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Bundesnetzagentur: 2019 „erfreulich wenige Funkstörungen“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Januar 2020.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    Jeder Amateurfunker in der Bundesrepublik hat das Selbstbaurecht, das ist an keine Lizenzklasse gekoppelt. ;)
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Es gab vor ein paar Jahren eine Reform der Amateurfunkklassen. Vor der Änderung gab es Einschränkungen bei der Nutzung von Frequenzbereichen u. Begrenzungen der Sendeleistung.
    Soweit ich mich noch erinnern kann durfte man nur mit der "großen" Lizenz auf bestimmten Kurzwelle funken, während das 2 Meter Band für alle Lizenzklassen nutzbar war.

    Die meisten Leute die ich kenne mit Amateurfunklizenz sind ohnehin entweder Radio- und Fernsehtechniker oder Ingenieure der Elektrotechnik. Von daher haben die Leute das Fachwissen einen Funksender zu bauen.
    Aber die Einschränkung der Sendeleistung ist in Deutschland nicht ganz so tragisch da man ortsfeste Sendeanlagen die mehr als 10 Watt eff. Strahlungsleistung haben ohnehin bei der Bundesnetzagentur anmelden muss – und dafür auch Gebühren anfallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Januar 2020
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Anmelden und Gebühren zahlen mussten auch die CB Funker jedenfalls früher.
     
  4. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Wasserfall

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    die Reform gabs vor über 10 Jahren, es wurde nichts 'weggenommen' aus 3 Lizenzklassen wurden 2 und Kurzwelle enthalten alle Klassen. Natürlich sind nicht alle Kw Bänder in der kleinen Lizent enthalten. Aber insgesamt war die Reform eine Verbesserung anstatt Verschlechterung.

    Vgl.: Amateurfunkzeugnis – Wikipedia
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das galt nur für ortsfest betriebene Geräte. Aber CB-Funk gab es in der BRD ohnehin erst ab 1975.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, ich bin seit der Jahrtausendwende nicht mehr auf dem Laufenden was Amateurfunk betrifft. Ich kannte zu meiner Studentenzeit in den 1990er Leute die Gerätschaften optimiert haben, z.B, größere Reichweite im 47 GHz Band.
     
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Habe ich etwas anderes behauptet ?

    Welche Rolle spielt das Datum ?

    Mir ging es ja nur darum festzuhalten, daß mal damals als CB-Funker ebenso gebührenpflichtig waren und eine Frequenzzuteilungsurkunde erhalten hatte.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Naja, zumindest ist diese nicht ganz korrekt. Denn Leute die CB-Funkgeräte ausschliesslich mobil genutzt haben, z.B. im Auto, mussten keine Gebühren bezahlen.

    Nö, CB-Funker haben nie eine Urkunde erhalten (in Deutschland); höchstens einen Bescheid über bezahlte Gebühren.
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Ich könnte sie Dir noch raussuchen, irgendwo müßte sie sein.
    Und ich verstehe nicht wie man solche Behauptungen aufstellen kann wenn man nicht alle Schreiben der Behörde selbser verschickt hat.
    Die ich damals kannte hatten alle Beides eine Basisstation und ein Mobilteil im Auto.
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Was du meinst ist vermutlich dass man sich (in der BRD) ein offizielles Rufzeichen im CB-Funk zuteilen lassen konnte, aber das war freiwillig. Man brauchte beim CB-Funk kein offizielles Rufzeichen.

    Ortsfeste CB-Funkstation, damit wurde eine jährliche Gebühr fällig.
    Wer nur von Auto zu Auto funken oder von Handfunke zu Handfunke übertragen wollte brauchte keine Gebühr zu bezahlen.