silber Member

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    Ist ja auch ein sehr Pharmaindustrie freundlicher Impfstoff,
    man kann trotz Impfung krank werden, und übertragen kann, sowas ist ja wohl lächerlich!

    Auf diese Art ist es gut möglich das überhaupt keine Herden Immunität entstehen kann,
    Und das der Virus unbemerkt durch die Impfung massiv verbreitet wird, und am Ende jeder Menschen geimpft werden muss!

    Dann am besten 7 Milliarden 1-2 mal jährlich impfen, dann Rollt der Rubel.
     
    Dave X und grummelzack gefällt das.
  9. H_Deutsch

    H_Deutsch Platin Member

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    Natürlich will ich öffnen, kann nicht im Sessel sitzen und über Sky ablästern und alles mißmachen und bekomme noch Geld dafür.

    Wen interessieren schon die Jungen Leute? Unter 5% Todesfälle.
    Selbst bei der Auslastung in den Kliniken vlt 10% oder selbst wenn es 20% wären. 4 von 5 Plätzen in Kliniken wären frei. Verstehst du das nicht?
     
  10. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    @Berliner zum Thema Impfpflicht für Arbeitnehmer in entsprechenden Berufen gibt es schon eine entsprechende Einscätzung eines Fachanwaltes:

    Hier greift das neue Infektionsschutzgesetz, genauer §23aIfSG:

    „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“

    Quelle: § 23a IfSG - Einzelnorm


    Dazu die fachanwaltliche Einschätzung: Impfzwang oder nicht? Darf eine Pflegekraft / MFA ohne ausreichende Impfungen versetzt oder gar entlassen werden? Die Verunsicherung bei Arbeitgebern und Pflegekräften nimmt zu, seit die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit § 23a ergänzte.

    § 23a IfSG bedeutet nicht nur, dass alle Arbeitgeber in Kliniken, Arztpraxen und Pflegediensten ihre Angestellten nach ihren Impfungen befragen dürfen. Die Formulierung „über Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“ beinhaltet auch, ob jemand weiter beschäftigt werden kann – insbesondere, wenn keine freien Stellen für ungeimpfte Mitarbeiter vorhanden sind, auf die der Arbeitgeber sie versetzen kann. Oder wenn der damit verbundene organisatorische bzw. finanzielle Aufwand für den Arbeitgeber unzumutbar ist.

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meinte zwar, dass „der Arbeitgeber vom Beschäftigten einen Impfschutz oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die entsprechenden Krankheiten“ verlangen kann. Eine Impfpflicht will die DKG in § 23a IfSG bisher jedoch nicht erkennen, da die Arbeitgeber einen „gewissen Entscheidungsspielraum“ hätten. Das setzt allerdings eine relativ hohe Betriebsgröße voraus, bei der Pflegekräfte in Bürojobs (auch Küchenjobs sind tabu) versetzt werden können. Welcher Pflegedienst und welche Arztpraxis kann das schon?

    Aus § 823 BGB leitet sich eine Schadenersatzpflicht auch für fahrlässige Körperverletzung ab. Durch das Prinzip des Organisationsverschuldens haften Geschäftsleitungen für Gesundheitsschäden, die ihre Mitarbeiter auch fahrlässig verursachen. Arbeitgeber, die ungeimpfte und dadurch ungeeignete Mitarbeiter mit Patienten Kontakt haben lassen, erfüllen die Kriterien des Selektionsverschuldens.

    Während bei Privatpersonen der Eigenschutz im Vordergrund steht, aber auch Dritte geschützt werden sollen, ist bei Pflegekräften der Schutz der anvertrauten Patienten zwingend.

    Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt Impfungen unter anderem „aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.“

    Die Impfempfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) des RKI gelten quasi als Norm für Gesetzgeber und Gerichte.




    Da die Stiko mittlerweile die Impfung für das Pflegepersonal / MFAs empfiehlt, sehe ich das so, dass man Arbeitnehmer durchaus zwingen kann.
     
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