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Recht auf schnelles Internet soll zum Gesetz werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Juni 2020.

  1. StefanX

    StefanX Senior Member

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    Ich bin da zwar absoluter Laie was Rechtsfragen betrifft, aber gibt es sowas nicht generell auch bei Strom und Wasserversorgung bei Wohnungen/Häusern?

    Strom und Wasser gibt es doch überall, da kann auch kein Anbieter sagen:
    "Ne, das ist uns zu teuer dahin Rohre bzw. Stromkabel zu verlegen."

    Genauso wie Strom und Wasser gehört meiner Meinung nach auch eine entsprechende leistungsfähige Internet Verbindung in jeden Haushalt, denn man will ja immer mehr Digitalisieren.
    Deshalb sollte dies genauso wie die Versorgung mit Strom und Wasser gesehen werden.

    Aber wie gesagt, ich bin absoluter Laie in solchen Rechtsfragen.
     
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  2. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Was wohl passiert, wenn sich das Wetter dann nicht gesetzestreu verhält? :coffee:
    Bestrafen? Muss es dann unsere CO2-Steuern zurückzahlen? :whistle:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2020
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  3. joegillis

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    Ja und es besteht auch ein Rechtsanpruch auf einen Telefonanschluss (TKG §78 Universaldienstleistungen).
     
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  4. StefanX

    StefanX Senior Member

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    Wenn dem so ist, müßte man das doch demnach einfach nur erweitern bzw. auf einen entsprechenden Internetanschluss ausweiten.
     
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  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Das will ja der Gesetzgeber jetzt sicherstellen:
    Und schnelles Internet ist für diese Sicherstellung nicht notwendig, weshalb man sich als Gesetzgeber dahingehend auch gar nicht festlegen will!;):):D:ROFLMAO:
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ähm. Du kannst eine Versorgung mit schnellem Internet verlangen und erhalten, aber die Anbieter entscheiden welche Technologie dafür genutzt wird.
    So können Haushalte genauso per 5G oder Richtfunk mit schnellem Internet versorgt werden. Ich gehe davon aus dass keine unlimitierten Datenmengen pro Haushalt garantiert werden.
    Ist ohnehin die Frage wie der Punkt Mindestdatenrate definiert werden soll und wie das gemessen werden soll in einem Shared-Medium.
    Pro einzelner IP-Verbindung oder alle IP-Verbindungen gemeinsam pro Anschluss?
     
  7. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Ganz so einfach ist es nicht. Da hängt noch ein "Rattenschwanz" mit dran. Beim Telefonanschluss ist z.B. festgelegt, dass die Telekom die Grundversorgungsleistungen in Deutschland erbringt. Es ist fraglich, wer diese Grundversorgungsleistungen bei einem Rechtsanspruch auf Breitbandinternet übernimmt.

    Siehe hierzu:
    Bundesnetzagentur - Versorgung mit Telekommunikation
     
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  8. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Und genau an diesem Punkt wird es uninteressant. ;) Klar ich kann auch eine Handysurfflat für kleines Geld bekommen, nur ob ich nach Verbrauch noch Surfen kann, ist eine gaaaanz andere Frage aber hauptsache es nennt sich Flat.:rolleyes:
     
  9. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Bei 'schnellem Internet auf der Alm' läuft dies ja fast schon auf eine Enteignung der Anbieter hinaus, die immensen Kosten niemals refinanziert werden können. Dies kann eigentlich nur funktionieren, wenn dann der Staat einspringt. Rein privatwirtschaftlich dürfte dies nicht machbar sein.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Alleinstehende Almen werden sicherlich nicht per Leitung mit schnellem Internet versorgt werden, v.a. nicht jene die bereits heute nicht ans öffentliche Stromnetz oder Telefonnetz angeschlossen sind.
    Die Frage ist ja auch ob eine Alm auch wirklich rechtlich ein Wohngebäude ist.

    Andererseits ist mir ein Fall bekannt bei dem ein abgelegenes, aber genutztes älteres Forsthaus sowohl mit einem Stromanschluss als auch mit einem Breitband-Internetanschluss versorgt wurde. Ist aber kein privat sondern amtlich genutztes Gebäude.
    Die Anbindung ans Netz war wohl einfacher weil in ca. 100 Meter Entfernung zum Haus ein neuer Mobilfunkmast steht und ohnehin Leitungen neu verlegt wurden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2020