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Verschwörungstheoretiker-/Ideologen und Quertreiber

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Redfield, 9. April 2020.

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  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das war der Grund für‘s verkneifen nach deinem Verbleib zu fragen. (y)

    Versammlungfreiheit ohne Auflagen adieu.
     
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  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das Punktekonto. :)

    Aber mittlerweile ist mir das klar: Ohne die Mitarbeit eines Moderators, der zwar austeilen, aber nicht in dem gleichen Maß einstecken kann, bräche dieses Forum ja ein. Habe ich zumindest im Kritikstrang so herausgelesen.
    Und wenn der siche eben beleidigt fühlt, oops - faktisch beleidigt wurde, muss der entsprechende User halt dran glauben.
    Jo mei. :)
     
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  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ehrlich gesagt arbeitest Du wieder auf eine Schnellsperrung hin. Schade.... Früher warst Du besonnener. Deine Postingfrequenz gestern war auf Rekordniveau.
     
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  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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  5. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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  6. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Auf welchen rechtlichen Grundlage oder mit welcher rechtlichen Begründung hätte es denn das Gericht "verbieten" sollen?
    Das würde ja bedeuten man könnte morgen ja auch jede x-beliebige andere Demo ohne rechtliche Grundlage einfach so "verbieten".
    Oder nehme einfach als Beispiel das Beherbergungsverbot oder die Sperrstunde.
    Man verbietet einfach irgendwelche Sachen, kann das Verbot aber rechtlich nicht einmal ansatzweise begründen. Sowas ist einfach Verfassungswidrig.
     
  7. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Es ging doch gar nicht dass die Demo per se verboten werden sollte....
     
  8. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Worum ging es den dann konkret wenn Du schreibst "Naja, aber dass das überhaupt erlaubt wurde vom Gericht"?
    Was sollte denn konkret vom Gericht "nicht erlaubt" oder "verboten" werden?
     
  9. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Hier ging es ja um die Flaggen, dass die zugelassen wurden. Dass ist in meinem Auge ein falsches Zeichen.
     
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  10. kÖPENiCKER

    kÖPENiCKER Senior Member

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    Ich bin da jetzt vielleicht nicht auf dem aktuellen Stand meine jedoch mich daran erinnern zu können, dass die Kriegsflagge des Kaiserreichs ohne Hakenkreuz grundsätzlich erlaubt ist und das Tragen der Reichskriegsflagge aus dem Kaiserreich weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage oder mit welcher rechtlichen Begründung hätte das Gericht also die Flaggen "verbieten" oder "nicht zulassen" sollen?
    Man muss die Fahnen oder die Träger nicht mögen, aber auch ein solches grundloses oder unbegründetes Verbot wäre einfach Verfassungswidrig.
     
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