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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. Company

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    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2019
  2. Company

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    Ein VPN-Dienst zur Umgehung sogenannter "Geo-Sperren" ist zumindest rechtlich gesehen fragwürdig. Darüber hinaus würde ich als Nutzer dedizierter Webseiten die Geschäftsbedingungen des Anbieters verletzen, da ich diese Dienste nicht in einem abgedeckten Land nutze.

    Das heißt folglich: Eine Ausweichung auf das Internet geht mit diversen Verletzungen des Anbieters einher, wohingegen meine favorisierte Empfangsart unbestreitbar legal ist. Welche Argumente sprechen also noch für ein Verbot einer Parabolantenne auf einem Balkon?
     
  3. a33

    a33 Silber Member

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    Da habe ich mal Neugier:
    Wie ist denn jetzt der Zustand bei dir: Schüssel noch immer auf dem Balkon? Oder hat sich was geändert?

    MfG,
    A33
     
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  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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  5. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Gute Frage, nächste Frage!;)

    Viel lamentiert und keine Aussage zur eigentlichen Frage.:winken:
     
  6. Company

    Company Gold Member

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    Wie von einigen erwartet, entsprach die zum Teil hinter der Brüstung herabgesenkte Schüssel nicht den Vorstellungen des Vermieters, eine weitere Mahnung folgte. Diesmal war von einer "fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages" die Rede und man setzte mir eine weitere Frist, die Antenne abzubauen. Dieses Schreiben ignorierte ich. Nach Ablauf der Frist folgte ein weiterer Brief, diesmal mit Androhung rechtlicher Schritte. Eine weitere Frist, die Schüssel abzubauen, lies ich verstreichen. Nach 2 Monaten flatterte mir ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei ins Haus, mit Verweis auf die Hausordnung und einer weiteren Frist, die Schüssel abzubauen. Zu dieser Zeit war ich allerdings schon dabei, die Wohnung aus freien Stücken aufzugeben. Das hat aber weniger mit dem Streit zutun, sondern hat familiäre Gründe. Fun Fact am Rande: Die Vermieter bescheinigten mir "keine Verletzung der Hausordnung".

    Ich habe derweil eine andere Wohnung gefunden. Wieder perfekte Südlage und passender Balkon. Die Hausordnung des neuen Vermieters hat in Sachen Parabolantennen keine Klausel drin. Also baue ich wieder auf, quasi nach Weihnachten!

    Neuer Vermieter, neues Abenteuer
     
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  7. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Passt nicht zusammen, aber egal, bist ja mittlerweile nicht mehr Mieter der Wohnung.;)
     
  8. Nobb66

    Nobb66 Senior Member

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    Da kann ich nur hoffen, dass die üblen Schikanen in diesem konkreten Falle endlich der Vergangenheit angehören. Gerade auf Balkons wird nämlich ansonsten alles Mögliche errichtet, ohne dass es Einsprüche gibt oder gar RA-Kanzleien bemüht werden, denen es sonst wohl an Klienten mangelt.
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Was für ein Blödsinn. Da war nichts an Schikane. Da war lediglich absolute Provokation seitens des Mieters. (hat er ja schön geschildert)
    Und jetzt macht er das gleiche Spielchen schon wieder, also unbelehrbar.
    Wenn ich mir schon eine neue Wohnung suche (weil ich sonst wohl rausgeschmissen worden wäre) dann mach ich es doch richtig und suche etwas wo eine Schüssel auf dem Dach vorhanden ist oder eine Schüssel auf dem Balkon ausdrücklich per Absprache erlaubt ist, aber so.......
     
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  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    So ist es, man spricht vor der dem Abschluss eines Mietvertrags mit dem Vermieter, wenn man besondere Reglungen wünscht. Dann gibt es auch keine Missverständnisse auf beiden Seiten, wenn es dann im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, was man will. Es gibt durchaus verständnisvolle Vermieter, auch große Wohnungsunternehmen. Ein Bekannter von uns hat z.B. deshalb bei der erstmöglichen Gelegenheit im selben Hochhaus in die oberste Etage seine Wohnung wechseln können, weil der Vermieter dann eine Satelliten-Rotor Empfangsantenne mit 1,80m auf dem Flachdach vertraglich zugelassen hat und auch das kurze Kabel vom Dach in die Wohnung.