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SKY Paket-/Preisreform ab 01.07.20

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. Juni 2020.

  1. nordfreak

    nordfreak Guest

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    Ich hatte den AGB am 1.7.2020 widersprochen und innerhalb von 24 Stunden kam folgende Antwort:

    [​IMG]
     
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  2. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    Hatte heute nachmittag eine Service Nummer angerufen , um meine fehlende AB einzufordern.
    Habe die Dame dann zusätzlich gefragt , ob ich bei meinem neuen Vertrag , der 12 Monate läuft , für 40,-€ ,
    etwas tun muss , wenn ich nach 12 Monaten wieder für 12 Monate verlängern möchte.
    Sie meinte , nein , wenn ich nichts mache , läuft der Vertrag weiter.
    Hier schrieb vor einigen Seiten jemand , wenn man nach 12 Monaten nicht unternimmt , läuft der Vertrag
    für 50,-€ (monatlich kündbar) weiter. Was stimmt denn nun ?
     
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    das er für 50,- weiter läuft....
    du musst davor anrufen, und sagen das du für 40,- weiter schauen möchtest, oder du musst kündigen.....das soll jetzt so gehen.....
    @rx 50
    PS: lies hier...

    -hier alles zur neuen Preisstruktur vom 01.07.20

    Neue Pakete und Preise zum 1. Juli 2020 - Sky Community
     
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  4. brid

    brid Guest

    Dein aktueller Vertrag gilt exakt so wie du ihn abgeschlossen hast. Mit Preissprung, wenn einer vereinbart wurde. Also achtgeben auf Fristen und Termine.
    Wenn der Kündigungstermin naht, vor der Kündigung bei sky anrufen und dir ein Angebot geben lassen. Wenn dir das nicht gefällt, dann kündigen.
    Zur Zeit werden noch Rückholangebote von sky gemacht.
     
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  5. candoo

    candoo Senior Member

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    Auf welchem wege hast du denen geantwortet. Einfach an die Adresse zurückgeschrieben?
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wenn ein Unternehmen unter allen Umständen Kunden halten muss, geht auch sowas in 24h. Normal fliegt man aus dem Vertrag zum Tag des Wirksamwerdens der (widersprochenen) AGB.
     
  7. brid

    brid Guest

    Ich gehe davon aus, dass die Schnelligkeit der Antwort eine gesetzliche Vorschrift ist. Kein freiwilliger Service.
     
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Mir ging es primär um das einknicken von Sky.
     
  9. brid

    brid Guest

    @Berliner Ist das Einknicken oder müssen Firmen das akzeptieren? Vielleicht weiß das jemand? @Teoha
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Natürlich nicht. Die AGB sind Vertragsbestandteil. Wenn der Kunde den AGB widerspricht, widerspricht er einer Vertragsänderung. Der Anbieter, hier Sky, hat dann das Recht, sofern die AGB Änderung nicht rechtswidrig ist, den Kunden zum Zeitpunkt der Wirksamkeit, hier 01.08., aus dem Vertrag zu entlassen. Das ist kein Muss. Der Anbieter kann dem Kunden beim Widerspruch auch weiter die alten Vertragsbedingungen gewähren. Das macht er meist dann, wer er dringend auf jeden Kunden angewiesen ist.

    Für Sky rechnet sich das aber immer, da geschätzt 99% der Kunden mit neuen AGB oder einer Preiserhöhung während der MVL diese mit "ist dann eben so" akzeptieren. Und die 1% bei denen Sky nachgibt, fallen da nicht ins Gewicht.
     
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