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Kabarettist Florian Schroeder mit provokantem Auftritt bei „Querdenken“-Demo

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. August 2020.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Richtig. Ich bin auch kein Staatsrechtler. Das IfSG vor dem Pandemie- und Epidemiegesetz bot auch im Zusammenspiel mit dem BGB SGB alles notwendige. Jetzt, mit diesen beiden Gesetzen, Pandemie und Epidemie, stehen dem Gesundheitsministerium viel weitere Entscheidungsmöglichkeiten im Alleingang zu.

    Das ist im Grunde der Kern der Querdenker, die Masken und der Abstand sind nur das, was die meisten darunter verstehen, wenn sie Freiheit fordern. Unwichtiges Beiwerk im Vordergrund, das die wahren Beweggründe nach Freiheit verdeckt.

    Bis jetzt gilt das Pandemiegesetz des Bundes und das Epidemiegesetz des Landes nur bis Ende März im nächsten Jahr. Warten wir es ab, ob es verlängert wird.
     
  2. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Denke ich auch, wäre schon publik geworden. Und an das Demonstrationsrecht geht man (noch) nicht.

    Wobei man es ja schon jetzt Einschränken kann.

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
    .

    Wieso muss man eigentlich Demonstrationen anmelden? Widerspricht doch eigentlich GG Art. 8 Satz 1.

    Natürlich wird man jetzt versuchen den Joker bei Satz 2 zu ziehen. Mit der Begründung die Demonstranten könnten, wenn sie keine Masken tragen, alle Anstecken. Also wieder mit Angst Politik betreiben.
     
  3. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Ich halte eh alle Masken außer die FFP2/3 Masken für Quatsch der am Ende eh nicht wirkt.
     
  4. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    Einfach mal still lesen und drüber nachdenken:

    Einschränkbarkeit
    Grundrechte können eingeschränkt werden. So wird etwa die Freiheit der Person eines inhaftierten Verbrechers eingeschränkt; die Strafbarkeit der Beleidigung schränkt die Meinungsfreiheit eines Kundtuenden ein. Grundrechte dürfen jedoch gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden (so genannter Gesetzesvorbehalt). Erfolgt eine solche Einschränkung, muss das Grundrechte einschränkende Gesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das oder die Grundrecht(e) unter Angabe des Artikels nennen (Zitiergebot). Manche Grundrechte, wie die Gewissens- und die Kunstfreiheit oder das Versammlungsrecht in geschlossenen Räumen, sehen keinen solchen Gesetzesvorbehalt vor. Das zuletzt genannte Versammlungsrecht unterliegt einer grundrechtsimmanenten Schranke. Dies bedeutet, dass die Voraussetzung seiner Gewährung direkt im Grundrecht bezeichnet ist (Art. 8 Abs. 1 GG, friedlich und ohne Waffen). Des Weiteren unterliegen Grundrechte verfassungsimmanenten Schranken, können also im Falle kollidierenden Verfassungsrechts gegenseitig insoweit eingeschränkt werden, als alle miteinander kollidierenden Grundrechte grundsätzlich trotz Kollision ausgeübt werden können (praktische Konkordanz). Auch insoweit bedarf es aber eines Gesetzes, um die kollidierenden Rechtsgüter optimal abzugleichen (Vorbehalt des Gesetzes).
    Nur die Menschenwürde ist nach herrschender Ansicht als Höchstwert der Verfassung gänzlich „unantastbar“ und damit das einzig schrankenlose Grundrecht des Grundgesetzes.

    Quelle: Grundrechte (Deutschland) – Wikipedia
     
  5. Real-dBoxer

    Real-dBoxer Guest

    ... sagt dir dein Tunnelblick unter deiner Glocke.
    Sei glöcklich, du gutes Kend.
     
  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Natürlich können die Grundrecht eingeschränkt werden, dafür wurden ja 1968 die Notstandsgesetze erlassen, die heute noch gültig sind aber bisher keinmal anwendug gefunden haben, und ich sehe auch aktuell keinen trifftigen Grund dass sie zur Anwendung kommen denn das würde Protest und Chaos geben und müsste am Ende das Bundesverfassungsgericht klären.
     
  7. RugbyLeaguer

    RugbyLeaguer Wasserfall Premium

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    Wer hier unter einer Glocke lebt steht ja wohl ausser Frage. Ich bin es definitiv nicht. Aber das wirst du nicht begreifen. Du hast dir deine Meinung gebildet und die ist unumstößlich

    Das du dich überhaupt noch mit Menschen die nicht deiner Meinung sind unterhältst, wundert mich ehrlich gesagt schon.
     
  8. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Wurdest Du auch schon bekehrt?
     
  9. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Genau deswegen wird doch protestiert. Dass es die Gesetze die ganze Zeit gab interessiert nicht. Das Versammlungsrecht wird / wurde etwas eingeschränkt, was ja vollkommen legitim war, auch wenn die Aluhut-Fraktion das nicht verstehen möchte. In anderen Ländern gibt es solche Gesetze auch. Außerdem wurde in Spanien auch alles Mögliche eingeschränkt und sogar mit einem richtigen Lockdown! Nur juckt es dort niemanden, da es schließlich um zig Menschenleben ging. Spanien wird auch nicht autokrativ regiert. Sowie Frankreich und andere Ländern, die bei der Pressefreiheit ein höheres Ranking haben z.B. und ebenfalls Einschränkungen erlassen haben. Nur die "besorgten Bürger", die in ihrem Autismus leben, drücken auf die Tränendrüse, weil die Grundrechte eingeschränkt wurden.
     
  10. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    für mich ist es Logik, Viren sind klein, also so richtig richtig klein, selbst unter einem Elektronenrastermikroskop sieht man sie nur schemenhaft und da soll eine Stoffmaske schützen? wenn man mit Sars Cov 2 durch so eine Stoffmaske bläst gehen die Viren einfach durch, die Lachen dabei. Bei Bakterien kann ich mir eher einen Schutz vorstellen denn sie sind groß genug.
     
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