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mögliche Sportrechte für Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von pallmall85, 9. Mai 2012.

  1. drgonzo3

    drgonzo3 Institution

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    Hieß es nichtmal, eine Zusammenlegung von Sport und Bundesliga sei aus irgendwelchen Gründen nicht möglich/erlaubt?
     
  2. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

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    DAZN könnte selbst einen Gastrozugang zu ihrer Plattform einrichten, wenn man sich nicht mit Sky einigen sollte.

    Sky wird wahrscheinlich versuchen die DAZN Bar Sender halten zu können und evtl. sogar versuchen eine Vereinbarung zu treffen was die Privaten Nutzer angeht (zusätzliches Sport Plus Paket mit DAZN und den Sendern des Trendsports Paketes)

     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Könnte sein dass das damals mit der DFL Ausschreibung und Kartellrecht ne Rolle gespielt hat. Aber ich schlage ja keine plumpe Zusammenlegung vor, sondern eine Art Modulsystem wie es Sky allgemein auch hat. Ein Sport Basis Paket und Premium Inhalte wie Bundesliga und F1 kann man dazubuchen. Ein alleinstehendes Bundesligapaket halte ich für nicht mehr haltbar ab Mitte 2021. Wenn ich das richtig sehe hat Sky bspw. keine Rechte an Highlight Clips der 2. Liga, die liegen bei Springer im PayTv und Rest im FreeTV. Also nicht mal damit kann Sky die langen Leerläufe in so einem Paket bestücken.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Für Sky wieder eine bittere Grätsche. Um die eigenen Gastro Abos zu halten, muss man dem Konkurrenten der Sky um 106 Bundesligapspiele und die komplette CL erleichtert hat, Infrastruktur bieten. Würde das noch nicht als 100% sicher sehen. Sky könnte auch die Gastroabos deutlich günstiger machen und dafür DAZN rauswerfen. Nach dem Motto "sollen die doch sehen wie sie in die Kneipen kommen".

    Können dt. "Sky Kneipenwirte" eigentlich SkyAT Abos machen? :D Gabs da nicht das legendäre Murphy Urteil? Dann würde DAZN garantiert aus dt. Kneipen rausfliegen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2020
  5. svg

    svg Platin Member

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    Zu welcher Platform? Dann benötigt der Gastronom aber erst noch vernünftiges Internet in seinem Laden und was die Kunden wohl sagen wenn sie bei den ChampionsLeague Spielen der Bayern oder BVB nur die Ladekreise sehen? Da kann der Gastronom auch hundertmal sagen, das liegt an DAZN oder an dem schlechten Internet. Dann kommen die Kunden nicht mehr wieder.
     
  6. Murgl

    Murgl Gold Member

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    wer spricht denn von dieser Lösung von Online Streams?

    Ne, der User meint eigene Gastro Lösung über SAT oder Kabel. Muss ja nicht auf Sky Transpondern sein. Gibt ja genügend freie Transponder bei Astra. Nur ob das mit zwei Sender sinnvoll ist?
    Da es aber dazu sowieso nicht kommen wird braucht man nicht über ungelegte Eier sprechen
     
  7. Bastel90

    Bastel90 Talk-König

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    Ich hatte tatsächlich in erster Linie die Onlinestreams gemeint, da man immer sagt dass man ein Onlinestream Anbieter ist.

    Theoretisch könnte via Sat HD+ und Kabel Vodafone bzw. kleinere Kabelanbieter einspringen.

    Beim Beispiel Champions League müssten es schon mehr Sender sein.
     
  8. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Das ist mir klar. Aber da ich noch in dem Unternehmen tätig bin, darf Sky den Preis nicht erhöhen Wo kämen wir denn da hin :D Mehr wie 20 Euro zahl ich doch nicht. :p
     
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  9. Wambologe

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    Hat vielleicht mal jemand hier behauptet, ist aber nichts stichfestes dran. Online bei Sky Ticket sind die Inhalte ohnehin schon lange zusammengelegt.

    Ein von der DFL festgelegtes Kriterium bei der Vergabe ist - s0fern nicht die 20%-K.o.-Regel greift - u.a. die Vermarktungskompetenz der Bieter. Dazu zählt auch die Abogestaltung. Durch getrennte Sportrechte-Abos kann Sky die Bundesliga-Abos natürlich günstiger anbieten, was wiederum ein Bonus bei der Ausschreibung ist.

    Sky hätte theoretisch riskieren können, dass es zu einer Regulierung durch das Kartellamt kommt, wenn Sky sämtliche Inhalte mit der Bundesliga kombiniert. Aber diese Regulierung ist am Ende das Alleinerwerbsverbot. Eine kartellrechtliche Auflage für getrennte Vermarktung gab es afaik nicht.

    Das siehst du falsch. Die Live-Pakete, die für eine Pay-Verwertung gedacht sind, enthalten umfassende Highlight-Rechte über alle Spiele des jeweiligen Spieltages. Das gilt auch für das Paket der 2. Bundesliga.

    Die Auswertung darf sowohl linear als auch auf Abruf erfolgen. Nur bei den Spielen, die man nicht selbst zeigt, gibt es Sperrfristen und Sonderregelungen: Nämlich dass die Highlights erst am Folgetag, frühestens jedoch am Sonntag, sowie im On Demand-Bereich nur im Rahmen einer Highlight-Sendung mit allen bis dahin ausgetragenen Spielen gezeigt werden.

    Für Sky ist das aber nicht weiter relevant, sie haben ja alle Spiele aus der 2. Liga. Wichtiger ist, dass eine separate Vermarktung untersagt ist, nachdem Sky vor ein paar Jahren mal Springer ein Bein gestellt hat und bei Sky Sport News Highlights aus den Bundesliga-Spielen gezeigt hat.

    Damals war Sky Sport News noch Pay-TV, konnte aber für 2-3 Euro oder so auch separat per App gebucht werden. Das war günstiger als Bundesliga bei Bild, weshalb sich Springer bei der DFL beschwert hat. Die Folge daraufhin war, dass die DFL festgestellt hat, dass Sky Sport News längere Spielberichte zeigen darf - auch für 2-3 Euro in der App - und nur Bild Kurzzusammenfassungen zeigen darf.

    Dadurch kann Sky Springer künftig auch nicht mehr in die Quere kommen. Sky kann die Highlights nur den Sky Bundesliga-Kunden anbieten - es sei denn, Sky zeigt ein Live-Spiel oder die Live-Konferenz im Starterpaket für alle Kunden. Dann könnte man auch die Highlights allen Kunden anbieten.
     
  10. Wambologe

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    Nein.

    Im Übrigen wird das Murphy-Urteil falsch wiedergegeben. Großbritannien hatte ein Gesetz, das die Einfuhr und Verwendung von ausländischen Dekodern untersagte. Die Premier League hat in Folge dessen nicht nur die öffentliche Vorführung ohne entsprechende Genehmigung verfolgt, sondern insbesondere die Einfuhr und den Besitz von ausländischen Dekodern/Abos.

    Der EuGH hat darufhin entschieden, dass das britische Gesetz nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Jeder, der wegen der Einfuhr und Verwendung ausländischer Abos angezeigt wurde, hatte damit Glück. Dieser Aspekt war auch der Hauptteil des Murphy-Urteils.

    Durch das EuGH-Urteil wurde aber nicht ermöglicht, dass man sich im Ausland Privatabos kaufen kann und die Inhalte dann im Inland öffentlich vorführt. Der EuGH hat nämlich auch festgestellt (und das wird häufig unterschlagen), dass Fußballspiele selbst mangels kreativer Leistung kein Urheberrecht genießen und es auf EU-Ebene auch kein vergleichbares Schutzrecht gibt. Gleichwohl merkte er an, dass die Übertragung einzelne Inhalte hat, die man gemäß der Urheberrechtsrichtlinie nur mit Erlaubnis zeigen kann.

    Murphy selbst wurde afair auch nur wegen ausländischer Dekoder verurteilt und dann freigesprochen. Andere britische Pubs sind dann noch davongekommen, weil das UK die Urheberrechtsrichtlinie anders umgesetzt hat und es für die Pub-Besitzer damit noch ein Schlupfloch gab. Das haben wir hier aber nicht. Andernfalls könnten Kneipen schon jetzt auf die teuren Gastro-Abos pfeifen und normale Abos nutzen.
     
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