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Neue AGB: Plant Sky die Abschaffung des HD-Paketes?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von alex1, 23. Mai 2020.

  1. Radon

    Radon Senior Member

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    Keine Ahnung in wie weit Sky Beweisen muss das der Fernseher in 400km Entfernung nicht zu deinem Haushalt gehört. In den AGBs wird es ja sogar so geregelt das die Strafe quasi an Hand des zusätzlichen Haushalte und deren Logins Berechnet wird. Also nehme ich schon an das die über die IPs die Beweislast auf den Nutzer umgelegt bekommen.

    Wirklich interessant wären da die Interna um Kulanzregelungen. Die Frage stellt sich mir nur weil es Sky ist (Seriosität strahlen die nicht aus). Niemand glaubt das Spotify auf einmal mit Vertragsstrafen durchsetzt das der 15€ Familien Account plötzlich wirklich im selben Haushalt stattfinden muss. Wir haben alle bei Netflix miterlebt das man dort nicht Kunden bestraft weil rechteinhaber VPN Netflix nicht toll fanden, da hat man halt einfach so gut es geht nen Riegel vor geschoben. Bei Sky gehe ich aus irgendwelchen Gründen mehr davon aus das die einfach mal ne dicke Rechnung schicken und Kasse machen anstatt nen offenes Rundschreiben raus zu hauen "Liebe Leute, wir wissen viele machen das, aber Bundesliga is teuer, wenn ihr das Accountsharing nicht einstellt müssen ma was machen." (Und ja lieber forums pedant, ich weis das du glaubst das sie dies durch dieses AGB Rundschreiben bereits getan haben, das ist in meinen Augen allerdings keine Kundenfreundliche Marketing Kommunikation.)
    Das Sky dagegen vorgehen möchte wenn du deinen Login mit fünf Freunden teilst weil neben deinem Receiver eh maximal drei gleichzeitig schauen ist es schon okay nehme ich an. Lässt du deinen Papa einfach nebenbei zwei Stunden Fußball die Woche mit schauen fühlt sich das wie ein normales, modernes, verhalten an. Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich auch das Sky viel Geld für die Bundesliga zahlt und Gesetzestexte nicht unbedingt auf moderne Nutzung ausgelegt sind.


    Ist es strafbar, wenn ich meinen Account teile?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Mai 2020
  2. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Ich fand es schon recht lustig das man erst die Karten aggressiv pairt, dann den IP Abgleich der Geräte aus den AGB streicht und dann in QVerträgen unkontrolliert parallele Streams zulässt. Vielleicht ist ja rein zufällig mit dem Gültigwerden der neuen AGB auch der Qmini wieder lieferbar.

     
  3. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Meiner Meinung war sky einfach mit der Kontrolle dafür überfordert und wer es umgehen wollte, hatte damit ja trotzdem kein Problem.
    Der Nutzen von Sky war sicher geringer als der Aufwand dafür.
     
  4. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Die Leute sollten zukünftig halt genauer drauf achten das sie, wenn sie am Wochenende bei nem Kumpel Fußball schauen wollen, nicht vergessen Sky die temporäre Verlagerung des Haushaltes mitzuteilen.
     
  5. seifuser

    seifuser Lexikon

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  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Weder werden Rechnungen verschickt werden, noch wird eine Schreiben eines Abmahn-Anwalts eintrudeln.
    Sky kann es sich nicht leisten, einen einzigen zahlenden Kunden zu verlieren.

    Wenn, dann wird es irgendwann technisch verhindert.
     
    Cro Cop gefällt das.
  7. sanktnapf

    sanktnapf Guest

    Das könnte schon die Vorbereitung für die Scharfschaltung des IP abgleich sein. Sky will sicher nicht, das der 2. Sky Q Receiver bei einem Kumpel steht, bzw. die Sky Q App dann bei 3 Kumpels am Apple-TV läuft.
     
    Eike gefällt das.
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    nope
     
  9. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Die Veränderungen in den AGB sind für mich eher ein Zeichen das man den Zwangsabgleich zum Q-Receiver mit den TV-Apps, MiniQs usw. nicht gebacken kriegt. Denn die ganzen Regeln wären überflüssig wenn die App beim Start sich erst das OK von vertragszugehörigen Q holt.
     
  10. FilmFan

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    Und AGB ist nicht BGB. ;)