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Personalausweis soll nächstes Jahr aufs Handy kommen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. September 2020.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Wenn Zweifel an der Identität ist darf man eh mit auf die Wache, egal ob man Perso hat oder nicht.
     
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  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Dann ist aber wirklich etwas oberfaul!
     
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Unter besitzen verstehe ich etwas anderes, als ständig dabei zu haben. Wenn mein Perso zu Hause liegt, besitze ich einen. Und wenn bei einer Polizeikontrolle weder Führerschein, Bankkarte oder Perso meine Identität belegen können, dann muss ich mit zur Wache und dort wird meine Identität festgestellt.
    Den Perso nicht dabei zu haben ist weder ordnungswidrig noch strafbar. Es ist nur lästig, wenn eine Polizeikontrolle danach fragt.

    Es besteht keine Mitführpflicht des Perso. Es sei den ich habe eine Waffe dabei, dann besteht auch eine Mitführpflicht.

    In Deutschland besteht gemäß § 1 PAuswG eine Ausweispflicht, allerdings resultiert daraus keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise. Ein Sonderfall, bei dem ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist, ist zum Beispiel das Führen einer Waffe (§ 38 WaffG).

    Quelle wiki
     
  4. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Ja, es stimmt, es gibt grundsätzlich keine allgemein gültige Ausweismitführpflicht.
    Ich habe es verwechselt mit der für mich geltenden Mitführungspflicht gem. § 38 Absatz1 WaffG (Waffengesetz).
     
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  5. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Onkyo 656 AV-Receiver
    Dolby Atmos 5.1.2 von Canon
    Sky Roku Box, Fire TV Stick
    DVB-T2
    :eek:
     
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  6. MartinP

    MartinP Talk-König

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    1 x Alps Single LNB für 9.0 E

    Edision progressiv HD

    Unitymedia 2Play 100
    Es geht mir darum, dass der Verkäufer eine Duplizierung des nPA in das Security-Enclave des als Lesegerät verwendeten Smartphones initiiert, aber dem nPA Inhaber beim Vorlegen des Smartphones weismacht, er gäbe seine PIN für eine Authentifizierung ein ...
    Eine Mischung aus Vorfreude auf das "gratis" Smartphone zum Vertrag und geschickte Ablenkung durch den Verkäufer könnte dazu führen dass der nPA Inhaber nicht so genau hinschaut, wofür er da die PIN eingibt....

    Die Pin kann man schlichtweg ggfs. anhand der Fettflecken/Fingerabdrücke auf dem Displayglas und vielleicht zusätzlich der Überwachungskamera über der Ladentheke herausfinden ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. September 2020
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ist die genaue Prozedur für die Übertragung eines Personalausweises auf das Smartphone denn bereits bekannt?
    Ich habe mich dazu bislang nicht informiert weil ich keinen Anwendungsfall sehe für den ich meinen Ausweis auf dem Smartphone abspeichern sollte.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Richtig, aber es gibt eine große Anzahl an Menschen welche solche Behördengänge online erledigen möchten, weil Behördenbesuche bei Berufstätigen ansonsten während der Arbeitszeit bewerkstelligt werden müssten.
    Klar wird es weiterhin die Möglichkeit geben Behördengänge persönlich vor Ort durchzuführen. Derzeit ist es in meinem Fall jedenfalls so dass Behördengänge nur noch nach Terminabsprache möglich sind. Spontane Besuche bei einer Behörde sind derzeit, Corona-bedingt, nicht möglich.
     
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  9. DigitalPetbaer

    DigitalPetbaer Neuling

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    Ich finde das auch nicht so toll. Wie Solmyr schon sagte, was ist wenn jemand das Handy verliert.
    Da bevorzuge ich doch lieber die Altmodische variante.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wer sein Handy nicht mittels PIN oder einem biometrischen Verfahren (Fingerabdruck, Gesichtsscan) schützt der handelt fahrlässig.
    Ausserdem kann man ein Smartphone über die IMEI sperren, sollte es verlorengegangen oder gestohlen worden sein. Die IMEI ist weltweit eindeutig einem bestimmten Gerät zuordenbar und es werden anbieterseitig Sperrlisten gepflegt.

    Um die Ausweisfunktion nutzen zu können muss das Smartphone entsperrt sein.
     
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