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Das Erste sendet heute „Brennpunkt“ zum Terror in Hanau

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Februar 2020.

  1. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Art. 16a GG - dejure.org

    § 26a AsylG - Einzelnorm
     
  2. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Da stand eben noch 26. Die AfD behauptet - genauso wie die Republikaner Anfang der 90er - dass das nur ausgenutzt wird. Das Thema ist auch erledigt, da nicht gegen diese Norm verstoßen wurde. Der Rest ist die übliche Dummheit der Wähler der AfD, einfache Zusammenhänge nicht zu verstehen. Die AfD wird das weiter behaupten, da ihre Wähler den Unterschied nicht verstehen. Sie profitiert davon ausschließlich in Gebieten mit geringem Migrationsanteil, was nochmals die Dummheit ihrer Wähler und deren Bereitschaft, auf dreiste Lügen reinzufallen, unterstreicht.

    Willst du damit den Mord an neun Kurden rechtfertigen? Welche Nachteile entstehen dadurch "den guten Deutschen"?
     
  3. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Also nochmal für alle das Grundgesetz der BRD das auch für Linke und Grüne gilt:

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    auch von münchen.de. Die war aber schon älteren Datums. Darum ging es mir aber nicht. Ich wollte pedi nur aufzeigen, das es auch andere Städte gibt, die einen noch höheren Anteil von Migranten haben. Wobei ich damit kein Problem habe.
     
  5. DVB-T-H

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    Und wieder nur Pseudo-Argumente! Fakten interessieren dich überhaupt nicht, also ergeben Diskussionen keinen Sinn und du bist auch zu keinen fähig. Sehr traurig!

    Bemerkenswert auch, dass du wieder nur Schwarz-Weiß-Denken zeigst! Du wirst dich nie mit echten Argumenten auseinandersetzen können, egal wie oft sie dir gesagt werden, weil dir die schlichten Botschaften von Rechtsextremen, die die Demokratie zerstören wollen, deutlich mehr entgegenkommen. Zum Heulen, dass so etwas in einem entwickelten Staat wie Deutschland möglich ist.
     
  6. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Wozu ist dieser Anteil relevant? Laut dem folgenden Artikel sind 70% der Schüler in Sindelfingen Migranten, Schulen in Sindelfingen: „70 Prozent der Schüler sind Migranten“ Die Stadt ist trotzdem vergleichsweise sehr reich. Also ist auch hier die Herkunft und der damit einhergehende Rassismus irrelevant.
     
  7. Harry1969

    Harry1969 Senior Member

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    Jetzt weißt Du nicht mehr weiter und schmeißt mit Sand um Dich wie ein kleines Kind !!! Genau das ist das Problem wenn man mit handfesten Argumenten kommt wie mit dem Grundgesetz !!! Wir alle können lesen und wissen wie die Rechtslage tatsächlich aussieht !!!
     
  8. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    Ja, dass sich solche Musterdemokraten wie du, hierzulande mit anderen Meinungen auseinandersetzen müssen, das ist tatsächlich ein Skandal! Oder frei nach Trappatoni: Was erlaube Grundgesetz!!!

    :LOL::LOL::LOL:
     
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  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Es gibt selbst in Magdeburg Schulklassen mit 40-70 % Migrationsanteil.
    Aber angeblich gibt's ja im Osten nur Kohlrüben... Wer das sagt, bedient schlichte Propaganda. Nur eben von linker Seite.
    Und Probleme gibt's natürlich überhaupt gar keine mit Zuwanderen...
    Die Klaviatur werden wir jetzt erst mal wieder verstärkt zu hören und sehen bekommen.
    Was die Rechten leider nur bestärkt. Die Medien haben sich komplett verabschiedet von ausgewogener Berichterstattung.
     
  10. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Häh? Diese Diskussion wird seit Jahren geführt bis hin zum EuGH. Das ist dir aber alles egal. Du hast nur zitiert, aber nicht argumentiert. Auch den Unterschied scheinst du nicht zu kennen. Aber all das sorgt dafür, dass dich nie jemand Relevantes in Diskussionen ernstnehmen wird. Also: üben, damit das in Zukunft etwas wird, am besten ohne "<Leerzeichen> !!!" am Satzende.