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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
?

Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
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  1. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

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    Ermächtigungsgesetz? Was soll dieser unsägliche und geschmacklose Vergleich?
    Du kannst das alles gerne kritisieren, aber dieses Wort ist aufgrund seiner Geschichte in diesem Zusammenhang einfach nicht angebracht.
     
    NurderS04, LucaBrasil und Wolfman563 gefällt das.
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Es ist umgangssprachlich ein Ermächtigungsgesetz, weil es dem Bundesgesundheitsminister die Befugnis gibt, am Bundesrat und Bundestag vorbei, Gesetze zu erlassen. Durch Zustimmung des Parlaments, außer AfD, hat sich dieses selbst entmachtet.

    § 5 IfSG Epidemische Lage von nationaler Tragweite - dejure.org
     
    Creep gefällt das.
  3. digi-pet

    digi-pet Guest

    Ja, Wortwahl aber dennoch hat man eingesehen dass es so nicht weitergehen soll . Das Parlament will jetzt entscheiden
    und wendet sich somit gegen diese spezielle Regelung .
     
  4. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat vorläufig die nächtliche Sperrstunde für Gastronomen und das Verbot für einen Außer-Haus-Verkauf von Alkohol gekippt.
    Corona-Pandemie: Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot in Niedersachsen gekippt
    OVG kippt Sperrstunde in Niedersachsen
     
  5. digi-pet

    digi-pet Guest

  6. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Achtung - bitte auch zwischen den Zeilen lesen. Wenn Herrmann sagt, ähnlich wie bei Ruhestörung, hat die Polizei Befugnisse, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Denn wenn ein Nachbar wegen Ruhestörung die Polizei ruft, dann dürfen die Beamten nicht so einfach in die Wohnung kommen, man kann ihnen den Zutritt verweigern. Anders ist es, wenn ein Nachbar aufgrund eines Verstoßes gegen die Coronaverordnung die Polizei ruft, dann dürfen die Polizeibeamten auch ohne die Zustimmung des Mieters in die Wohnung kommen. Denn bei Corona geht es um Gefahrenabwehr und da darf die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss die Wohnung betreten.

    Auf Nachfrage betont Herrmann, dass der Privatraum immer noch geschützt bleibt. Einzig wenn Anzeige erstattet wird, ähnlich wie bei Ruhestörung, hat die Polizei Befugnisse - es werden jedoch keine neuen Befügnisse durch die Infektionsschutzmaßnahmenverordung geschaffen.
     
    grummelzack gefällt das.
  7. digi-pet

    digi-pet Guest

    trickreich .....
     
    AlBarto gefällt das.
  8. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Diese Möglichkeit eine Instanz höher zu gehen gibt es nicht für das Land Niedersachsen, denn der Beschluß vom OVG Lüneburg ist nicht mehr anfechtbar.
     
  9. digi-pet

    digi-pet Guest

    heisst die zukünftige Regelung in Ausführung einer Bundesverordnung ab Montag wäre auch ausgesetzt ?
     
  10. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2020
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