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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. Nobb66

    Nobb66 Senior Member

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    Letztlich ist das wirklich die Methode, die bevorzugt werden sollte, auch wenn die Suche sich dann mitunter sehr langwierig gestalten kann (oft auch abhängig von der jeweiligen regionalen bzw. lokalen Lage auf dem Wohnungsmarkt).
     
  2. a33

    a33 Silber Member

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    Mm. Das kann man dann sagen von jedem, der seine Belangen verteidigt, und sich zum Richter wendet?

    Fremde Moral.

    MfG,
    A33
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Die scheinst Du zu haben.
    Es gibt in "D" Gesetze und an die hat man sich zu halten wenn man hier leben möchte.
    Das ist ganz einfach und wenn meine Belange nicht mit den bestehenden Gesetzen konform gehen und man das trotzdem will, muß man auswandern.
    Es gibt genug Länder wo man sich geben kann wie man möchte.
    Ein Richter kann sich auch nur an bestehende Gesetze halten.
     
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  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Was für ein Quark,
    Wenn das Teil von außen störend sichtbar wäre, dann würde ich das noch einsehen.
    Wahrscheinlich gibt es Vereinbarungen zwischen Genossenschaft und KNB, Schlüsselbesitzer zu ahnden.
    - dafür dann bessere Konditionen. So hat der KNB mehr Kunden.

    Jetzt wohl kein Genosse mehr. ? ;)
     
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  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Warum im Mietvertrag Sat-Antennen nicht erlaubt werden, ist unerheblich, wenn man den Mietvertrag annimmt und unterschreibt. Man ist an den Vertrag gebunden oder man muss ihn nachträglich rechtlich anfechten (wollen).
     
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  6. Company

    Company Gold Member

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    Gesellschaftliche Normen sind nun mal keine Gesetze und im Mietvertrag niedergeschriebene Klauseln sind nicht immer rechtlich bindend. Beispiel: Es wird auch nicht richtiger, wenn der Vermieter den ehemaligen Bewohner beim Auszug verpflichtet, die Wohnung weiß zu streichen. Erlaubt sind auch dezente Pastellfarben, weiß nur keine Sau.

    Der Vermieter profitiert in ganz vielen Fällen einfach von der Unwissenheit und dem Duckmäusertum der Menschen. Wenn das Thema so klar wäre, dann müsste sich kein Gericht mit der Sache auseinandersetzen müssen.

    Die Gesellschaft unterliegt einem ständigen Wandel und heutige Gesetze könnten morgen schon total absurd sein. Es ist richtig und gut so, dass man als kleiner Bürger etwas Sturköpfigkeit an den Tag legt, denn mit Lethargie erreicht man ganz sicher auch nichts.
     
  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Hab ich ja geschrieben, man kann es versuchen, eine rechtsunwirksame Klausel rechtlich anfechten zu wollen. Bin gespannt, wie es bei dir beim nächsten Vermieter weitergeht.
     
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  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Das hört sich doch gut an. :cool:

    Es bleibt aber dabei, dass der Vermieter bestimmen kann, wo eine große Antenne hinkommt. Siehe dazu die Beiträge 59 und 65.
    Richtig. Artikel 5 des Grundgesetzes:

    ARTIKEL 5: Meinungsfreiheit

    Jetzt haben wir das Problem, dass einzelne User - z.B. der "Kapitän" - die BBC für einen unwichtigen Sender halten. :eek:

    Solchen Menschen sollte man mit einem höflich formulierten Anwaltsschreiben begegnen und sie auf die geltende Rechtslage hinweisen.
    Falsch. :mad:

    Wenn @Company die BBC gucken möchte, darf er das tun. Da die üblichen BBC-Inlandsprogramme weder über Kabel noch über in Deutschland offiziell beworbene Internet-Plattformen zugänglich sind, kommt hier Sat-Empfang durchaus in Betracht - und zwar völlig unabhängig von dem, was im Mietvertrag steht.

    @Company muss aber den Vorwurf, dass er "unbelehrbar" ist, durchaus aushalten, weil ich ihn in diesem Forum mehrfach auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe und weil er das einfach ignoriert. :p

    Siehe Beitrag 65.
     
  9. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Wenn dümmliches schin zitierst und dann bitte nicht sinnentstellend als halbes Zitat, um das halbe Zitat als falsch darstellen zu können. Bei dem Zitat fehlt nämlich noch der zweite Satz im Kontext:

    Oder hast du den gesamten Post von mir gar nicht inhaltlich verstanden???:winken:
     
  10. Company

    Company Gold Member

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    Das ist wohl richtig, er kann. Natürlich spricht der BHG Gesetze, die fast unumstößlich sind, doch zunächst werden diese Fälle im Amtsgericht verhandelt. Das geht trotz bestehendem Urteil einer höheren Instanz oftmals gut für Mieter aus.

    Aufstellen einer Parabolantenne auf Balkon ohne Substanzverletzung erlaubt
    Parabolantenne vergleichbar mit Sonnenschirm

    Wird eine Parabolantenne auf einem Balkon aufgestellt, ohne dass es zu einer Substanzverletzung kommt, so ist dies zulässig. Insofern besteht eine Vergleichbarkeit mit einem Sonnenschirm. Das Aufstellen eines solchen ist unstreitig auf einem Balkon erlaubt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hervor.

    In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mietvertragsparteien um das Entfernen einer Parabolantenne. Der Mieter einer Wohnung hatte in einem Sonnenschirmständer eine Parabolantenne montiert. Da diese von der Straße aus zu sehen war, verlangte die Vermieterin die Beseitigung der Antenne. Da sich der Mieter weigerte, kam der Fall vor Gericht.

    Kein Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne
    Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschied gegen die Vermieterin. Diese habe keinen Anspruch auf Beseitigung der Parabolantenne gemäß § 541 BGB. Denn das Aufstellen der Satellitenschüssel sei nicht vertragswidrig gewesen.

    Mieter darf Balkon zur Lebensführung nutzen
    Der Mieter einer Wohnung, die zudem über einen Balkon verfügt, dürfe nach Ansicht des Amtsgerichts diese im Rahmen seiner Lebensführung nutzen. So dürfe der Mieter auf seinem Balkon etwa Gartenstühle, Gartentische oder auch Sonnenschirme mit einem entsprechenden üblichen Sonnenschirmfuß aufstellen. Etwas anderes gelte nur, wenn die Mietsache beschädigt oder gefährdet wird.

    Vergleichbarkeit von Parabolantenne mit Sonnenschirm
    Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die Parabolantenne mit einem Sonnenschirm vergleichbar gewesen. Denn diese sei in einem Sonnenschirmfuß eingehängt und von der Straße aus genauso gut oder schlecht erkennbar gewesen, wie ein Sonnenschirm. Zudem sei es zu keiner Beschädigung des Gebäudes gekommen. Hinzu sei gekommen, dass durch die Antenne die Lebensführung des Mieters verbessert wurde. So habe er einen besseren Fernsehempfang und mehr Programme gehabt.

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 22.01.2014
    - 409 C 169/12 -

    Göttliches Schlusswort:

    "Hinzu sei gekommen, dass durch die Antenne die Lebensführung des Mieters verbessert wurde. So habe er einen besseren Fernsehempfang und mehr Programme gehabt."

    Man kann wohl davon ausgehen, dass der Vermieter in Revision gehen wird, wenn ihm das Urteil nicht passt. Solch ein Verfahren schleppt sich gerne ein paar Jahre dahin, bis die nächste Satellitenflotte am Start ist. Man benötigt nur einen längeren Atem.. und den haben viele Menschen aus Angst und Anstand nicht.

    Auf dem Längengrad mit Hamburg, Braunschweig, Erfurt, Bayreuth. Mainlobe-Randgebiet. 120cm Offset sind hier absolutes Minimum. Ich kann die Antenne nicht so leicht verstecken. Wenn mir eine Beanstandung zu Ohren kommen sollte, dann habe ich kaum Spielraum auf dem Balkon.


    Das wäre mein letzter Ausweg, aber gut. Wenn der Vermieter es wünscht, würde ich ihm entgegenkommen. Das Material ist jedenfalls vorhanden. Ob diese Sat - IP Verteilung wirklich nötig ist, mag ich bezweifeln. Man könnte sie an der Hauswand über den Balkon einführen. Allerdings erklärt sich kaum ein Techniker bereit, diesen Satelliten einzustellen. Die Werte schwanken Tagsüber sehr stark. Außerdem benötige ich Zugang zu meiner Antenne, denn sie bedarf ständiger Kontrolle.

    Dankeschön. Ich hoffe trotzdem, dass ich etwas Klarheit schaffen konnte.