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Preiserhöhung ab 1.12. mit Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. November 2014.

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  1. OMD

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    Danke! Dank dir ist mir wieder der Titel vom Film eingefallen den ich schon länger mal wieder gucken wollte :D:);)

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  2. Berliner

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    In 4.1 AGB spricht Sky von "Anpassungen" aufgrund unerwarteter Kostenentwicklungen, in 4.2 AGB von einer Preiserhöhung wegen gestiegener Gesamtkosten. Also wohl auf solche Fälle gemünzt wie Bundesliga, wo es jedes Jahr mehr wird. Das ist nicht unerwartet nach 4.1., aber eine Steigerung nach 4.2. "Schade" dass Sky so voreilig ;) eine SoKü zulässt, ich hätte mich gefreut, wenn die Sky Juristen die "Preishöhung" bei Widerspruch in "Abschmelzung von Rabatt" umwandeln und damit nicht von den AGB erfasst.

    Randnotiz:
    Das wäre ja dann ab Mitte 2021 der Fall :whistle:. Allein im Bundesligapaket sind es ca. -40%. Auch im Sportpaket ohne US PGA, EHF und CL kann man von mind. minus 20-30% ausgehen. Schöne Zeiten für die Sky Sport/BuLi Abonnenten und endlich mal good News. Das wird ein erfreuliches Schreiben im Frühjahr 2021 für mind. alle Bestandkunden vor Juli 2020. Vielleicht kann DF da schon mal im Interview mit einem Sky Verantwortlichen das Verfahren erfragen. Also ob man einen neuen Vertrag bekommt oder automatisch dauerhafte Gutschriften.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2020
  3. tomsrot

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    Das glaube ich aber nicht. Der zu zahlende Preis geteilt durch die Anzahl der Spiele wird höher sein als bisher. Das rechtfertigt doch eine Preiserhöhung.;)
     
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  4. Berliner

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    Stimmt! Da hat Sky bereits Argumentationshilfe.
     
  5. Teoha

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    Ein weiterer Aspekt:

    Meiner Meinung nach müsste eine derartige Preisanpassung für ALLE Kunden gelten. Ich kann doch nicht hergehen
    und für alle mit rotem Pullover die PE machen und für alle mit grünem Pullover nicht.

    Entweder ich nenne konkrte Kosten (Buli) die sich erhöht haben und erhöhe dann nur Buli-Kunden oder es sind allgemeine
    Kostensteigerung, die müssen dann aber auch für alle gelten.
     
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  6. zypepse

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    Fast jeder bezahlt doch für das Abo einen anderen Preis. Warum sollte Sky jetzt nicht individuell die Preise anpassen.
     
  7. Berliner

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    Absolut richtig. Weiteres Problem für Sky.

    Und ich hab gerade nochmal die beiden zitierten Fälle im 1. Post gelesen. Einer beiden gehört zu der Fraktion "geilo...24 Monate gesicherter Rabatt mit monatlicher Kündigung, Sky die Besten" bei Vertragsschluss. Mein Hinweis dort immer, dass auch Sky während der Laufzeit bspw. bei Preisänderungen kündigen kann wenn der Kunde nicht spurt, wurde immer weggelacht. Tja. Nun zieht Sky indirekt die Option, auch wenn sie natürlich wieder mal schlecht dabei aussehen. Jetzt müsste man aber noch den Ursprungsvertrag genau kennen. Steht da "garantierter Preis 24 Monate", kann man das aktuelle Schreiben gleich schreddern. Aber auch Sprüche wie "für 24 Monate Vorteilskonditionen von...." würde das meiner Ansicht nach erfüllen, dass der Kunde 24 Monate auf den Preis bei Vertragsabschluss vertrauen und pochen kann. Für mich sieht es so aus, dass Sky die scheinbar superkurze Vertragslaufzeit von 1 Monat nun versucht mit allen Tricks für sich auszunutzen. Dabei wurde die "Kundenfreundlichkeit" bzgl. Kündigungsfrist die letzten 2 Jahre hier abgefeiert. Jetzt schlägt das Imperium zurück.

    Weil Sky auf die "Gesamtkostensteigerung" abstellt. Oder bekommen die Bundesligakunden mit Vollpreis nur die 1. Halbzeit live und die mit Rabatt alle beide und daher dort teureres Programm? Entweder wird es auf alle umgelegt oder niemanden. Einzelne Gruppen mit der Gesamtkostensteigerung zu belasten, führt diese Preiserhöhung noch mehr ins Unglaubhafte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2020
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  8. OMD

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    Ändert doch nichts dran das für den Kunden bei Vertragsabschluss nachvollziehbar sein muss wann sich was erhöht bzw. erhöhen kann. Hier hat der BGH ja schon im Urteil gegen Premiere im Jahre 2007 sich dazu geäußert im Hinblick auf Preiserhöhungen während der Laufzeit (siehe Punkt 3.6 auf Seite 1 und 2 der BGH Pressemitteilung zum seinerzeitigen Urteil im folgenden Link)

    https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/pm_bgh_15_11_2007_premiere.pdf

    Außerdem zwingt Sky ja niemanden das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Wenn man mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist dann kann man dieser auch ohne Sonderkündigung widersprechen. Sieht man dann ja wie Sky reagiert. Kündigen kann man immer noch.
     
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  9. Teoha

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    Das Sky es so sieht ist schon klar..........würde es dir gefallen, das Du z.b. bei einer Benzinpreiserhöhung zukünftig als Mercedesfahrer 2 ct mehr bezahlst und die Daciafahrer ohne Erhöhung davonkommen ? Oder umgekehrt.
     
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  10. Berliner

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    Na zumindest hat Sky in dem Schreiben die altbekannte Drohkulisse der Hotline mit eingebracht...nämlich dass wer die SoKü wahrnimmt, keine Rabatte und Sonderangebote mehr bekäme. Zuckerbrot und Peitsche :LOL:. Genau wie an der Hotline werden auch hier wieder ein Teil der Kunden drauf reinfallen und die 1-2 Euro schlucken, weil sie Angst haben Sky meint das ernst.
     
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