1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Umsatzsteuer Senkung Sky

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von amerin, 6. Juni 2020.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Anzeige
    Selbstverständlich darf der geändert werden, eine Senkung ist immer möglich, nur eine Erhöhung nicht. Darum gibt Sky ja auch die Senkung an Bestandskunden weiter (ansonsten wäre das eine Erhöhung des Nettopreises), aber eben vermutlich nicht an Neukunden (eine anschließende Senkung des Nettopreises ist problemlos machbar).
     
  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Das glaube ich nicht. Aber wir werden alle bald schlauer sein.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.548
    Punkte für Erfolge:
    278
    Leute, Vertragsrecht und Umsatzsteuerrecht beachten! Nicht spekulieren.

    wir haben es hier mit einer Dauerleistung zu tun. Bei Dauerleistungen, die in Teilen geleistet werden, ist der Leistungszeitpunkt maßgebend. Auf gut deutsch, Sky MUSS, nicht darf oder will, die Leistung bis Juni 2020 mit 19% besteuern und von Juli bis Dezember 2o20 mit 16%. Bei Dauerleistungen ist das keine Wahl, kein Goodie oder sonst etwas. Maßgebend ist der Nettopreis der jeweiligen Leistung und der steht mit Vertragsabschluss fest und kann nicht nach Gusto einfach so geändert werden.

    Der Einzelhändler dagegen kann den Preis für die Zahnpasta jederzeit nach seinem Wunsch anpassen, da keine Dauerleistung. Der kann also, muss aber nicht die Ersparnis weitergeben. McDonald's hebt sogar die Preise an, der 1 €-Burger wird zukünftig trotz Umsatzsteuersenkung 1,29 € kosten, laut Preisempfehlung an die Franchisenehmer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2020
    mikestikal und FilmFan gefällt das.
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Das ist dann wie seinerzeit bei der Umstellung der Mwst. für Hotelübernachtungen von 19 % auf 7 %, wo die Zimmer zeitgleich nicht günstiger sondern teurer wurden. (n)
     
  5. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Trotzdem hat die (Netto)- Preiserhöhung bei McDonalds nichts mit der Senkung der Umsatzsteuer. Natürlich kann jeder jederzeit die Nettopreise senken oder anheben. Auch Sky kann das jederzeit machen. Für Neuverträge.
     
  6. mikestikal

    mikestikal Senior Member

    Registriert seit:
    18. September 2011
    Beiträge:
    252
    Zustimmungen:
    126
    Punkte für Erfolge:
    53
    Das meinte ich die ganze Zeit, und die Überraschung kommt dann für die Neuvertragskunden, welche zw Juli u Dezember abschließen ab Januar. Natürlich unter der Bedingung Sky schließt in dem Zeitraum nicht mit krummen Bruttobeträgen ab.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Und wieder hast Du nicht verstanden, worum es ging. ;)

    Abgesehen davon kann beides praktisch sehr wohl etwas miteinander zu tun haben: Wenn man schon mal Preise ändern muß, dann kann man sie halt auch gleich erhöhen statt zu senken. Wer weiß schon genau, wie teuer das Hotel letztes Jahr war, und x,29 Euro hört sich doch günstiger an als x,99 Euro - schließlich ist 29 kleiner als 99 und wer achtet schon so genau darauf, daß die Vorkommastelle sich erhöht hat. ;)
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Da wäre ich mir eben nicht so sicher, da Sky eine Erhöhung nicht weitergeben muß und das auch kein Verlust für Sky wäre - im Gegenteil, sie könnten es sogar zu einem Imagegewinn verwenden (obwohl das natürlich falsch wäre, da sie einfach nur zuvor "zuviel" kassiert haben).
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    Force und BMG forever gefällt das.
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Die Rechnungen müssen aber trotzdem die Mehrwertsteuerbeträge getrennt ausweisen. Das ist wie bei den Hotelübernachtungen mit Frühstück, wo seit der damaligen Umstellung immer beides getrennt auf der Rechnung stehen muß, was Geschäftskunden ärgert, da die seitdem ihr Frühstück selbst zahlen müssen. :p