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Abriegelung von Mecklenburg Vorpommern rechtens?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Nur_leser, 24. März 2020.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Lief gestern im TV.
     
  2. DVB-T2 HD

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    Welches Programm und welche Sendung?
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    u.a. gestern im ersten nach der Tagesschau.
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Ist nicht nur MV, auch nach S-H darf man nicht mehr als Tourist. Und wir mussten zwei unserer MFAs, die in MV wohnen, sogar eine Bescheinigung ausstellen, dass sie bei uns arbeiten und für den Praxisbetrieb unabkömmlich sind. Liegt laminiert in deren Autos und sie wurden auch schon mehrfach kontrolliert.

    Auf die Inseln darf man nur noch mit Sondergenehmigung oder mit 1. Wohnsitz: Erlass zur Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

    Nicht einmal ein Zweitwohnsitz reicht, um nach S-H zu dürfen.

    Ich kann es nachvollziehen und finde es richtig. Hier an den Küsten kamen an den Wochenenden unendlich viele Hamburger und Leute aus NRW, die hier fleißig andere angesteckt haben (wurde anhand der Infektionsketten nachgewiesen).

    Speziell auf dem Land entlang der Ostsee gibt es kaum Intensivbetten, auf den Inseln gar keine. Wenn sich hier der Virus verbreitet, sind wir schnell an dem Punkt, an dem das Rettungswesen zusammenbricht.

    Wer nach den Bildern aus Italien, Spanien oder Frankreich (wo in einigen Gebieten keine Patienten ab 75 mehr beatmet werden, sondern mit Medikamenten "eingeschläfert" werden) nicht begriffen hat, worum es geht, dem ist eh nicht mehr zu helfen ...
     
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  5. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Als Nachtrag: Natürlich gab es sofort Unverbesserliche, die dagegen geklagt haben, weil man sie "enteignen" würde, wenn sie nicht mehr in ihre Ferienwohnungen dürfen. Bis jetzt sind alle neun Klagen bis zum OVG gescheitert.
     
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  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Besser ist das!
     
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  7. DVB-T2 HD

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    Also ein "Corona-Panik Special". Schau ich mir nicht mehr an, da die Realität viel schlimmer ist: In unserer Firma bekommen heute alle ca. 200 Patienten eine Krankenhausüberweisung, weil wir ihre Behandlung ohne Desinfektionsmittel und Mundschutz fürs Personal nicht mehr gewährleisten können. Das alle multimorbide Patienten, die eine lebenserhaltende Therapie erhalten müssen, um nicht zu versterben. Damit werden dann ca. 200 Betten auf Intensivstationen der Krankenhäuser von Patienten belegt sein, die sonst bei uns teilstationär behandelt wurden.

    Mit der ganzen Corona-Panikmache, macht man genau das Gegenteil von dem, was man erreichen will: Man macht das Gesundheitssystem endgültig kaputt. Wahrscheinlich wird unsere Firma jetzt einfach in den Konkurs gehen.
     
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  8. Martyn

    Martyn Institution

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    Das macht dann aber die Anmeldung des Zweitwohnsitzes absurd.

    Das halte ich für unglaubwürdig. Denn so schnell wird da garnichts entschieden.
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

    Zum Beispiel:

    Gericht: Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen rechtmäßig
    Die für Gesundheits-, Hygiene-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältliche auswärtige Personen ergebende unverzüglichen Rückreiseverpflichtung sofort vollziehbar ist.
    Die Antragsteller, die mit ihrem Erstwohnsitz außerhalb Schleswig-Holsteins gemeldet sind, halten sich derzeit in ihren Nebenwohnungen in den Kreisen Ostholstein beziehungsweise Nordfriesland auf. Mit sofort vollziehbaren Allgemeinverfügungen vom 20. März 2020 untersagten diese Kreise diese Art der Nutzung Bewohnern wie den Antragstellern, als Schutzmaßnahme im Zusammenhang mit der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus nach dem Infektionsschutzgesetz.

    Soweit die Antragsteller durch die ergangenen Allgemeinverfügungen aufgefordert werden, den Ort der Nebenwohnung zu verlassen, hat das Gericht in den Entscheidungsgründen weder die offensichtliche Rechtmäßigkeit noch die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Verfügungen festgestellt.

    Wegen der Eilbedürftigkeit hat die Kammer die Entscheidung auf eine weitergehende Interessenabwägung gestützt. Dabei haben die Richter der im öffentlichen Interesse stehenden Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der medizinischen, insbesondere krankenhausärztlicher (Intensiv-) Versorgung für die Bevölkerung ein überragendes Gewicht beigemessen. Das private Interesse der Antragsteller, in der Nebenwohnung zu verbleiben, überwiege das überragende öffentliche Interesse nicht. Insbesondere seien von den Antragstellern keine individuellen Umstände vorgetragen worden, die eine Nutzung ihrer Hauptwohnung im Einzelfall als unzumutbar erscheinen ließe.
     
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  10. Martyn

    Martyn Institution

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    Das heisst erstmal nur das das Gericht erlaubt hat die Leute zurückzuweisen.

    Man kann aber später immer noch auf die Unrechtmässigkeit klagen und die Erstattung des Nutzungsausfalls einklagen.