1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sonderkündigungsrecht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Cosmo_Kramer, 1. Mai 2020.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    11.223
    Zustimmungen:
    4.889
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Der Ausfall von Sendungen wegen höherer Gewalt ist vollkommen konkret benannt und unmissverständlich. Sky kann seit mehr als 30 Tagen keine Bundesliga-Spiele der laufenden Bundesliga-Saison zeigen, weil es durch staatliche Verordnungen, die Sky nicht zu vertreten hat, keine Bundesliga-Spiele ausgetragen werden.

    Etwas anders würde es aussehen, wenn die DFL vorfristig die laufende Bundesliga-Saison für beendet erklärt hätte. Dann würde die Pause bis zur nächsten Saison, die es ja immer gibt, einfach nur länger sein. Das macht den großen Unterschied bei saisonübergreifender Vertragslaufzeit.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.865
    Zustimmungen:
    49.549
    Punkte für Erfolge:
    278
    Stand jetzt, zumindest nach DFL-Wunsch, werden die Spiele ja noch gezeigt, insofern existiert ja noch kein Ausfall der Livespiele, nur eine Verschiebung, bedingt durch Anordnungen der Länder bzw. Gesundheitsämter.
     
    strotti gefällt das.
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.750
    Zustimmungen:
    32.614
    Punkte für Erfolge:
    273
    Sky spricht von "Programm". Das ist im hiesigen Fall meiner Ansicht nach Sky als allgemeiner Programmanbieter, als Senderplattform. Hier sind meiner Ansicht nach Fälle gemeint wie der, wenn Sky es nicht auf die Reihe bekommt die Smartcard freizuschalten. Darüber hinaus stützt der "vollständige Programmausfall" laut AGB meine Meinung, dass es sich hier nicht um einzelne Sender oder gar Sendungen handelt, sondern um technische Probleme.

    Wenn es sich um Sendungen handeln würde, könnte sich Sky mit 1 Spiel pro Spieltag deiner Ansicht nach von jeglichen Ansprüchen freistellen, denn der "Programmausfall" wäre dann nicht "vollständig" sondern nur teilweise.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Warum klammert ihr euch so an die AGB? Die stehen nicht über geltendes Recht und insbesondere bei Sky wurden schon mehrere Abschnitte gerichtlich für unwirksam erklärt.
     
    Berliner und DVB-T2 HD gefällt das.
  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    11.223
    Zustimmungen:
    4.889
    Punkte für Erfolge:
    213
    Der Bezug auf AGB Klausel ist aber ziemlich hilfreich bei der Begründung der entsprechenden Vertragskündigung. Wer hat sich denn nun getraut, seinen Vertrag schriftlich entsprechend begründet zu kündigen?;)
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.750
    Zustimmungen:
    32.614
    Punkte für Erfolge:
    273
    Bei der SoKü wird man zunächst nicht umhin kommen auf die Sky AGB Bezug zu nehmen. Die AGB von Sky auseinandernehmen, dazu dürfte uns Privatpersonen die Erfahrung fehlen ;). Also um konkret auf "Ausfall" Bezug zu nehmen könnten die Juristen der VBZ bspw. klären ob dem Kunden 12 oder 30 Tage schwarzes Bild zugemutet werden darf, bevor sich Sky überhaupt mal regt. Aber das ist hier nicht die Aufgabe.
     
    DVB-T2 HD gefällt das.
  7. brid

    brid Guest

    Berliner gefällt das.
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.750
    Zustimmungen:
    32.614
    Punkte für Erfolge:
    273
    Na Sky ist auch weiterhin im leichten Vorteil, obwohl mit Absage in Wimbledon und Abbruch bei der HBL im Sportpaket schon düstere Wolken das Aussitzen von Sky überlagern. Wie ich sagte...aktuell gibt es meiner Ansicht nach Chancen für eine erfolgreiche SoKü vom Sport- und/oder Bundesligapaket, aber es ist im Moment sehr kompliziert das sauber zu begründen. Da wird man nicht umhin kommen sich rechtliche Begleitung zu holen.

    Interessant sind derzeit vor allem die Fälle derer, die bisher ein ungekündigtes Bundesligabo bis 31.05.2020 haben, aus der Kündigungsfrist meist raus sind und jetzt sicher ist, dass sie die Saison 19/20, anders als bei Buchung versprochen und beworben, nicht komplett im Abo haben. Und die allgemein wegen der Lage frustriert sind und/oder sich das Sky Abo nicht mehr leisten können/wollen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2020
    DVB-T2 HD gefällt das.
  9. samlux

    samlux Wasserfall

    Registriert seit:
    16. August 2004
    Beiträge:
    8.125
    Zustimmungen:
    5.335
    Punkte für Erfolge:
    273
    könnten nicht die Cinema Kunden ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht verlangen? (wenn es bei Vertragsabschluss hiess.."mehr als 20 Neustarts" und jetzt sind es noch 12?? oder werden deswegen die ollen Kamellen im Mai jetzt auch als Neustarts verkauft???
     
  10. brid

    brid Guest

    Mir ist immer noch nicht klar, wieso sky die Pausierung nicht einrichtet. Es wird europaweit eine Gutscheinregelung geben, die besagt, dass Ende 2021 ausgezahlt werden muss, wenn die Giutscheine nicht eingelöst wurden. Liegt in Brüssel. Das wird für Sky viel teurer, als Sport/Buli-Pakete und -Tickets auszusetzen. Wenn man dann noch die histooorischen Programme trotzdem zur Verfügung stellte - das hätte Eindruck gemacht und wäre gutes Marketing gewesen.

    Du machst was falsch ... dich sollte die schiere Zahl beeindrucken:whistle: