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Bestellt bei Amazon - Sowas ist mir echt noch nie passiert...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 6. Oktober 2011.

  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Besser als wenn die Mülltonne unterschrieben hätte.
     
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    DEPOST ist einfach Müll. Wo ist meine Zustellung? Jedes mal dieselbe Scheiße.....
     
  3. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Wenn ich nicht irre, brauchen angemeldete Packstationkunden keine Abholkarte...

    Achja, wegen dem Briefkasten, der heut unterschrieben hat...wer haftet eigentlich, wenn die Sendung geklaut wird? Einige Briefkastenschlitze sind recht groß berechnet, da komme ich sogar noch rein. Fakt ist ja, das es sich um eine Paketsendung handelt...wenn ich ein Ablageort bestimmt habe, ist klar wer haftet, aber beim Briefkasten???
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2020
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich bin aber nicht angemeldet!
    Dann haftet der Paketdienst. Mir ist so mal eine recht teure SSD weggekommen. Ich hatte die EMail bekommen das angeblich erfolgreich zugestellt wurde, aber im Briefkasten war nichts. Da da aber nochZeitungen drinsteckten die etwas kreutz und quer lagen passte der Umschlag mit der Festplatte nicht ganz rein. Da hat sich dann jemand anderes "bedient".
    Hatte das dann der DHL gemeldet und Amazon, wurde dann ersetzt.
    Ich hatte mich dann auch erfolglos bei Amazon beschwert das man sowas nicht im Umschlag verschicken dürfte, das lädt dazu ein es ungefragt im Briefkasten zu werfen. Keine Reaktion. Machen die heute noch so.
     
  5. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Nicht dir gegenüber, der Verkäufer/Händler haftet bis es zugestellt ist. Es ist egal ob versichert oder nicht. Ich denke @horud wird dem zustimmen.
     
    horud gefällt das.
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist richtig. Aber der Paketdienst haftet wenn er es so zustellt.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wie immer im deutsch Recht: Ja und doch nein :D

    Der Grundsatz des BGB ist: Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr vom Verkäufer an den Käufer über, sobald das Gut dem Transporteur übergeben wurde. So gesehen liegst Du also erst mal falsch. -> § 446 BGB

    § 446 BGB - Einzelnorm

    Das gilt auf jeden Fall bei B2B-Geschäften, also bei Kaufveträgen zwischen zwei Unternehmen. Dort geht also die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Gut versendet wird.

    Bei B2C-Geschäften - also Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Verbraucher, gibt es hiervon eine Ausnahme: der sogenannte Verbrauchsgüterkauf. Wird der Versand hier vom Händler beauftragt, geht die Gefahr nicht schon bei der Übergabe an den Transporteur über, sondern erst beim Empfang des Gutes. Also bei klassischen Online-Shop-Geschäften an Verbraucher. Deswegen hast Du hier Recht.

    Das gilt wiederum nicht, wenn man vorab vereinbart, dass der Käufer sich um den Versand oder die Abholung kümmert, dann geht die Gefahr auch bei Verbrauchern wiederum bei Übergabe vom Händler an den Transporteur/Abholer über. Bspw. man vereinbart Selbstabholung und das Gut geht dann auf dem Transportweg verloren/kaputt oder wird geklaut. -> § 475 Abs. 2 BGB iVm § 447 BGB

    § 475 BGB - Einzelnorm
    § 447 BGB - Einzelnorm

    Die Folge des Versendungskauf ist, dass der Händler im Falle des Untergangs der Ware auf dem Transportweg zwar die Ware nicht erneut versenden muss, aber dem Käufer = Verbraucher den Kaufpreis erstatten muss. Das Geld widerum kann sich der Händler dann von einer Versicherung oder dem Transporteur zurückholen.

    Während bei B2B-Geschäften der Käufer im schlimmsten Fall auf dem Schaden sitzen bleibt und nicht der Händler.
     
    samsungv200 und EinStillerLeser gefällt das.
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, der Händler haftet hier gegenüber dem Verbraucher. Der Transporteur gegenüber dem Händler aber nur, wenn er den Verlust zu verantworten hat.

    Meist sind die Pakete aber sowieso bis zu einem bestimmten Kaufpreis versichert, deswegen stellt sich die Frage nicht.

    Ganz grundsätztlich dürfen Pakete auch in den Briefkasten eingeworfen werden. Voraussetzung ist, dass das Paket ohne Beschädigung da rein passt und dass keine Unterschrift erforderlich ist. Bspw. versendet ja Amazon kleine Sachen auch per Warensendung mit der normalen Post. Oder Päckchen (nicht Paket) Dann geht die Gefahr mit dem Einwurf in den Briefkasten auf dich über, das ist erlaubt. Das ist ja der Sinn eines Briefkasten.

    Das selbe gilt, wenn Du einen Ablageort angibst (bspw. Garage oder Terrasse). Dann geht die Gefahr mit der Ablage dort an dich über, auch ohne Unterschrift.

    So einfach ist das also nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2020
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  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ich kenne nur den legendären Satz auf Ebay "Nach dem Fernabsatzgesetz" oder "Dem neuen EU Recht" .. das Fernabsatzgesetz gibts seit knapp 20 Jahren nicht mehr und welches neue EU Recht das sein soll erschloss sich mir auch nie. Aber ja es ist das BGB und der Versandhändler muss auch die Rücksendekosten übernehmen, ab 40 Euro
     
  10. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Öh haften für was wenns gestohlen wurde? dann kann man ja erstmal nichts mehr zustellen (n) meinst du beschädigt? offen? offen hatte ichs nur wenns durch den Zoll ist und da wirds sicher eine Regelung geben