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TV-Empfang: Kabel ist am teuersten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Dezember 2020.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Unsinn, natürlich ist das nicht unmöglich. Ich habe nun mal keinen Empfang da wo der TV steht und müsste ins Arbeitszimmer mit der Antenne. Ich stelle mr doch keine große Yagi ins Wohnzimmer. :rolleyes:
    Und bekomme dann null Empfang, Toll...
    Dachantenne geht schon mal überhaupt nicht da man nicht auf das Dach kommt und dort überhaupt keine Antenne aufstellen darf! Für Kabelempfang brauche ich nur ein 2m Kabel, fertig.
    Nein keine Idiologischen Gründe sondern weil Unterbrecherwerbung ein absolutes No go für mich ist. Die könnten da die neusten Kinofilme zeigen und ich würde die Sender nicht schauen.
    Ja, geht gar nicht. Warum sollte ich mir den Filmgenus derart vermiesen lassen?! Solche Filme habe ich in BD Qualität mit zum Teil DTS Tonspur.
    DAB ist für mich genauso unmöglich, mit so einer lausigen Tonqualität gebe ich mich nicht zufrieden. Die Auswahl an Sendern ist auch mehr als beschämend, da bekomme ich selbst per UKW mehr rein.
     
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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... wenn Kabel-TV in der Miete enthalten ist bzw. über die Mietnebenkosten abgerechnet wird, basiert das grundsätzlich auf einem Rahmenvertrag.

    Auch wenn in Deutschland das Nebenkostenprivilig für Kabelanschluss u.ä. abgeschafft wird, bleiben weiterhin Rahmenverträge erforderlich, denn ohne diese dürfen Telekommunikationsuneternehmen in den jeweiligen Gedäuden ihre Dienste nicht anbieten.
    Rahmenvertrag ist nicht gleich Rahmenvertrag. Es gibt z.B. Rahmenverträge, bei deinen der Vermieter überhaupt nicht aktiv wird (da wird dann auch nichts über die Mietnebenkosten abgerechnet) bis hin zu Rahmenverträgen bei der Vermieter die Kosten pauschal im voraus an den Telekommunikationsanbieter. Dazwischen gibt es noch die unterschiedlichsten Facetten.

    Und von der Gesetzesänderung sind nicht nur Kabelanschlüsse betroffen, sondern "Gemeinschaftsantennenanlagen" im Allgemeinen.

    Wenn man mehr Wettbewerb haben möchte, sollte auch die Exklusivverträge abgeschafft werden. Wenn der Vermieter einen Exklusivvertrag mit einem Anbieter vereinbart hat, kann kein anderer Anbieter Infrastrukturen in den jeweiligen Wohnobjekten errichten.
    Hat der Vermieter einen Exklusivvertrag mit z.B. Vodafone abgeschlossen, darf z.B. die Telekom keine FTTH-Anschlüsse anbieten,
    hat der Vermieter einen Exklusivvertrag mit der Telekom, geht Vodafone leer aus ...
     
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  3. Seed007

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    mache ich nicht
     
  4. Seed007

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    das ist mir wohl bewusst, sonst hätten ARD und ZDF wohl kaum solche Einschaltquoten.

    Das hat allerdings 0 und Nada mit DVBT 2 zu tun
     
  5. Seed007

    Seed007 Board Ikone

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    Das Alles ist mir durchaus bewusst. Zu einem Rahmenvertrag gehören aber mehr als ein Teilnehmer oder 2.Und wenn der Gesetzentwurf durchgewunken wird und die Kabelkosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen, dann bleibt den Nutzern nur ein Einzelvertrag. Kein Mensch schließt Verträge für das ganze Haus ab, wenn er es nicht abrechnen darf.
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Rahmenvertrag wird zwischen Kabelanbieter und Vermieter abgeschlossen. Die Mieter beliben dabei außen vor.
    In dem Gesetzentwurf geht es um das das Nebenkostenprivileg. Das bedeutet, der Vermieter darf die Kosten für Kabel TV über die Mietnebenkosten abrechnen. Wird dieses Privileg aufgehoben, darf der Vermieter das nicht. Grundsätzlich darf weiterhin Kabel-TV weiterhin Bestandteil des Mietvertrages sein, nur dass der Vermieter diese nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abrechnen darf.
    Und auch wenn der Kabelanschluss bei neuen Mietverträgen abwählbar sein dürfte, bedeutet das nicht zwangsläufig Einzelnutzerveträge.

    Es gibt z.B. Mehrnutzerverträge im Standardtarif und Mehrnutzerverträge im Pauschaltarif.
    Bei Mehrnutzerverträgen im Standardtarif zahlt der Vermieter nur für die angeschlossenen Wohneinheiten, bei Mehrnutzerverträgen im Pauschaltarif zahlt der Vermieter im voraus für alle Wohneinheiten, auch wenn nicht alle Wohneinheiten angeschlossen sind.
     
  7. Seed007

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    auch das ist mir klar, hier geht es um den Gesetzentwurf welcher vom Bundestag verabschiedet wurde und welcher Vermieter zwingt nicht mehr die Kabelkosten über die Mietsache abrechnen zu dürfen:rolleyes:

    Ich habe es bereits 3 mal erklärt in diesem Thread und es gibt unzählige Threads dazu, wieso bist Du plötzlich in Sachen Kabel nicht mehr korrekt informiert? Das sieht Dir doch sonst nicht ähnlich!

    Wird das vom Bundesrat durchgewunken, dann ist das mit den Rahmenverträgen und abrechnen über Betriebskosten vorbei

    Entlastung für Mieter bei Kosten für Kabelanschlüsse: Gesetzentwurf beschlossen - DIGITAL FERNSEHEN.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    @Seed007
    ... es geht auch darum, was Vermieter und Mieter vertraglich vereinbaren. Und ein Kabelanschluss muss nicht zwangsläufig zwangsläufig über die Meitnebenkostenabrechnung erfolgen.

    Letzendlich werden auch Wohnungswirtschaft und Telekommunikationsunternehmen Mittel und Wege finden. Exklusive Rahmenverträge bedeuten für Telekommuniktaionsanbieter, dass die Konkurrenz, mal abgesehen von der Telefon-Doppelader, keinen Zugang zu den Haushalten hat ...
     
  9. Seed007

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    wenn sie es weder in den Nabenkosten deklarieren können oder es zwingend zur Mietsache machen können, dann sieht es wohl eher schlecht aus.

    Genau das ist nämlich der Grund, dass der Mieter freie Wahl hat;)

    Mit dem Gesetzentwurf dürfen Vermieter den Mieter nicht vorschreiben oder versuchen aufzuschwatzen welchen TV Empfang er nutzt.

    Was sie aber weiterhin dürfen ist, den Anbau von Satanlagen verbieten, dass ist das einzige Schlupfloch;)
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig. War noch nie so.
    Welchen Weg er nutzt durfte der Vermieter auch zuvor nicht vorschreiben. (er musste nur in den meisten Fällen für Kabel bezahlen).