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So hoch sind die Geldstrafen für Hasskommentare im Internet

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2020.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Wenn Deine Meinungsäußerung gegen Gesetze verstößt, hoffentlich!
     
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  2. NFS

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    Wenn man alles zusammenträgt, was eigentlich verboten ist, bleibt nichts mehr übrig, das noch erlaubt ist.
     
  3. Seed007

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    Beschimpfungen und Beleidigungen gehörten schon immer ins Repertoire vom StGb und waren schon immer niemals Bestandteil der freien Meinung. Das verwechseln einige Ossis immer wieder gern, denn Wörter wie Fo***, Ars****** und andere als Idioten abstempeln sind keine Meinung, sondern Beleidigungen.

    Wer denkt er müsse mit diese Art von Wortschatz seiner Meinung Kraft und Ausdruck zu verleihen , wird nun eben damit leben müssen, dass er es mit dem StGb Bekanntschaft schließen wird. Beschimpfungen und Beleidigungen waren noch nie Straffrei und Niemand ist in Leipzig und Co auf die Straße gegangen, damit ein paar Durchgeknallte Andere im Netz beschimpfen können, ich schätze die Reformer hatten andere elementaren Dinge dabei im Sinn... sowas wie Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben.
     
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Doch können sie sein
     
  5. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Beleidigungen und Drohungen sind keine freie Meinungsäußerungen.
     
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  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Sky Roku Box, Fire TV Stick
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    Betonung auf "kann"
     
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  7. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Manchmal schon, siehe Renate Künast. Erst nach Berufung wurde anders entschieden.

    Sechs der insgesamt 22 Kommentare, gegen die sich die Grünen-Politikerin zunächst vergeblich vor Gericht gewehrt hatte, sind nun doch als Beleidigung eingestuft worden.

    Nach LG Berlin zu 'Drecks Fotze': Künast mit Beschwerde
    Gericht stuft "Stück Scheisse" nun doch als beleidigend ein
     
  8. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Richtig kann, damit wollte ich nur die Behauptung widerlegen, dass Beleidigungen immer strafbar wären. Und wenn sich 2 Blöcke, als Links und Rechts auf einer Demo gegenseitig gepöbeln, dann wird wohl für beide straffrei bleiben.
     
  10. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Das ist eben eine Frage der Grenze, welche letztendlich die Gerichte bewerten bzw. festlegen.
    Das gesagte von Frau Esken ist peinlich, auch etwas beleidigend, aber wohl nicht in dem Maße, dass es justiziabel wäre. "Nazischlampe" und "Ziegenficker" sind ja auch keine strafbaren Beleidigungen, wie wir lernen durften.
     
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