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Wem gehört die Hausverkabelung in einem Mehrparteienmietshaus?

Dieses Thema im Forum "Smart Home und Internet über Sat, Kabel, Mobilfunk" wurde erstellt von EinNutzer, 13. November 2019.

  1. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Seit vielen Jahren werden wir, bezahlt über die Mietnebenkosten, von Unitymedia mit TV und Radio über den Kabelanschluss zwangsversorgt. Wir und viele andere Mieter des Hauses haben zudem Verträge über Internet und Telefon mit UM abgeschlossen, da die Kupfertelefonleitungen lächerlich langsam für eine Mittelstadt in NRW sind (1-5 MBit/s).

    In den vergangenen Wochen wurde von der Telekom eine Glasfaserleitung parallel zum Breitbandkupferkabel bis neben den vorhandenen Kabelanschluss-Verteilerschrank im Keller verlegt. Es gibt einen neuen Glasfaser-HÜP neben dem Unitymedia-Kupfer-HÜP, dort, wo das Kabel von draußen ins Haus kommt. Von jenem HÜP wird ein Glasfaserkabel parallel zum Kupferkabel bis in den Nebenraum geführt, wo der aktive Verteilerschrank der derzeitigen hausinternen Verkabelung hängt. Da wurde ein quadratischer Kasten installiert, in den das Glasfaserkabel reingeht, aber momentan noch kein anderes Kabel herauskommt.

    Heute flatterte ein Brief unseres Vermieters ins Haus, wonach dieser den Versorgungsvertrag mit Unitymedia zum Jahreswechsel gekündigt habe und wir im neuen Jahr von der Telekom über die in den Wohnungen vorhandenen Multimediadosen versorgt werden. Die Umschaltung werde am Stichtag im Januar erfolgen, ohne dass Arbeiten in den Wohnung erfolgen müssten.

    In den Informationen der Telekom, die dem Schreiben beiliegen, wird uns mitgeteilt, dass wir Telefon, Internet und Pay-TV auf Wunsch künftig bei der Telekom buchen müssten. Ein Nachbar, der einen Business-Tarif von Unitymedia hat, wurde bereits heute von UM informiert, dass UM ihn ab dem Stichtag nicht mehr versorgen wird, da der Vermieter die Versorgung des Hauses durch UM gekündigt habe. UM löst den Business-Vertrag des Nachbarn über Internet und Telefonie deshalb zum Tag der angekündigten Umschaltung auf.

    Alles in Allem klingt es also so, als ob die Telekom die vorhandene Hausverkabelung weiternutzen will. Bei der "Umschaltung" soll wohl das Kupferkabel von Unitymedia von dem Verstärkerschrank abgetrennt und stattdessen das neue Glasfaserkabel der Telekom daran angeschlossen werden. Der Unitymedia-HÜP würde also wohl bestehen bleiben, jedoch wäre keine Wohnung mehr an das UM-Signal angeschlossen, wodurch UM auch den Vertrag über Internet und Telefon mit den Kunden nicht mehr erfüllen könnte.

    Meine Frage zielt nun darauf ab, zu erfahren, wem die Hausverkabelung eigentlich gehören könnte bzw. ob UM ein Recht hat, diese weiterzunutzen. Meiner Kenntnis nach hat UM die Verkabelung im Haus in der Vergangenheit stets so verwaltet, als sei es deren Besitz. Vor weniger als fünf Jahren kam ein Trupp Subunternehmer im Auftrag von UM und hat die Verkabelung erneuert.

    Ich habe schon häufig gelesen, dass sich Hausbesitzer (Vermieter) regelmäßig nicht für die Verkabelung interessieren, sondern im Gegenteil diese häufig per Vertrag in den Besitz von Unitymedia übergehen lassen oder von Anfang an von UM aufbauen und dann verwalten lassen.

    Störungen bei uns im Haus wurden in der Vergangenheit stets bis an die Multimediadose in den Wohnungen bearbeitet, der Vermieter nie eingeschaltet: Techniker arbeiteten dabei selbstständig auch an dem aktiven Verstärker- und den passiven Verteilerschränken und definitiv nicht ausschließlich am Hauptübergabepunkt.

    Viele Nachbarn und auch wir möchten weiterhin von Unitymedia mit Internet und Telefon versorgt werden, denn die Telekom-Tarife für Internet und Telefon sind teurer und enthalten weniger Leistung. Daher haben wir ein Interesse, dass die Telekom das vorhandene hausinterne Breitbandkupfernetz im Haus nicht in die Finger bekommt. Wenn es nach uns ginge, dann soll die Telekom eine eigene parallele Verkabelung im Haus aufbauen.

    Das hat auch damit zu tun, dass die Multimediadosen in den Wohnungen von den jeweils letzten (passiven) Verteilerschränken aus mit uralten, ultradünnen Kabelchen angeschlossen sind. Der Subunternehmer war seinerzeit zu faul, alle Leitungen bis in die Wohnungen zu erneuern. Stattdessen hat er lediglich die Hauptleitungen vom HÜP zum aktiven Verstärkerschrank und von diesem zu den einzelnen passiven Verteilerschränken erneuert. Dann hat er die sichtbaren Teile der letzten Meter zu den Wohnungen aus den Plastikrohren herausgenommen, in neue Plastikrohre eingeführt und diese an die Wand aufgehängt. Die Kabel selbst blieben hier die alten. Zudem fehlten den Handwerkern die passenden Stecker für die dünnen Kabel, sodass letztlich Stecker angebracht wurden, die eigentlich zu groß für die Kabel sind.

    Das aktuell in den Wohnungen ankommende Signal ist recht stark gestört (Internetkanäle laut Fritzbox mit vielen korrigierbaren und vielen nicht korrigierbaren Fehlern, digitale Fernsehkanäle auch mit vielen Fehlern (zumindest aber meist korrigierbare Fehler, sprich: Bildfehler sind fast nie vorhanden auf den Hauptprogrammen); zu analogen Zeiten war das TV-Bild auf fast allen Kanälen mindestens geringfügig verrauscht). Trotzdem ist Internet und Telefonie meiner Kenntnis nach überall bis 200 MBit/s stabil, nachdem Techniker zig Verbesserungen getätigt haben und eine Überbuchung des Sektors letztens beseitigt wurde.

    Meiner Meinung nach darf so eine mangelhafte Verkabelung aber eben nicht ausreichend sein für eine neue Telekomverkabelung. Sie darf aber in dieser Situation gern einen weiteren Betrieb des Unitymedia-Signals über die alte Verkabelung ermöglichen - so meine Argumentation.

    Zusammengefasst also die Fragen:

    Können wir Mieter den Weiterbetrieb der Unitymedia-Versorgung über die alte Hausverkabelung fordern, weil wir ein großes Interesse und Unitymedia vielleicht zudem ein Recht auf die alte Verkabelung im Haus hat?

    Kann Unitymedia im Zweifelsfall die Demontage "ihrer" alten Verkabelung fordern, weil diese UM gehört, UM aber vom Vermieter das Recht entzogen bekommen hat, die Verkabelung weiter nutzen zu dürfen? Dann bekämen wir Mieter zumindest eine hoffentlich fehlerfreie moderne Hausverkabelung (im Idealfall mit FTTH), mit etwas Glück hätte Unitymedia ein Ass im Ärmel, zu sagen, man möchte seine Internet- und Telefon-Kunden versorgen und wenn dies vom Vermieter nicht erlaubt wird, soll eben keiner mehr die alten Hausleitungen verwenden dürfen.


    Was sagt ihr dazu?
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Sollte im Mietvertrag bzw. jährlichen Nebenkostenabrechnungen stehen, wer der Eigentümer der mit der Miete mitbezahlten Kabel/Internet-Anschlüsse ist. Im allgemeinen ist es der Hausbesitzer/Vermieter, der dann auch für die Nutzung und Instandhaltung verantwortlich ist, aber durchaus die Instandhaltungspflicht einer Fachfirma überlassen kann, was auch der Kabelnetzbetreiber sein kann.

    Die Frage kann nur ein Rechtsanwalt klären, wenn der Hauseigentümer/Vermieter dazu keine genauen Angaben macht oder bereitwillig geben will.

    Wenn es eine moderne Sternverkabelung ist, sollte es auch möglich sein, dass einzelne Mieter eigene Verträge mit UnityMedia abschließen können.
     
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Das sehe ich auch so, mit so einer Frage geht man nicht in ein Forum sondern zu einem Anwalt.

    Was ich aber zusätzlich nicht verstehe, wieso wollen einige UM beihalten wenn doch:

    das der schlechte Stand der Technik ist ?
     
  4. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Es handelt sich nur um eine Pseudo-Sternverkabelung. Das Haus besteht aus drei separaten Hauseinheiten (drei Hauseingänge in einem Gebäude). Die drei Hauseingänge teilen sich dabei einen HÜP, der sich in der mittleren Einheit befindet. Hier ist der aktive Verstärkerschrank, wo das vom HÜP ankommende und das dahin abgehende Signal verstärkt wird und wo ein 3-fach-Splitter eine Trennung für die Gebäudeteile vornimmt. Das für Gebäudeteil Mitte vorgesehene Signal geht direkt in einen 8-fach-Splitter, für die Gebäudeteile Links und Rechts existiert eine längere "hausinterne Hauptleitung" zu den in diesen vorhandenen, komplett passiven Verteilerschränken, die nur aus einem eigenen 8-fach-Splitter bestehen. Von den drei 8-fach-Splittern geht die Verkabelung sternförmig mit den beschriebenen dünnen Uralt-Kabeln zu den einzelnen Wohnungen.

    Einzelne Mieter auf ein UM-Signal zu legen, könnte daher etwas komplex sein. Zumindest müssten die linke und die rechte Hauseinheit eine eigene Koaxleitung zu deren passiven Verteilerschrank besitzen - entweder eine neue für das UM-Signal oder eine für das Telekomsignal.

    Braucht ein per Glasfaser ins Haus geführtes und dort auf Koaxialkabel umgesetztes Breitbandsignal einen hausinternen Verstärker? Falls nicht, könnte man vielleicht die Verlängerung der Glasfaserverbindung bis in die anderen Gebäudeteile vorschlagen, wodurch die bestehende UM-Installation schon mal bis auf die letzte Strecke zu den Wohnungen unangetastet bliebe.

    Dann wäre wohl eine kundenweise Umschaltung der Signalquellen machbar.

    Zuallererst steht meiner Meinung nach ein Gespräch mit dem Vermieter an, ob er die vorhandene, alte Verkabelung nicht für Unitymedia vorsehen könnte.

    Bestes Argument wäre natürlich, wenn UM schon ein Anrecht auf die Verkabelung hätte.

    Daher meine Frage in einem Forum.

    Das liegt daran, weil:
    und weil wir nicht den Anspruch an eine Fernsehversorgung stellen. Die südliche Fassade ist übersät mit Satellitenschüsseln. Wir befriedigen unser Fernsehbedürfnis schon seit Jahren über DVB-S(2) und DVB-T(2). Es geht einzig und allein um die Versorgung mit Internet und Telefon, die
    auf der alten Verkabelung ist.
     
  5. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Sowas ist immer gut :)

    Und wer soll dann die notwendig neue Verkabelung bezahlen ?
    Bist Du sicher, daß jeder der anderen Mieter dann eine Anhebung der Umlagen wegen der dann notwendigen Erneuerung der Kabel gut finden und akzeptieren würde. ?
     
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Richtig, man wendet sich an den Vermieter/Hauseigentümer, dem im allgemeinen die Hausverkabelung gehört und der die Wohnungsanschlüsse als Ausstattung der Wohnung zur Verfügung stellt.

    Wie es rechtlich geregelt ist, wenn man den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Kabel-Anschluss nicht für Kabel-Internet/Telefonie nutzen möchte, sonder einen Anschluss eines anderen Anbieters haben will, weiß ich nicht.
     
  7. EinNutzer

    EinNutzer Gold Member

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    Na die bezahlen wir doch jetzt schon in den Mietnebenkosten und werden sie auch zukünftig zahlen.

    Bisher zahlt jede Mietpartei knapp 13 Euro pro Monat. Zukünftig sinkt der Anteil laut Ankündigung in dem Schreiben auf 3 Euro. (Die Telekom braucht ja auch die Hausverkabelung nicht abzuschreiben, wenn sie die alte übernimmt ;).)

    Doch für Internet + Telefon von Unitymedia bezahlt mein Haushalt z.B. 23,99 Euro für 100/5 MBit/s. Bei der Telekom sollen für 100/40 MBit/s zukünftig 44,95 Euro fällig werden.

    Da würde sich wohl auch eine hohe Umlage der neuen Verkabelung noch eher für uns rechnen, als der nun geplante Murks, solange die alte Verkabelung für UM weitergenutzt werden würde. Unabhängig davon steht uns wohl auch ein fehlerfreies Netz zu oder nicht? Mit der alten Verkabelung ist das laut eigener Erfahrung mit zig Technikern nicht möglich. Wir könnten jedoch akzeptieren, wenn lediglich die UM-Internet- und -Telefonversorgung über das marode Netz weiterläuft (wegen der Einsparung in den Preisen) und das Netz, für das wir zwangsverkabelt zahlen müssen, fehlerfrei wäre.

    Abschließend will ich noch anmerken, dass da doch wirklich nichts zukunftsgerichtet ist, wenn die Telekom die Glasfaser auf ein (marodes) Koaxialkabel umsetzt (Thema: Gigabitgesellschaft in wenigen Jahren). Ich dachte die Telekom ginge nach massiver Kritik nun doch zu FTTH über?

    Ein Nachbar will heute in Erfahrung gebracht haben, dass der Vermieter jegliche Verkabelung im Haus für seinen Besitz hält.

    Ich könnte mir vorstellen, dass der Hauseigentümer es dulden muss, wenn eine Umschaltung technisch möglich ist. Der alte UM-HÜP steht ja noch zur Verfügung, sofern UM ihn nicht abbaut.

    In unserem Fall ist aber die Hausverkabelung mit dem nicht konsequenten Sternsystem das Problem. Während die Wohnungen der mittleren Einheit wohl noch am ehesten technisch direkt umgeschaltet werden könnten, so fehlt die physische Anbindung der anderen beiden Hausbereiche. Einzige Möglichkeit: Alle Mieter des Subnetzes wollen Unitymedia. Dann ist es technisch wieder einfach möglich und möglicherweise haben die Mieter ein Recht auf die Umschaltung.

    Es bleibt wohl in jedem Fall bei der Zahlung der Telekom-Fernsehversorgung (Zwangsverkabelung). Doch tatsächlich beziehen könnte diese dann kein umgeschalteter Mieter. Meiner Meinung nach nicht tragisch, weil jede Mietpartei dennoch knapp 10 Euro im Monat in den Nebenkosten spart und

     
  8. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Ich lese keine Romane....
     
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  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Für die bisherigen Kabel.
    Wenn zusätzlich neue verlegt werden müssen müssen die ja auch bezahlt werden die Kosten würden also steigen.
     
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  10. Discone

    Discone Institution

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    Der Hauseigentümer / die Hausverwaltung / der Vermieter bestimmt die Technik im Haus und kann dafür Verträge abschliessen / oder auch kündigen. Mieter haben keinerlei Mitspracherecht (Wohnungseigentümer nur im Rahmen einer Abstimmung mit dem Verwalter). Wenn die Verkabelung damals an den Kabelnetzbetreiber bezahlt wurde, dann sind die Leitungen ab Keller / Verteilstelle Eigentum vom Hausbesitzer, nur der Kabel-TV Verstärker (falls Eigentum vom KNB) könnte rechtzeitig demontiert werden. Nach Wirksamkeit der Kabel-TV Kündigung darf der KNB das Haus nur noch nach ausdrücklicher Sondergenehmigung betreten.

    Wenn der Hauseigentümer alle Verträge kündigen würde und DVB-T2 mit Zimmerantennen möglich wäre, dann könnten Mieter diese Variante nutzen oder sich eine andere Wohnung suchen (Internet ist z.B. in manchen Regionen auch via 4G / LTE verfügbar).

    Ein vernünftiger Hauseigentümer will aber zufriedene Nutzer / Mieter in seinem Haus haben, sollte die beste technische Lösung wählen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. November 2019