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Naturkostmarke Rapunzel bei Coop wegen Privatmeinungsäusserung ausgelistet

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Martyn, 18. Mai 2020.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    Das war eine andere Marke, glaub irgendwas mit "Mühle" im Namen.
     
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  2. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Nein, wir halten Fest die Naturprodukte können anstandslos aus Schweizer Regalen genommen werden. Und denen wird die deutsche Marktwirtschaft an den Allerwertesten vorbei gehen. :D
     
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  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    Ach übrigens ich finde es skandalös dass ein Schweizer Supermarkt ein rein deutsches Bioprodukt aus ihren Regalen nimmt.

    Kann es sein dass die Schweiz was gegen deutsche hat? :eek:
     
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  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Das solltest Du in den Aluhut-Thread setzen :D.
     
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  5. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Wer regelmäßig seine Privatmeinung in Form von "Wochenendbotschaften" auf der Unternehmens-Website äußert, der wird wohl auch ein unternehmerisches Ziel damit verfolgen. Kann natürlich nach hinten losgehen.

    Persönliche Stellungnahme zu den "Wochenendbotschaften"
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich hätte den Satz erweitern sollen.
    Es kommt in dem Fall auf die geäußerte Begründung an. Wenn mit der gegen GG und/oder AGG verstoßen wird, ist natürlich Schluss mit lustig.
     
  7. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Gleiches kann man hier auch wenn es die Diskussion gäbe.

    Ein Hotel braucht auch keinen Nazi beherbergen, wenn dies erkenntlich ist.
    Ein Supermarkt braucht auch keine Produkte listen von einem Unternehmer der auf offiziellen ersichtlichen Seiten
    eine Ideologie propagiert die der Überzeugung des Supermarktes widerspricht und damit für den Supermarkt geschäftsschädigend sind.

    Ein Bäcker kann es ablehnen eine Hochzeitstorte für Schwule zu backen, der Florist den Blumenstrauß ablehnen. Auch das ist Alltag in Deutschland.

    Man kann sich darüber streiten, aber es ist Alltag und auch das gehört zur Freiheit dazu.

    Es gibt Vereinslokale oder Saalbetreiber, die vermieten nicht an die AfD.
    Auch das wäre Diskriminierung.
     
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  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Es wird sogar einige freuen, dass GG und AGG nur Makulatur sind.

    Zu welcher Freiheit soll das gehören? Freiheit, andere zu diskriminieren?
    Ich bin schon erstaunt.
     
  9. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Damit meine ich jetzt ausdrücklich nicht Dich, aber:
    Was kann das GG dafür, dass manche es nur selektiv (sprich nur die ihnen persönlich nützenden Rechte, aber nicht die Pflichten und Einschränkungen, ich sag nur Grundrechtskonkurrenz und positive Diskriminierung) lesen ;).
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Mai 2020
  10. Wambologe

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    Als Person oder Firma kannst du nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Grundgesetz bindet in erster Linie den Staat an einige Regeln, sie sollen den Einzelnen (ganz gleich ob juristisches oder natürlich Person) vor der staatlichen Gewalt schützen. Das folgt aus Art. 1, Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Das AGG verbietet es dir nicht, Personen aufgrund politischer Meinungsäußerungen anders zu behandeln. §1 listet lediglich die folgenden Merkmale auf:
    2004 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der Begriff "Weltanschauung", der im AGG genutzt wird, nicht mit politischer Überzeugung gleichzusetzen ist. Damals ging es um ein NPD-Mitglied, das wegen seiner NPD-Mitgliedschaft aus der Bundeswehr entlassen worden ist.

    2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Hotels Gäste wegen deren politischen Überzeugung ablehnen darf, weil politische Anschauungen nicht vom AGG gedeckt sind. Betroffen war damals ein NPD-Funktionär.

    Nun könnte man natürlich auf Basis von Art. 3 Absatz 3 im Grundgesetz gegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs klagen. Da würde das Grundgesetz und nicht das AGG greifen. Aber hier müssen dann die Grundrechte aller miteinander abgewogen werden und nicht nur einer Partei. Dem Recht auf Schutz vor staatlicher Diskriminierung steht der Schutz der Privatautonomie (Art 2. Abs. 1), der Schutz der unternehmerischen Freiheit (Art. 12) und der Schutz der Eigentumsrechte (Art. 14) gegenüber.

    Eine Klage hätte damit keinen Erfolg. Und das können wir auch mit 100%-iger Sicherheit sagen, denn der erwähnte NPD-Funktionär ist wegen des BGH-Urteils vor Bundesverfassungsgericht gezogen und ist damit letztes Jahr gescheitert. Artikel 3 findet auf Privatpersonen im Allgemeinen keine Anwendung, sondern nur in spezifischen Konstellationen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Partei eine Monopolstellung oder anderweitig strukturell überlegen ist.


    tl;dr: Supermärkte können auch in Deutschland Rapunzel-Produkte aus dem Regal nehmen. AGG schützt politische Weltanschauungen nicht und GG zwingt den Staat nicht dazu, solch einen Schutz zu schaffen. Tatsächlich haben ja auch deutsche Supermärkte Produkte des Vegan-Gurus mit den Ledersitzen aus dem Regal genommen.