1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Dschungelcamp-Reise von Modelmutter wieder Sache der Justiz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Mai 2019.

  1. Speedy

    Speedy Lexikon

    Registriert seit:
    25. März 2001
    Beiträge:
    20.383
    Zustimmungen:
    11.199
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Na das Gericht hat doch entscheiden, also hatte er doch sein Urteil.
    Und dennoch kann er nochmal einspruch einlegen.
    Obwohl sich das Urteil wohl kaum Ändern wird.
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    11.215
    Zustimmungen:
    4.880
    Punkte für Erfolge:
    213
    Eben angesammeltes „Eingemachtes“! Bei einem Monatseinkommen von ca. 5.000€ kann man schon über die Jahre viel „ansammeln“.
     
    Gorcon gefällt das.
  3. Lady on a Rooftop

    Lady on a Rooftop Talk-König

    Registriert seit:
    11. Februar 2004
    Beiträge:
    5.356
    Zustimmungen:
    2.011
    Punkte für Erfolge:
    163
    Gegen das Berufungsurteil kann er Revision einlegen. Wenn auch die erfolglos bleibt wird wie von Sami A. vors Bundesverfassungsgericht gezogen. Alles mit PKH, dann tut es ja nicht weh.
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Da hätte sie früher daran denken können dass sie durch ihr Verhalten ihre Pensionsansprüche verliert.

    Mitleid habe ich jedenfalls nicht.
     
    TV_WW gefällt das.
  5. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

    Registriert seit:
    5. Februar 2008
    Beiträge:
    492
    Zustimmungen:
    270
    Punkte für Erfolge:
    78
    Können Sie nicht. Im Verfahren um die Bewilligung der PKH wird auch summarisch die Erfolgsaussicht geprüft. Fällt das negativ aus, wird sie verweigert. Darüber hinaus sind Anwälte bei grossen Summen onhein nicht scharf auf PKH-Klagen. Ab 4000 Euro Streitwert sinkt die Vergütung dermassen ab, dass manche sowas nur tun, wenn wirklich hohe Erfolgsaussichten auf einen Vergleich oder einen (hohen teil-) obsiegen. Denn dafür sind dann Wahlverteidigergebühren von der Gegenseite zu fordern.

    Der darf genauso PKH beantragen, wenn sein Einkommen nicht ausreicht.
     
  6. Speedy

    Speedy Lexikon

    Registriert seit:
    25. März 2001
    Beiträge:
    20.383
    Zustimmungen:
    11.199
    Punkte für Erfolge:
    273
    Das ist der Knackpunkt.
    Ab wann reicht es nicht ?
    Wenn jemand 2.000 Netto hat, ist das gering genug um PKH zu beantragen ?
    Oder muss er 3 Monate arbeiten, damit er die Chance auf eine Änderung des Urteils zu haben ?
    Wenn er die Klage verliert, dann darf er nochmal kräftig zahlen.

    Der Asylbewerber nicht 1 cent.
    Deswegen ist das Klage Risiko beim ihm gering, bei dem anderen kann es ihn ruinieren.
     
    FilmFan gefällt das.
  7. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

    Registriert seit:
    5. Februar 2008
    Beiträge:
    492
    Zustimmungen:
    270
    Punkte für Erfolge:
    78
    Das lässt sich nicht pauschal sagen. Kommt auf die Klagesumme an, die Instanz und eben das Einkommen. Gibt dazu PKH-Rechner. Da spielt dann eben neben Einkommen auch Unterhaltspflichten, Miete/Kredit ect. mit rein. Wer Arbeitseinkommen hat, hat einen höheren Freibetrag z.b.

    Es wird 48 Monate nach Abschluss des Verfahrens das Einkommen geprüft, was über dem Freibetrag liegt wird zur Hälfte eingezogen zur Tilgung. Ist nach den 48 Monaten noch was über verfällt es. Die PKH bezahlt die Gerichtskosten (bei Niederlage oder bei Teilobsiegen den Teil den man verloren hat) sowie die eigenen Gebühren. Einzig die Anwaltsgebühren der Gegenseite übernimmt sie nicht, was in diesem Falle hier egal ist, da der Staat der Gegner ist.

    Auch ein Familienvater mit Kindern der eben unter den Freibeträgen liegt zahlt nicht einen Cent dann im Falle der (Teil-) Niederlage an Gerichts- und eigenen Anwaltsgebühren.

    Beim Asylbewerber ist der Staat der Gegner, weswegen keinerlei gegnerische Anwaltsgebühren entstehen. Klagt der Familienvater mit Einkommen auch gegen einen Verwaltungsakt, ist dasselbe in Grün (nach Freibeträgen).
     
  8. Alpaci989

    Alpaci989 Neuling

    Registriert seit:
    17. Juli 2020
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Ich habe ein sup board aufblasbar bestellt, weil ich gerne reise und oft dorthin gehe, wo ich es fahren kann. Es war mir wichtig, dass die Versammlung schnell und allein durchgeführt werden konnte und dass sie leicht transportiert werden konnte. Das Brett wird von einer Pumpe begleitet, die gute Arbeit leistet. Der Rucksack für das Brett ist sehr praktisch, da Klinge und Pumpe an den Seiten leicht zusammenklappen können. Im Allgemeinen fahre und reise ich jetzt und genieße es.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. November 2020
  9. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Um uns das zu sagen diesen Thread nach oben geholt?

    Wohl langweilig gewesen?
     
    Gast 144780 gefällt das.
  10. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Ist ein Gelegenheitsspammer mit schlechten Translator.... ;)
     
    Winterkönig gefällt das.