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1. Bundesliga 2019/20

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Franz_Brandwein, 29. Mai 2019.

  1. Force

    Force Talk-König

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  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Richtig lesen. Die AGB/Vertragsinhalte von ESPN untersagen die Nutzung des Abos außerhalb der USA. Mit dem Abschluss des Abos akzeptierst Du diese Nutzungsbedingunge. Verträge haben Rechtsgültigkeit im Zivilrecht - für beide Seiten!

    Ob VPN legal ist ist da völlig wurscht. Das steht gar nicht zur Debatte.

    Technisch möglich heißt nicht rechtlich möglich.

    Egal, wie man sich das selbst schönredet und rechtfertigt, eine Nutzung eines Abos außerhalb des Gebiets, für die das Abo bestimmt ist (und für die der Anbieter selbst Nutzungslizenzen hat), ist nicht legal. Punkt. Auch wenn es stillschweigend geduldet wird.

    Gerade Du bist lange genug im Forum, um das zu wissen. ;)

    Nicht umsonst musst Du ja nen VPN für solche Geschichten nutzen, denn ohne VPN sind die Anbieter für Deutschland geblockt und nicht zugänglich. Warum wohl?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2020
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Steht doch direkt im zweiten Absatz ;)

    weiter unten

    Umgehst Du das via VPN, handelst Du vertragwidrig.

     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2020
    ameisenschiss und SebSwo gefällt das.
  4. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    Weil zwischen dem Rechtegeber und Rechteinhaber vertraglich geregelt ist, dass das jeweilige Produkt nur in bestimmten Ländern angeboten wird. Ich als Jurist verstehe das Wort legal im Sinne von gesetzezkonform. Selbst wenn gegen eine AGB verstoßen wird, liegt allenfalls vertragsbruch vor und nicht eine Zuwiderhandlung gegen ein Gebot oder Verbot des Gesetzgebers. Heißt der Gesetzgeber hat keine rechtliche Grundlage etwas dagegen zu tun. Dann ist die Frage, was könnte der Vertragspartner, also die Streamingplattform dagegen tun. Schadenersatz? Nein, denn der Plattform entsteht kein Schaden, sie verdienen sogar an einem.
    Das einzige wäre daher den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man als Konsument etwas "illegales" getan hätte, sondern weil man gegen die AGB verstoßen hat. Rechtliche Konsequenzen hat man auch im schlimmsten Fall nie zu befürchten.
     
    azureus gefällt das.
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ich habe ausdrücklich vom Zivilrecht gesprochen und nicht vom Strafrecht. Vertragsbruch ist auch ein Rechtsbruch und kann zu Schadenersatzklagen führen. In Deutschland ist das im BGB nachzulesen, in den USA gibt es entsprechende Regelungen.

    Ob das letztendlich gemacht wird? Spielt bei der Ausgangsfrage keine Rolle. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Nochmals. Der entsprechende User wollte wissen, ob die Nutzung zweifelsfrei legal ist und NEIN, ist sie nicht. Darüber braucht man nicht zu diskutieren. Vertragswidriges Verhalten ist strafbar nach dem Zivilrecht.

    Wäre es legal, bräuchtest Du kein VPN. Das sollte dir einleuchten. Mit VPN umgehst Du die Schutzmaßnahmen, die ESPN eingerichtet hat, um genau das zu verhindern.

    Alles andere sind einfach nur Selbstrechtfertigungen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2020
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  6. KayHawayy

    KayHawayy Foren-Gott

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    Mal was anderes als diese ewigen fruchtlosen Diskussionen über Elfmeter... ;):D
     
  7. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    Schadenersatzklagen setzen einen Schaden voraus. Dieser entsteht einfach nicht. Gut, man könnte an eine Drittschadensliquidation denken ( der Schaden liegt bei Sky, der Anspruch aber bei espn) aber das ist schon sehr weit hergeholt.( es fehlt an einer zufälligen Schadensverlagerung)
    Und zu dem Thema illegal..du nutzt das Wort umgangssprachlich vielleicht korrekt, ich definiere Legaltität trotzdem anders;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2020
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Wie gesagt das ist reine Selbstrechtfertiging/Selbstbeweihräucherung. Wenn Du wirklich Jurist bist, wie Du geschrieben hast, dann weißt Du das auch ganz genau ;)

    Das ist ganz einfaches Vertragsrecht. 1. Semester.
     
  9. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    Hört hört...:D
     
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  10. SebSwo

    SebSwo Foren-Gott

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