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ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von barnabeus, 17. August 2005.

  1. Fireborg

    Fireborg Silber Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn ISH nun irgendwo im ultrakleingedruckten (irgendwo steht das bestimmt) drin stehen hat das Selbstzahler Aufpreis zahlen dann ist das so!

    Genauso wie Du nicht gezwungen werden kannst bei Ish nen Vertrag abzuschließen kann Ish nicht gezwungen werden jede Zahlungsweise zu akzeptieren. Bei meinem Stromanbieter bekomme ich den günstigen Tarif auch nur wenn ich selber den Zähler ablese UND Einzugsermächtigung erteile. Mache ich das nicht muß ich mehr zahlen. Ist so. Stört mich nicht!
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Beispiel: ISH bucht von deinem Konto mal so 1000 EUR ab. "Computerfehler" (ha ha)

    Du bemerkst das erst nach 8 Wochen. Rufst bei denen an, die bestätigen den Fehler und sagen, sogar schriftlich, die Rücküberweisung zu. Ausführungsdauer aufgrund von Buchhaltungsproblemen 18 Monate. Abzüglich Bearbeitungsgebühr 60 EUR. Natürlich erhälst du die gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen, hast aber insgesamt für 18 Monate Pech gehabt.
     
  3. barnabeus

    barnabeus Junior Member

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Stimmt, wenn es ein Neuvertrag ist!
    Mein Vertrag wurde von KabelNRw nach ISH überführt, in den damaligen AGB stand nichts von diesen Preisen, andere AGB habe ich nicht erhalten, es wurde mir auch keine Änderung bzw. Preiserhöhung angekündigt.
    Hätten Sie dies getan, könnte ich widersprechen.
    Nach meiner Auffassung kann man nicht so einfach so eine Gebühr verlangen, vor allem nicht so einfach von Bestandskunden!
    Sollte ich die Zeit finden, gehe ich mal zu Verbraucherberatung und überweise erst einmal den alten Betrag :) (wäre bei Lastschrift nicht möglich) :winken:

    Gruß Barny
     
  4. TV.Berlin

    TV.Berlin Foren-Gott

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    ...ist aber normal, daß Selbstüberweiser eine Extra-Gebühr zahlen müssen. Kenne viele Beispiele......
     
  5. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?


    In den aktuellen AGB (AGB ish Kabelanschluss, Punkt 5.5) ist festgelegt, dass dieses Bearbeitungsentgelt aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands zur Abwicklung manueller Zahlungseingänge (Zuordnung von Zahlungen zu Kundennummern/ Namen) erhoben wird, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt.


    bye Opa :winken:
     
  6. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Also, dass Probleme mit Abbuchungen auftreten können, habe ich schon zweimal selbst erlebt. Interessanterweise war es jedesmal der Konzern mit dem großen magentafarbenen "T", der zweimal viel zuviel vom Konto abgebucht hat. Da sind aufgrund eines "Kommafehlers" (Aussage Deutsche Telekom AG) mal statt 70 Euro über 700 Euro abgebucht worden, das zweite Mal dann statt 117 Euro 1173 Euro. Das erste Mal dachte ich, o.k. kann ja mal passieren. Als das aber das zweite Mal passierte, habe ich die Einzugsermächtigung storniert, da das Rückbuchen des zuviel bezahlten Betrages jedesmal fast 4 (!) Monate dauerte. Jetzt meinte der Laden, mir mit erhöhten Rechnungen aufgrund der Überweisung zu drohen. Bislang habe ich mich aber dagegen erfolgreich gewehrt. Und ich überweise fast alle Rechnungen lieber selbst, bevor ich wieder zu den Lastschriftverfahren zurückkehre.
     
  7. Captain_Grauhaar

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Wenn Du es über die T-Com abgewickelt hast, glaube ich das gerne. Bei der Bank direkt dauert der Storno 1-2 Tage. Und ich hätte nicht 4 Monate gewartet !
     
  8. Captain_Grauhaar

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Das kommt per Überweisungsträger bei denen an, und das bedeutet nunmal manueller Aufwand. Irgendjemand muss dieses prüfen und als "Bezahlt" in die der Datenbank vermerken.

    Viele werden die Überweisung eh noch Handschriftlich machen, das kostet eben viel Aufwand.

    Die Bankverbindung kennen die schon durch die Überweisung.

    Nö, das ist durchaus normal, weil es "normalerweise" mehr kostet. Und warum sollen alle für das Verhalten ein paar weniger mehr zahlen.
     
  9. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Ich war natürlich mehrfach in Kontakt mit T-Com und habe sogar mit einem Anwalt gedroht, aber es half halt alles nichts; man wurde von einer Stelle an eine andere geschoben, so wie das halt generell bei diesem Verein der Fall zu sein scheint. Dann fängt man wieder an, alles zu erzählen und beim nächsten Telefonat hört man dann wieder, dass der betreffende Mitarbeiter im Urlaub, gerade frei, krank oder sonst wo sei. Aber ich habe meine Zeit und meine Aufwändungen in Rechnung gestellt. Ich habe der T-Com nach der im Folgemonat zugegangenen Rechnung schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Teil des geforderten Betrages als Aufwandsentschädigung sowie als Verzugszinsen abziehen werde und das wurde anstandslos akzeptiert.
     
  10. Lord Dragon

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    AW: ISH - Selbstzahlergebüher - Dürfen die das?

    Du muss nur kurz zu deiner Bank und dort sagen, dass du dieses Geld zurückhaben willst. Und in 1-2 Tagen ist das Geld da. Du muss dich nicht mit Affen rumschlagen.