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Corona Virus habt ihr Angst? - Aktuelle Umfrage geändert! - Impfung

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von disneyfan5002, 23. Februar 2020.

Schlagworte:
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Aus aktuellem Anlass: Lasst ihr euch gegen Corona impfen?

  1. Ja, so schnell wie möglich/sobald ich dran bin

  2. Ja, nach frühestens einem Jahr

  3. Ja, nach ein bis zwei Jahren

  4. Ja, nach frühestens drei Jahren

  5. Nein gar nicht, aber ich lasse mich sonst gegen andere Sachen impfen

  6. Nein, ich bin grundsätzlich gegen Impfungen

Das Ergebnis kann erst nach Abgabe einer Stimme betrachtet werden.
Status des Themas:
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  1. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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  2. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Wie die Stadt weiter mitteilte, hatte die Bonnerin auf eine intensivmedizinische Behandlung verzichtet und war bereits am Dienstag an den Folgen der Infektion verstorben.

    Das verfälscht die Statistik...
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Respekt. :D
     
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  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist aber nicht möglich da die Testkapaztät schon bis Anschlag gefahren ist. Auch lassen sich so viele Testkits nicht ordern.
     
    Cro Cop gefällt das.
  6. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Ja, unser Erdogan-Fan hört gerne mal das Gras wachsen! :whistle:
    Das er selber Teil des Problems ist... so weit gehen seine Fähigkeiten leider nicht. :censored:
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bezieht sich in ihrer Allgemeinverfügung auf §28 Abs. 1 Sätze 1 und 2

    §28 Abs. 1 Satz 1 IFSG:
    ... wenn also Kenntnis über eine ansteckende Erkrankung wie z.B. COVID19 erlangt wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
    Es spielt keine Rolle, von wievielen "Gefährdern" ein Ansteckungsrisiko ausgeht

    §28 Abs. 1 Satz 2
    ... genau das hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege veranlasst.
    Und auch ein Gaststättenbesuch ist eine Ansammlung einer größeren Anzahl von Menschen. "eine größere Anzahl" ist im IFSG nicht definiert und damit Ermessenssache.

    Weiter heisst es in §28 Abs. 1 Satz 2
    hier ist von Personen die Rede. Das können eine Person, mehrere tausend oder auch alle Personen sein.
    Der Verfasser des Video interpretiert hier "Personen" fälschlicherweise als "einzelne Personen".
    Desweiteren ist mir schleierhaft, warum er auch auf §28 Abs. 2 IFSG eingeht. Darauf nimmt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege überhaupt keinen Bezug.

    Relevant ist zudem auch §32 IFSG:
    genau das hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit ihrer Allgemeinverfügung gemacht.

    Ich kann nicht erkennen, was an der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege rechtswidrig sein soll ...
     
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  8. digi-pet

    digi-pet Guest

    Ich denke die Gesellschaft ist auf dem Weg der Immunisierung gegen die katastrophalen Auswirkungen des Coronavirus gegenüber den besonders betroffenen Teile der Bevölkerung . Es sind ja auch schon Richtlinien für das einstellen von weiteren medizinischen Massnahmen
    erlassen " Triage " . Es gibt die ersten Aussagen von Politikern in die Richtung Rücknahme der Einschränkungen .

    Es wurde Allen jetzt erstmal die Lektion erteilt was es bedeutet wenn Alle eingeschränkt werden und welche immensen wirtschaftlichen Schäden dies bedeutet .

    Es wird ansonsten beruhigt dass Kinder garnicht betroffen sind , die Altersgruppe von 15 bis ca. Mitte 50 kaum bis auf besondere Fälle danach dann das ansteigende Risiko . Es müssen also vor allem die Älteren geschützt werden , wer Verwandte hat muss sich anpassen .

    In Schweden wird das öffentliche Leben kaum eingeschränkt nur Kinos oder Diskos sind zu älteren gefährten Menschen ist es z.B. verboten öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen damit sie sich nicht gefährden .

    In genau diese Richtung teilweise Rücknahme des shutdown muss es jetzt gehen , und da sind die oben genannten auszulegenden Gesetze eigentlich nicht für geeignet .

    Natürlich wird die Rücknahme auch europaweit unterschiedlich sein , Osteuropa hat ja ein geschwächtes Gesundheitssytem .
    Aber das haben Italien, Spanien, Frankreich ja auch mittlerweile .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. März 2020
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    BOSCH hat einen Test entwickelt, der innerhalb von 2,5h das Testergebnis zeigt. Aktuelle Methoden brauchen 24-48 Stunden. Ab April soll er großflächig verteilt werden. Das hieße dann aber auch 10-20x mehr Proben können im selben Zeitraum wie bisher getestet werden und man kann schon vorausahnen, dass damit die Infektionszahl nur wegen dem Schnelltest hochkatapultiert wird. Und da das dann ev. fehlgedeutet wird, kommt dann nach Ostern die Ausgangssperre :D
     
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  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Die Thesen der gezielten Ungleichbehandlung kommen natürlich vorrangig aus Kreisen der Wirtschaft und Politiker sowie Presseorgane die sich als Dienstleister der Wirtschaft sehen.

    Die Wissenschaft teilt diese Thesen nicht. Und auch Länder die Hotspots des Virus sind, verhalten sich so nicht...

    Versteht mich nicht falsch, ich würde möglichst früh so weitermachen wie zuvor... Aber derzeit halte ich das für Phantasien und Orgasmen des Neoliberalismus.
     
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