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Rundfunkbeitrag: Buhrow greift Politik an

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Dezember 2020.

  1. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Steht auch im Text. 2017 waren es 180 Millionen Euro.
     
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Danke, hatte ich übersehen.
    Nun sind ja bezüglich Rundfunkfinanzierung ja deutlich mehr Menschen betroffen als bei den christlichen Kirchen, nehmen wir mal 250 Mio Euro an Kosten an. Ich glaube zwar nicht, dass das günstiger werden würde als der Beitrags"Service", aber auf jeden Fall gerechter.
     
  3. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    2019 Katholische Kirche: 6,76 Mrd. Euro, Ev. Kirche: 5,96 Mrd. Euro. Zusammen also 12,72 Mrd. Bei 2 bis 4% Vergütung sind das 254,4 bis 508,8 Mio Euro für das Finanzamt. Und das ist ein ganz einfaches Ding. Wenn das Steuermerkmal Kirchenmitglied gegeben ist werden 8 bzw 9% der festgesetzten EkSt. als Kirchensteuer festgesetzt. Geht alles automatisch. Der Beitragservice macht aber noch etwas zusätzliches: Befreiungen prüfen, An- und Abmeldungen usw. Das macht das Finanzamt nicht bei der Kirchensteuer.

    Bei 8 Mrd. Beitragseinnahmen und 2-4% Vergütung wären das lediglich 160 bis 320 Mio Euro. Aufgrund des höheren Aufwandes wird das beim Finanzamt sicherlich teurer werden.
     
  4. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Psychodad110 und rosithal gefällt das.
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ja, und eine Sache hast du noch vergessen zu erwähnen, nämlich den Aufwand der Arbeitgeber, der jetzt beim Privatvergnügen "Kirchensteuer" auch schon unentgeltlich erbracht werden muss. Und komme ja nicht mit "das geschieht automatisch".
     
  6. rosithal

    rosithal Institution

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    ...und dann bekommen sie immer noch nicht den Kragen voll.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... bei den Tochtergesellschaften handelt es sich rein kommerzielle Unternehemn, die keine Mittel aus den Rundfunkgebühren erhalten. Sie sind Dienstleister für u.a. diverse Rundfunkanstalten. Die Rundfunkanstalten zahlen dafür entsprechende Entgelte.
    Das Vorabendprogramm auf 'Das Erste' wird auch nicht aus den Mittel der Rundfunkgebühr finanziert. Das Programm wird von der WDRmedia veranstaltet und ist damit eine kommerzielle Programmschiene.

    Der WDR erwirtschaftete Erträge von insg. 1.489.600 Euro, davon 1.182.800 aus dem Rundfunkbeitrag. Die WDR media Group trug mit 17,6 Mio. Euro dazu bei ( WDR - DER GESCHÄFTSBERICHT 2019 )
     
  8. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

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    Der wäre, daß er so groß ins Gewicht fällt? Ist eine Zuschlagsteuer wie der Soli und damit Teil der korrekten Lohnbuchhaltung.

    Deiner Idee nach käme dann noch das Privatvergnügen "Rundfunkbeitrag" dazu. Denkst du, der Gesetzgeber würde im Falle einer Idee, den Beitrag über das Finanzamt einziehen zu lassen, nicht auf bestehendes setzen, und den Rundfunkbeitrag zentral komplett selber einziehen, statt das mit der Einkommenssteuer ect zu verbinden? Politiker sind bei sowas kreativ, wenn es geht Sachen auszulagern. Somit bliebe nur noch der Aufwand derer, die kein steuerliches Einkommen haben bzw. befreit sind usw.
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Die "Kirchensteuer" ist aber keine allgemeine Steuer, die von jedem gezahlt werden muss, sondern hängt vom jeweiligen Privatvergnügen, nämlich der Mitgliedschaft in einer "Kirchensteuer" erhebenden Religionsgemsinschaft, ab. Daher ist schon mal ein erhöhter Aufwand notwendig, nämlich die Abfrage, ob jemand Mitglied ist und wenn ja bei wem und zu welchem Satz.
    Lohnbuchhaltung gibt es nicht kostenlos, jede Berechnung, jeder Einzelposten und jede Prüfung kostet Geld. Und wenn es nur anteilig ist, aber es kostet und wird den Arbeitgebern aufgebürdet. Ich würde es eher einsehen, den Rundfunkbeitragsanteil als unentgeltliche Pflicht-Dienstleistung des Arbeitgebers berechnen lassen, als die "Kirchensteuer".