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Grünes Licht für Bundesliga-Start am 9. Mai, wenn …

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. April 2020.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, die Gesundheitsämter unterliegen letztendlich dem Weisungsgebot der entsprechenden Landesregierung. Die ist jeweils der oberste Chef im Gesundheitswesen, das ist Ländersache.

    Der Reiter kann zwar auch was anodnen (wie z. B. In Halle mit der Maskenpflicht geschehen), ist das Land aber dagegen, muss er das wieder zurücknehmen.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Im Infektionsschutzgesetz steht jedenfalls, das die letzte Entscheidung bei den Bürgermeistern liegt. Das wäre in dem Fall also Reiter.
     
    Coolman und Gast 140698 gefällt das.
  3. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Da muss ich Dir widersprechen, auch wenn ich weiß, wie gut Du informiert bist.

    Da wir eine Pandemie haben, kann der Bürgermeister per Allgemeinverfügung jederzeit strengere Verbote erlassen als Söder. War hier auch so in S-H. Als Günni noch gezögert hat, hat Lindenau sich mit dem GA beraten und hier schon per Allgemeinverfügung Fakten geschaffen.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Rechtsverordnungen der Länder bei landes- oder bundesweiten Epidemien gehen vor einzelnen Gesetzen.
     
  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    So wie ich das hier verstanden habe (in einem Gespräch mit dem GA), kann der MP etwas allgemein verbieten, dann ist es landesweit verboten ... richtig.

    Wenn er etwas allgemein erlaubt, kann der Bürgermeister es trotzdem verbieten, wenn es die Situation seiner Meinung nach erfordert.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Muss er sehr gut anhand Fakten begründen können, einfach so, weil er dagegen ist, darf er sich nicht über Landesverordnungen hinwegsetzen.

    Und wie gesagt, wenn das Land mit der Maßnahme einverstanden ist –> wo kein Kläger, da kein Richter.

    Das Land hat die Deutungshoheit in solchen Fällen, per Rechtverordnung. Das ist grundgesetzlich garantiert. Und niemand steht über dem Grungesetz. Kein Gesundheitsamt, kein Bürgermeister, kein anderes Gesetz. Das ist Teil der sog. Notstandsverordnungen im Grundgesetz.

    Nur dadurch sind landesweite Eingriffe erst möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2020
  7. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    das ist doch schlimm, das jeder kleiner Bürgermeister in ein Land wie Deutschland entscheiden kann.....soll ja alles sein, wenn es normal läuft, aber bei einer Pandemie, das muss die Regierung entscheiden......

    im Grund hat Deutschland alles sehr gut im Griff, aber so wird, was ich nicht hoffe, alles nach hinten losgehen.....alles unmöglich....da lobe ich mir Länder wo der Präsident das sagen hat.....
     
    -Rocky87- gefällt das.
  8. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Gut, dann liege ich ja grundsätzlich richtig mit:

    Wie gesagt, ist ja eine theoretische Frage. Wir hatten es hier in einigen Bereichen, als das Land noch zögerlich war, war Lübeck wesentlich schneller und härter ...
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ehrlich gesagt, wir waren ganz froh, dass unser Bürgermeister auf Fachleute der Uni und vom GA gehört hat ... hier wurden sofort Altenheime für Besucher gesperrt etc. pp. lange, bevor Land und Bund gehandelt haben ... all das war sehr sinnvoll.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Jeder kleine Bürgermeister auch nicht, sondern lokal das zuständige Gesundheitsamt. Das ist meist bei der zuständigen Kreisverwaltungen oder eben bei den kreisfreien Städten dort in der Verwaltung.

    In Deutschland kann nicht jeder machen, was er will. Wie in den USA gibt es auch hier keine Könige ;)