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digitalfernsehen.de-Tippgemeinschaft -3-

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Pensi, 26. Juni 2015.

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  1. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    ja, dank deiner Katze........;):D
     
    alexwabg und Gast 188551 gefällt das.
  2. Zonenkind

    Zonenkind Lexikon

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    Moin. :coffee:

    Ich, geschaffen weil Gott mal angeben wollte, wünsche einen schönen Tag! :cool:
     
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  3. Hieß der zufällig Karl Liebknecht ? :whistle:
     
  4. Meenzer

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    Auch Gott passieren mal Fehler. :X3:
     
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  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Sind wir ja auch :X3:
     
    Touch too much gefällt das.
  6. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Da sind wir wieder beim geschulten Fachpersonal. :X3::D
     
    Wolfman563 und Jürgen 7 gefällt das.
  7. Zonenkind

    Zonenkind Lexikon

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    Kenne nur Karl Lauterbach. :D

    Jetzt muss die Welt mit mir klarkommen. Pech gehabt. :p

    So, muss zur Arbeit. Ohne mich läuft da ja nichts. :rolleyes:
    Radio, Kaffeemaschine, Wasserkocher...:X3:
     
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  8. Du kennst doch die Qualität seiner Aussagen ;):whistle:
     
  9. Coolman

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    Kannst mir gleich eine Tasse Kaffee servieren, wenn du dazu eingeteilt bist. Bin ja älter als du. :p
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    :winken::coffee:

    Puh, ganz schön was los hier...

    Was mich betrifft, diese ganze Wochenende - Montags-Kabbelei ist doch nur Spaß :winken:

    Es gibt im Leben immer solche und solche. Ich bin ein solcher. :coffee:

    Freiwillig geht immer alles. Nur ohne behördliche Anordnung geht das nicht ohne Zustimmung des Arbeitgebers und wenn der die Zustimmung verweigert, musst du arbeiten gehen.

    Ich handhabe das so, dass in diesem Fall der Mitarbeiter Home-Office machen kann. Arbeiten muss er halt trotzdem, dazu ist der Arbeitnehmer bei Quarantäne grundsätzlich verpflichtet, da er ja nicht krank ist. ;) Bei Handwerkern oder der Kassiererin beim Rewe ist das dagegen eher schlecht mit dem Home-Office...

    Tipp: Wenn jemand in solch einem Kontaktfall Symptome einer Erkältung zeigt, sich bei Arzt krankschreiben lassen, dann bekommt auch der AG zumindest die Lohnerstattung nach Krankheit. Und sofort einen Corona-Test machen lassen.


    Bei behördlich angeordneter Quarantäne gibt es die Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss bis zu 6 Wochen lang den Lohn fortzahlen. Erstatten lassen kann er sich den Nettolohn zzgl der Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum. Die Erstattung ist nicht bei den Krankenkassen zu beantragen, da der Arbeitnehmer ja nicht krank ist. Sondern bei den zuständigen Behörden. Das ist je nach Bundesland anders geregelt. In der Regels sind es die Gesundheitsämter oder die Landessozialämter. Nach den 6 Wochen Quarantäne übernehmen dann diese Ämter die Lohnzahlung.

    Ist ein Mitarbieter positiv an Corona erkrankt, sind wiederum die Krankenkassen zuständig, dann erfolgt die Lohnfortzahlung ganz normal als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
     
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